Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (VOEK 314-20) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 314-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (VOEK 314-20)
Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst.
Zum Leistungsumfang gehören die Anlagengruppen 330, 340, 360, 410-480, 530 und 540. Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen.
Zu den Leistungen gehören die geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende.
Zur Leistungserbringung muss ein CAFM-System eingesetzt werden, dass software- als auch hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ); Dahlmannstr. 4; 53113 Bonn
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
- Start-Up-Phase
Stufe 1: beginnt am 26.10.2021
Stufe 2: beginnt am 01.07.2022
- Regelbetrieb: 01.10.2022 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 30.09.2026 / 24:00 Uhr (ggf. Verlängerung bis 30.09.2028)
- Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
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Leistungen in der Start-Up-Phase:
Während der Start-Up-Phase erfolgt die Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG). Zu den wesentlichen Aufgaben und Pflichten des AN während der Start-Up-Phase gehören u. a.:
- Kennenlernen der Liegenschaft und der technischen Anlagen und Systeme
- Einweisung des Objekt- und des Servicepersonals in die Liegenschaft
- Einweisung des Objekt- und Servicepersonal in die Hausordnung des Nutzers
- Übernahme der technischen Anlagen und Systeme
- Übernahme und Vervollständigung der Anlagendokumentation und Einarbeitung in die Betriebsanweisungen der Hersteller sowie Vorbereitung aller weiteren Dokumentationsaufgaben gemäß der Leistungsbeschreibung
- Einbindung der Liegenschaft in alle vom AN genutzten EDV-Systeme zur Gebäudebewirtschaftung
- Zusammenstellung aller Informationen und Unterlagen, die zur Verfolgung der Gewährleistung von Bedeutung sind
- detaillierter Anlagenabgleich (Soll/Ist) der vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme
- Protokollieren der Übernahme
- Einrichtung der Büro- und Lagerstätten
- Teilnahme der Objektleiter an regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit AG und Nutzer (Nutzergespräche)
- Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben
- Erstellung Notfallordner für den Bereitschaftsdienst
- Unterstützen bei der Beweissicherung
- Erstellung von Einarbeitungskonzepten für neue Objektmitarbeiter getrennt nach Objektleiter (OL) und Haustechniker (HT)
- Funktionsprüfung zur Feststellung des Zustandes technischer Anlagen (Prüfen der Anlage bei unterschiedlichen Lastzuständen auf einwandfreie Funktion, Kontrolle der Sicherheitsketten, Protokollieren der Maßnahmen und Prüfungen)
- Funktionsmessung (Prüfen der erforderlichen Mess- und Anzeigegeräte sowie der dazugehörigen Messstrecke, Protokollieren der Messwerte)
- Betreuung der Wartungsverträge
- Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzung und Berichtswesen
- kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN und Klärung der objektspezifischen Anforderungen an das CAFM-System sowie Übernahme der Stammdaten der Liegenschaft unter Einbeziehung der Systemadministratoren des AN
- Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen
- Aufbau des Monats- und Jahresberichtswesens
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Personal in den Start-Up-Phasen:
Zur Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team muss der vorgesehene Objektleiter (OL) angehören. Ein mit Objektübernahmen erfahrener Projektleiter (PL) ist als Ansprechpartner für die AG zu benennen.
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Regelbetrieb:
a) Das Technische Gebäudemanagement umfasst dabei neben den Leistungen der DIN 32736, DIN 31051 / EN 13306, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 die in nachfolgenden Abschnitten genannten Leistungen.
- Betreiben
- Inspektion
- Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen
- DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel)
- Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft
- Wartung
- Instandsetzung
- Optimieren
- Störungsmanagement
- ggf. Gewährleistungsüberwachung
- Berichten
- Dokumentieren
- Energiemanagement
- Stillstandsmanagement / Stillstandswartung
- Entsorgung
- Kommunikationsmanagement
- EDV
- Nutzung eines CAFM-Systems
- Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst
- Objektleiter-Leistungen
- Haustechniker-Leistungen
an folgenden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:
- 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)
- 340 Innenwände (Innentüren und -fenster)
- 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)
- 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
- 420 Wärmeversorgungsanlagen
- 430 Lufttechnische Anlagen
- 440 Starkstromanlagen
- 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen)
- 460 Förderanlagen
- 470 Nutzungsspezifische Anlagen
- 480 Gebäudeautomation
- 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen
- 540 Technische Anlagen in Außenanlagen
nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:
- DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
- DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen
- VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
- VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
- VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung
- TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung
- TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen/Aufzugsanlagen
- TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
- TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
- BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
- 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung
- technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
Zum Leistungsumfang des AN gehören außerdem alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen.
