Leistungserbringung zur Unterhaltsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: OV220120RX01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungserbringung zur Unterhaltsreinigung
Reinigungsleistung für den Standort von Hamburg Verkehrsanlagen GmbH, Am Neumarkt 44, 22041 Hamburg.
Die (Regel-)Betriebszeiten des Objekts sind Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Der Leistungsumfang gilt für einen Rahmenvertrag von zwei Jahren beginnend vom 01.05.2022 bis 30.04.2024, zuzüglich zwei Optionen mit jeweils 12 Monaten Verlängerung.
Hamburg, DE
Dienstleistung: Reinigung der Büros, Sanitär (WC's, Duschen, Umkleiden), Besprechungsräume, Eingangsbereich, Flure, Verkehrsflächen, Aufzüge, Teeküchen, Pausenräume, Speisesaal, Lagerflächen, Abstellräume, Technikflächen, Putzräume, Kopierräume
2 Optionen zu jeweils 1 Jahr Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckungssumme je Schadensereignis von:
• Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
• Vermögensschäden: 1.000.000,00 €
Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten
Mindestdeckungssummen abzuschließen. (vgl. Anlage Erklärung Versicherung).
Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe getrennt pro Jahr) (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur
Eignungsprüfung).
Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestanforderung siehe Mindestdeckungssummen (vgl. Anlage Erklärung Versicherung).
Es sind mindestens 3 geeignete, unterschiedliche Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre zu benennen. Die Referenzen müssen sich jeweils auf Leistungen der letzten drei Jahre beziehen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung). Die vorgegebenen Felder sind vollständig auszufüllen (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung). Mindestanforderung
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist,
Angaben getrennt pro Jahr und mit weiteren Angaben zu:
− Anzahl der Mitarbeiter: Reinigungspersonal
− Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich
(vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
Erklärung mit Angaben und Unterschrift zur Qualitätssicherung (vgl. Anlage Qualitätssicherung)
Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Anlage Erklärung Einsatz Nachunternehmen).
Die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen sind vom Auftragnehmer und etwaiger Nachunternehmer zwingend zu erfüllen.
Die Nichterfüllung eines der Kriterien führt zum direkten Ausschluss des Angebotes.
1. Sämtliche durch den AN verwendeten elektrischen Betriebsmittel müssen ein GS-Zeichen haben, sollen energieeffizient sein und bzgl. Stromverbrauch sparsam benutzt werden
2. Geräte, Maschinen und deren Benutzung haben insbesondere den rechtlichen Anforderungen zur Arbeitssicherheit (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG, Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) und den geltenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) zu entsprechen.
3. Die vom AN eingebrachten Desinfektionsmittel müssen in der jeweils gültigen Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie eingetragen sein.
4. Für Verbrauchsmaterialien gilt grundsätzlich die Lieferqualität „Blauer Engel“, soweit im Einzelfall dazu Produkte verfügbar sind. Sind im Einzelfall keine Produkte mit „Blauer Engel-Qualität“ verfügbar, so hat sich der AN über den dann zu wählenden nachhaltigen Qualitätsstandard bzw. Produktempfehlungen beim AG (Abteilung Liegenschaften) zu erkundigen.
5. Dem AG ist an einem möglichst regionalen Bezug der verwendeten Produkte gelegen. Große Ressourcenverbräuche durch lange Transportwege, „billigen“ Einkauf in fernen Ländern oder Umgehung deutschen / europäischen Umweltrechts sind vom AN zu vermeiden.
6. Der AN stellt sicher, dass seine Mitarbeiter für die von ihnen gemäß Leistungsbeschreibung geforderten Arbeiten geschult, unterwiesen und ausreichend qualifiziert sind. Dazu gehören ebenso die erforderlichen behördlich vorgeschriebenen Berechtigungen und Befugnisse.
7. Sämtliche Mitarbeiter des AN müssen mündliche und schriftliche Anweisungen in deutscher Sprache verstehen und befolgen sowie anderen Beschäftigten weitergeben können. Von allen Angestellten des AN wird ein gepflegtes Auftreten erwartet.
8. Die Objektleitung besitzt den für die Aufgabenstellungen erforderlichen Sach- und Fachverstand, das heißt sicherer Umgang mit EDV-Einrichtungen, souveräner Mitarbeiterführungsstil, Betriebserfahrung und Kenntnisse in der Arbeitsvorbereitung sowie der Darstellung der Tätigkeiten gegenüber dem AG.
9. Zu den Qualifikationen der Objektleitung bzw. seiner Stellvertretung gehören u. a.:
Mindestens 12-monatige Betriebszugehörigkeit,
mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position,
sehr gute Kenntnisse im Gebäudereinigerhandwerk,
Kenntnisse der einschlägigen Normen und Richtlinien,
Kenntnisse der Anforderungen zur Arbeitssicherheit,
kaufmännische Erfahrungen,
Kenntnis der einschlägigen Hard- und Software (MS Office),
Sprachkenntnisse: Sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Januar 2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).