Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Glasreinigungsleistungen) für diverse Dienstliegenschaften in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg, VOEK 148-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 148-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Glasreinigungsleistungen) für diverse Dienstliegenschaften in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg, VOEK 148-21
Gebäudereinigungsleistungen (Glasreinigungsleistungen) für diverse Dienstliegenschaften in Baden-Württemberg
Los 1 Glasreinigungsleistungen
10 Bundesliegenschaften
Los 2 Glasreinigungsleistungen
8 Bundesliegenschaften
Los 3 Glasreinigungsleistungen
8 Bundesliegenschaften
Los 4 Glasreinigungsleistungen
7 Bundesliegenschaften
Los 5 Glasreinigungsleistungen
12 Bundesliegenschaften
Los 6 Glasreinigungsleistungen
8 Bundesliegenschaften
Glasreinigungsleistungen in Radolfzell, Öhningen, Rielasingen-Worblingen, Stockach und Singen
WE 136458: ZFA Radolfzell
Kapuzinerweg 3, 78315 Radolfzell
WE 136462: ZA Öhningen
Steiner Str. 29, 78337 Öhningen
WE 136463: ZA Rielasingen-Worblingen
Ramsener Str. 67, 78239 Rielasingen-Worblingen
WE 136488: HZA Lörrach Radolfzell
Walter-Schellenberg-Str. 4, 78315 Radolfzell
WE 140954: BPOL Radolfzell
Fritz-Klose-Weg 11, 78315 Radolfzell
WE 141554: THW OV Stockach
Höllstr. 15, 78333 Stockach
WE 141969: THW OV Radolfzell
Franz-Anton-Messmer-Str. 24, 78315 Radolfzell
WE 144966: HZA Singen, Hegau-Tower
Maggistr. 3, 78224 Singen
WE 147620: HZA Singen, DAS 2
Julius-Bünler-Str. 2, 78224 Singen
WE 147621: HZA Singen, DAS 3
Wehrdstr. 7, 78224 Singen
Bei einer Grundfläche von 2.953,59 m² für die Glasreinigung (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen*) mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Glasreinigungsfläche 5.958,08 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen*).
*Abweichend WE 144966 (Einseitig gemessen, einseitig zu reinigen)
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Nur für WE 140954: Besondere Ausführungsbedingungen gem. §128 Abs. 2 GWB:
Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Vorausset-zungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Nur für WE 136458: Sicherheitsüberprüfung des Personals
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1).
Glasreinigungsleistungen in Gailingen, Gottmadingen und Tengen
WE 136460: ZKOM Abf. Gailingen West
Büsinger Str. 17, 78262 Gailingen
WE 136469: ZKOM Bietingen
Zollstr. 31, 78244 Gottmadingen
WE 136470: ZKOM/BPOL Gottmadingen-Bietingen
Zollstr. 35, 78244 Gottmadingen
WE 136473: ZKOM Abf. Hütte Gailingen
Rheinhalde 1, 78262 Gailingen
WE 136474: ZKOM Schießstand Tengen
Außer Ort 1, 78250 Tengen
WE 136485: ZKOM Stp. Gottmadingen, EDS7
Erwin-Dietrich-Str. 3-7, 78244 Gottmadingen
WE 136587: ZKOM Gailingen
Rheinhalde 1, 78262 Gailingen
WE 136489: ZKOM Stützpunkt Tengen
Kalkgrube 15, 78250 Tengen
Bei einer Grundfläche von 868,02 m² für die Glasreinigung (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) beträgt die jährliche Glasreinigungsfläche 1.736,04 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Nur für WE 136470: Besondere Ausführungsbedingungen gem. §128 Abs. 2 GWB:
Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Glasreinigungsleistungen in Konstanz und Reichenau
WE 135883: BPOL Konstanz-Frohnried
Dettinger Str. 125, 78467 Konstanz
WE 135896: BImA Konstanz
Kreuzlinger Str. 51, 78462 Konstanz
WE 135897: THW OV Konstanz
Litzelstetter Str. 110, 78467 Konstanz
WE 136457: Zollamt E-Tor
Emmishofer Str. 9, 78462 Konstanz
WE 136482: ZKOM/BPOL Kreuzlinger Tor Konstanz
Kreuzlinger Str. 53, 78462 Konstanz
WE 136555: ZKOM Konstanz
Obere Ergat 23, 78479 Reichenau
WE 142781: HZA Singen, OV Konstanz
Hafenstr. 14, 78462 Konstanz
WE 136478: Zollschiffstation
Hafenstr. 5, 78462 Konstanz