b) Übernahme der Betreiberverantwortung für die vertragsgegenständlichen technischen Anlagen:
Inspektionen im Rahmen der Betreiberpflichten beinhalten tägliche, wöchentliche und monatliche Inspektions- und Kontrollrundgänge zur Feststellung, Prüfung und Beurteilung der Funktionsfähigkeit der vertragsgegenständlichen Anlagen. Dazu gehören u.a.:
- regelmäßige Inspektions- und Kontrollgänge mit Sichtkontrolle und Dokumentation der gesamten Liegenschaft
- regelmäßige Überprüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige, bestimmungsgemäße Funktion
- regelmäßige Überprüfung des Brandschutzes sowie der Unfall- und Betriebssicherheit, z. B. DIN, VDE, UVV etc., Gefahrenstellen sind unverzüglich zu beseitigen/zu melden
- Durchführen von Leistungs- und Kontrollmessungen
- Aufzeichnen / Dokumentieren der Verbrauchsdaten
- Durchführen von Messungen, Datenerfassung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse im Auftrag der AG bzw. des Nutzers
- die Hinweispflicht auf Unzulänglichkeiten auch außerhalb des Vertrages, welche während der Inspektions- und Kontrollrundgänge auffallen
- monatliche Inspektionen zur Sicherstellung des ordnungsmäßen Zustandes/Funktion sämtlicher Türen mit Feststell- und/oder Schließeinrichtung (Türen mit und ohne Brandschutzfunktion), im Rahmen dieser Inspektionen sind darüber hinaus alle Türen der Liegenschaft einer Sichtkontrolle ihrer mechanischen Teile (Türklinken, Scharnieren, Schlössern, Schließzylinder etc.) zu unterziehen, einschl. Dokumentation und Weiterleitung von Mängeln an die AG
- Erstellen eines Inspektionsberichtes über jeden Inspektion- und Kontrollrundgang
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Personal im Regelbetrieb:
- Einsatz eines OL bzw. eines Vertreters, welche für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind.
Es ist eine Präsenzzeit des Objektleiters von 08:00 bis 16:00 Uhr arbeitstäglich zu gewährleisten.
- Einsatz von sechs Haustechnikern (HT) und eine Vertretung je Gewerk. Die HT bzw. deren Vertreter müssen innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit vor Ort in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft anwesend und ständig erreichbar sein. Zum Nachweis ist vom AN (möglichst) ein webbasiertes Zeiterfassungssystem einzurichten und zu führen, der AG sind die Kontrollauszüge zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die vertragsgegenständlichen Leistungen der HT sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum von 07:00 bis 18:00 Uhr zeitversetzt und überschneidend zu erbringen.
Die Anforderungen, Pflichten und Aufgaben von OL und HT sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Vertragsauslaufphase
Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden müssen.
Der unter Ziffer II.2.7 genannte Termin zum Laufzeitbeginn ist der geplante Zuschlagstermin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (VOEK 314-20)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Zuschlagskriterien sind 1. der Angebotspreis des LV in Euro und 2. das schriftliche eigene Konzept zur Leistungserbringung, mit der Gewichtung 60% Angebotspreis, 40% Konzept.
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (der Summe aus erreichter Punktzahl aus Angebotspreis - max. 60 Punkte - und aus der Konzeptbewertung - max. 40 Punkte).
1. Punktzahl Wertungskriterium Preis Angebot XY = Preis niedrigstes Angebot x 60 Pkt. / Preis Angebot XY
2. Punktzahl Wertungskriterium schriftliches Konzept wird aus der Bewertung der Teilkonzepte und deren Gewichtung ermittelt:
-Teilkonzept Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement, Gewichtung: 20 %,
-Teilkonzept Störungsmanagement, Gewichtung 10 %,
-Teilkonzept Start-Up-Phase und Vertragsauslaufphase , Gewichtung: 5%
-Teilkonzept Energiemanagement, Gewichtung 5%.
Die Teilkonzepte sind mithilfe vorgegebener Aussagepunkte zu erläutern, diese sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Es sind entsprechend maximal 40 Punkte erreichbar.
Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Teilkonzept. Die je Teilkonzept vergebene Punktzahl wird mit den entsprechenden Punkten des jeweiligen Teilgewichtsprozentsatzes multipliziert und durch 10 dividiert.
Das Gesamtkonzept ist auf maximal 8 DIN-A4-Seiten zu erläutern. Die Seiten dürfen nur einseitig beschrieben werden. Von der oben genannten maximalen Seitenzahl sind das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis ausgeschlossen. Die Seiten sind mit der Schriftart Arial, Schriftgröße 12 und einem Zeilenabstand von „1,5 Zeilen“ zu beschreiben.
Weitere Details sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
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Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.
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Ortsbesichtigungen sind dringend empfohlen und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungen können im Zeitraum vom 28.07.2021 bis 12.08.2021 durchgeführt werden. Besichtigungstermine sind vorab bis spätestens 26.07.2021, 14:00 Uhr für maximal 2 Personen unter Angabe des Vornamens, Nachnamens per E-Mail unter: [gelöscht] zu vereinbaren. . Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungs-verhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 16.08.2021, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten:
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland