Unterstützung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) Wilhelmsburg Ost (Korallus- und Bahnhofsviertel) Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021000528
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) Wilhelmsburg Ost (Korallus- und Bahnhofsviertel)
Unterstützung des Gebietsmanagements und von Teilleistungen der Gebietsentwicklung gemäß Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) in der jeweils gültigen Fassung im Fördergebiet Wilhelmsburg Ost (Korallus- und Bahnhofsviertel) 2022 bis 2026
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Bezirksamt Hamburg-Mitte / Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Untersützung der Gebietsentwicklung im voraussichtlichen Zeitraum vom 15.02.2022 bis 31.12.2026 im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg Ost (Korallus- und Bahnhofsviertel). Der Leistungszeitraum soll nach Abschluss des Vergabeverfahrens mit Vertragsabschluss (voraussichtlich) zum 15.02.2022 beginnen. Der Leistungszeitraum und damit die tatsächlichen Arbeiten können allerdings erst beginnen, sofern die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2022 zur Verfügung stehen – spätestens jedoch erst, wenn der Haushaltsplan 2021/2022 offiziell durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen wurde.
Der Vertrag soll darüber hinaus eine Option des Auftraggebers auf Verlängerung um bis zu fünf Jahre für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2031 beinhalten. Diese Option steht unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der Abschlussbilanzierung, die voraussichtlich Anfang 2026 vorliegen, und der Entscheidung des Leitungsausschusses zur Programmsteuerung RISE (LAP), voraussichtlich im Juni 2026.
Die Laufzeit des Vertrages wird zunächst bis zum Ende des Förderzeitraums am 31.12.2026 festgelegt, mit einer von der Entscheidung des LAP abhängigen Option auf Verlängerung um bis zu weitere fünf Jahre bis maximal zum 31.12.2031. Während dieses Zeitraums wird das hier formulierte Leistungsverzeichnis jährlich entsprechend der Erfordernisse der Gebietsentwicklung fortgeschrieben und konkretisiert. Die Finanzmittel stehen unter dem Vorbehalt der Senatsbeschlüsse zum Haushalt der FHH. Die Wirksamkeit dieser Option mit Angabe des erforderlichen Verlängerungszeitraums wird dem Auftragnehmer voraussichtlich bis zum 30.06.2026 mitgeteilt.
Das beauftragte Büro oder die Bietergemeinschaft unterstützt das Gebietsmanagement des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte durch die Übernahme der ausgeschriebenen Teilleistungen der Gebietsentwicklung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) Wilhelmsburg Ost (Korallus- und Bahnhofsviertel)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelte sich zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen war, sondern nur die in der Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
- Die Teilnahmeanträge waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge lag beim Auftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.