Bei einer Grundfläche von 359,22 m² für die Glasreinigung (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Glasreinigungsfläche 770,19 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Nur für WE 135883 zund WE 136482: Besondere Ausführungsbedingungen gem. §128 Abs. 2 GWB:
Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Glasreinigungsleistungen in Blumberg, Donaueschingen, Deißlingen, Rottweil, Schramberg, Tuttlingen und Immendingen
WE 136466: ZA/BPOL Blumberg-Neuhaus
Zollstr. 2, 78176 Blumberg
WE 140744: THW OV Donaueschingen
Raiffeisenstr. 46, 78652 Donaueschingen
WE 136486: ZA Deißlingen
Auf Mittelhardt 5, 78652 Deißlingen
WE 141439: THW OV Rottweil
Robert-Bosch-Str. 19, 78658 Rottweil
WE 141581: THW OV Schramberg
Albert-Moser-Str. 5, 78713 Schramberg
WE 145491: THW OV Tuttlingen
Ludwigstaler Str. 64, 78532 Tuttlingen
WE 146799: HZA Singen
Schwarzwaldstr. 51/53, 78194 Immendingen
Bei einer Grundfläche von 675,07 m² für die Glasreinigung (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Glasreinigungsfläche 1.670,44 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Nur für WE 136466: Besondere Ausführungsbedingungen gem. §128 Abs. 2 GWB:
Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Glasreinigungsleistungen in Lörrach, Weil am Rhein, Efringen-Kirchen, Grenzach-Wyhlen und Rheinfelden
WE 135653: BPOL Lörrach
Basler Str. 51, 79540 Lörrach
WE 135686: BPOL Weil
Basler Str. 5, 79576 Weil am Rhein
WE 136135: BPOL Efringen-Kirchen
Engetalstr. 2/4, 79588 Efringen-Kirchen
WE 136400: ZA Grenzacherhorn
Hörnle 72, 79639 Grenzach-Wyhlen
WE 136402: HZA Lörrach
Mozartstr. 32/Moltkestr. 1, 79539 Lörrach
WE 136403: ZA Lörrach-Stetten
Basler Str. 2/4, 79540 Lörrach
WE 136406: ZKOM Weil-Friedlingen
Zollstr. 1, 79576 Weil am Rhein
WE 136407: Zoll GAD Weil-Otterbach
Basler Str. 62, 79576 Weil am Rhein
WE 136408: Zollamt G + D Weil-Ost
Hauptstr. 2, 79576 Weil am Rhein
WE 136414: ZKOM Lörrach
Wiesentalstr. 26, 79540 Lörrach
WE 136515: Gemeinschaftszollanlage Weil am Rhein/Basel Autobahn
Lustgartenstr. 1/Im Kränzliacker 22, 79576 Weil am Rhein
WE 139005: GZW Rheinfelden-Warmbach
Warmbacher Str. 90, 79618 Rheinfelden
Bei einer Grundfläche von 9.422,82 m² für die Glasreinigung (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Glasreinigungsfläche 20.160,34 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Nur für WE 135653, WE 135686 und WE 136135: Besondere Ausführungsbedingungen gem. §128 Abs. 2 GWB:
Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Glasreinigungsleistungen in Waldshut-Tiengen, Bad Säckingen und Laufenburg
WE 140767: BPOL Waldshut
Rheinbrückenstr. 1, 79761 Waldshut-Tiengen
WE 141415: GZA Waldshut-Tiengen
Georg-Wittig-Str. 1, 79761 Waldshut-Tiengen
WE 136419: GZA Bad Säckingen
Fricktalstr. 1 + 2, 79713 Bad Säckingen
WE 136431: ZA Waldshut-Rheinbrücke
Rheinbrückenstr. 5/12, 79761 Waldshut-Tiengen
WE 136448: ZKOM Waldshut
Alfred-Nobel-Str. 16, 79761 Waldshut-Tiengen
WE 138476: ZA Laufenburg-Ost
Flößerstr. 2, 79725 Laufenburg
WE 140831: THW OV Laufenburg
Dr.-Rudolf-Eberle-Str. 8 + 10, 79725 Laufenburg
WE 140911: THW OV Bad Säckingen
Heinrich-Hübsch-Str. 30, 79713 Bad Säckingen
Bei einer Grundfläche von 1.617,16m² für die Glasreinigung (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) beträgt die jährliche Glasreinigungsfläche 3.234,32 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zusatzleistungen: Reinigung Jalousien mit bzw. ohne Hubsteiger
Nur für WE 140767: Besondere Ausführungsbedingungen gem. §128 Abs. 2 GWB:
Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Anhang II der Vergabeunterlagen): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
1.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaber/-in bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
2. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Anhang II der Vergabeunterlagen),
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Anhang II der Vergabeunterlagen),
