Umgestaltung_suedl_Teil_Sportplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 10376_19

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dsk-big.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y93RSRT/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y93RSRT
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umgestaltung_suedl_Teil_Sportplatz

Referenznummer der Bekanntmachung: 10376_19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der südliche Teil des Sportplatzes in Glückstadt-Nord soll zu einer Sport- und Freizeitanlage umgestaltet werden. Dafür sollen Städtebauförderungsmittel der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Nord" aus dem Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" verwendet und beantragt werden.

Die hier ausgeschriebene Planungsleistungen umfassen die Leistungsphasen LPH 1 bis 3 für Freianlagen gemäß § 39 HAOI 2021.

Die Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß § 39 HAOI 2021 werden optional, frühestens nach erfolgreicher Beantragung der Fördermittel, beauftragt. Die weitere Beauftragung steht im freien Ermessen des Auftraggebers.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planungsleistungen Freianlagen gemäß § 39 HAOI 2021, LPH 1 bis 3.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften - die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben - in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit, behält sich die Vergabestelle vor, die Auswahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl durch Los zu treffen.

Teilnahmebegrenzungskriterium 1: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Maximal 9 Punkte

Bewertet wird der Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen). Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Bewertungsmatrix für das Kriterium 1

9 Punkte > [Betrag gelöscht] Euro

6 Punkte > 200.000 - [Betrag gelöscht] Euro

3 Punkte 100.000 - [Betrag gelöscht] Euro

Teilnahmebegrenzungskriterium 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Maximal 45 Punkte

Das Teilnahmebegrenzungskriterium 2 teilt sich in fünf Unterkriterien.

Unterkriterium 1 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Anzahl der Landschaftsarchitekten/-innen mit einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.

Bewertet wird die Anzahl der Landschaftsarchitekten/-innen.

Maximal 9 Punkte

Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 1

9 Punkte > 3 Landschaftsarchitekten/-innen

6 Punkte 3 Landschaftsarchitekten/-innen

3 Punkte 2 Landschaftsarchitekten/-innen

Unterkriterium 2 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Anzahl von Personen mit einschlägigem Universitäts-bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing Landschaftsarchitekt/-in, Bachelor/Master of Arts Landschaftsarchitektur) sowie technische Mitarbeiter/-innen (z. B. technische Zeichner/-innen und sonstige Mitarbeiter/-innen mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen) unabhängig von ihrer Büro- und Firmenzugehörigkeit - alle zusammen nachfolgend bezeichnet als "Mitarbeiter/-innen".

Maximal 9 Punkte

Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 2

9 Punkte >3 Mitarbeiter/-innen

6 Punkte 3 Mitarbeiter/-innen

3 Punkt 2 Mitarbeiter/-innen

Unterkriterium 3 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen (z. B. Sport- und Freizeitanlage/Grünanlage mit Spiel- und/oder Freizeitelementen) entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) LPH 1-9.

Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten sieben Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.

Maximal 9 Punkte

Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 3

9 Punkte >3 Referenzen

6 Punkte 3 Referenzen

3 Punkt 2 Referenzen

Unterkriterium 4 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen (z. B. Sport- und Freizeitanlage/Grünanlage mit Spiel- und/oder Freizeitelementen) entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) für einen öffentlichen Auftraggeber.

Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten sieben Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.

Maximal 9 Punkte

Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 4

9 Punkte >3 Referenzen

6 Punkte 3 Referenzen

3 Punkte 2 Referenzen

Unterkriterium 5 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen (z. B. Sport- und Freizeitanlage/Grünanlage mit Spiel- und/oder Freizeitelementen) entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) mit mehr als zwei Funktionsbereichen.

Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten sieben Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.

Maximal 9 Punkte

Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 5

9 Punkte >3 Referenzen

6 Punkte 3 Referenzen

3 Punkte 2 Referenzen

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:

In einer ersten Stufe soll die Leistungsphase 1-3 beauftragt werden. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit des Planungsergebnisses der zu erarbeitenden Vorentwurfs- bzw. Entwurfsplanung und dem Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Dem Auftraggeber steht die Bildung weiterer Beauftragungsstufen frei. So ist der Auftraggeber berechtigt, einzelne Leistungsphasen (z. B. nur Leistungsphase 5) oder auch einzelne Leistungen aus Leistungsphasen (z. B. nur einzelne Grundleistungen einer Leistungsphase) gesondert zu beauftragen. Ein Anspruch auf diese weitere Beauftragung besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung gemäß §§ 44, 75 VgV:

Der Bewerber/die Bewerberin oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in die Liste der zuständigen Architekten- und Ingenieurkammer eingetragen. Ein entsprechender Nachweis ist der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Kopie ist ausreichend. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 4);

Bewerben sich juristische Personen so müssen diese den oder die für Durchführung der Aufgabe verantwortliche/-n Landschaftsarchitekten/-in benennen und für den oder die benannten Personen den Nachweis der Eintragung in die Liste der Architekten- und Ingenieurkammer vorlegen. Die Kopie ist ausreichend.

Für ausländische Bewerber/-innen oder Bewerbergemeinschaften gilt: Sie müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.

- Für Bewerbergemeinschaften: Von sämtlichen Mitgliedern in Textform gekennzeichnete Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft. Das als Vertreter bevollmächtigte Büro ist mit der Bewerbung zu benennen. Die gesamtschuldnerische Haftung ist zu erklären (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 2 und Anhang 1.4);

- Im Fall der Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV): Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 3 und Anhang 1.7);

- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 (1) bis (4) und 124 (1)f. GWB Eignungsleihe (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 3 und Anhang 1.2 und 1.3);

- Eigenerklärung gemäß § 73 Abs. 3 VgV (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 3 und Anhang 1.1);

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 5).

2) Angaben zum gemittelten Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 6).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von 5 Mio. für Personenschäden und 1 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis des bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.

Zu 2) Mindestanforderung für gemittelten Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen): [Betrag gelöscht] Euro

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Erklärung zu der Anzahl der Landschaftsarchitekten/-innen mit einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 7). Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

2) Erklärung zu den Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing Landschaftsarchitekt/-in, Bachelor/Master of Arts Landschaftsarchitektur) sowie technische Mitarbeiter/-innen (z. B. technische Zeichner/-innen und sonstige Mitarbeiter/-innen mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen). (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 7).

3) Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 8).

4) Referenz(en) der realisierten vergleichbaren Leistungen (z. B. Sport- und Freizeitanlage/Grünanlage mit Spiel- und/oder Freizeitelementen) der letzten sieben Jahre entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) LPH 1-9 (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 9).

5) Referenz(en) der realisierten vergleichbaren Leistungen (z. B. Sport- und Freizeitanlage/Grünanlage mit Spiel- und/oder Freizeitelementen) der letzten sieben Jahre entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) für einen öffentlichen Auftraggeber (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 9).

6) Referenz(en) der realisierten vergleichbaren Leistungen (z. B. Sport- und Freizeitanlage/Grünanlage mit Spiel- und/oder Freizeitelementen) der letzten sieben Jahre entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) mit mindestens zwei Funktionsbereichen (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 9).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Mindestens 1 Landschaftsarchitekt/-in mit einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.

Zu 3) Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt:

Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.

Zu 4) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, die alle unter 4) genannten Anforderungen erfüllt.

Zu 5) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, die alle unter 5) genannten Anforderungen erfüllt.

Zu 6) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, die alle unter 6) genannten Anforderungen erfüllt.

Diese Mindestreferenzanforderungen können durch dieselbe Referenz oder durch mehrere Referenzen erbracht werden. Es ist daher eine Referenz ausreichend, um alle Mindestanforderungen an geforderte Referenzen zu erfüllen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Landschaftsarchitekt/-in (in EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/03/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 07/03/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/05/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93RSRT

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/02/2022