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor,
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Anhang II der Vergabeunterlagen).
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (Anhang II der Vergabeunterlagen).
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden. 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten (Glasreinigung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anhang II der Vergabeunterlagen).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung (nur für Los 1, WE 136458)
Eigenerklärung über die Sicherheitsüberprüfung, dass das Unternehmen zur Leistungserbringung nur Beschäftigte einsetzen wird, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1).
Eigenerklärung über die Sicherheitsüberprüfung, dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich Sicherheitsüberprüft sind (Ü1), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Eigenerklärung über die Sicherheitsüberprüfung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Ü1) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird.
2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Anhang II der Vergabeunterlagen)
3. Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, bspw. durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung. (Anhang II der Vergabeunterlagen)
4. Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt und Ansprechpartner mit Telefonnummer (Anhang II der Vergabeunterlagen)
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
5. Angaben und Eigenerklärungen zu Bietergemeinschaften (Anhang II der Vergabeunterlagen): Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Für die vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Ggf. weitere auf gesonderte Anforderung zu liefernden Erklärungen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
6. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (Anhang II der Vergabeunterlagen): Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Ggf. weitere auf gesonderte Anforderung zu liefernden Erklärungen (Anhang II/V der Vergabeunterlagen).
7. Eigenerklärung, dass für die Erbringung der Leistungen keine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird. Falls ja sind die Aspekte zu nennen, auf die die Eignungsleihe sich bezieht. Ggf. weitere auf gesonderte Anforderung zu liefernden Erklärungen (Anhang II/V der Vergabeunterlagen).
Mindestanforderungen zur Vergleichbarkeit der Referenzen:
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die "Bieterauskunft" bzw. der Anhang II der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache ab Bekanntmachung bis zum 21.02.2022 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind bis spätestens zum 14.02.2022 zu vereinbaren. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Besondere Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB
Sicherheitsüberprüfung (nur für WE 136458, Los 1)
Da die Liegenschaften von Bundesbehörden mit erhöhtem Sicherheitsanspruch genutzt werden, ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu diesen Liegenschaften benötigen. Deshalb erfordern Zutrittsberechtigungen für den AN und die von ihm mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen dieser Liegenschaft betrauten Personen (einschl. eventueller Unterauftragnehmer) einschließlich der Objektleitung eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Los 1) und der Anlage 1.5.
Zutrittsbeschränkungen für Liegenschaften der Bundespolizei
WE 140954 (Los 1), WE 136470 (Los 2), WE 135883, WE 136482 (Los 3), WE 136466 (Los 4), WE 135653, WE 135686, WE 136135 (Los 5), WE 140767 (Los 6): Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 27.02.2022, 12.00 Uhr.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt
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Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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