Neubau, Umbau und Sanierung zur 5-Zügigkeit der Grundschule am Standort Trenknerweg 136 - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI mit Lösungsskizze Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 096-21 IG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau, Umbau und Sanierung zur 5-Zügigkeit der Grundschule am Standort Trenknerweg 136 - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI mit Lösungsskizze
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg beauftragt, zur Realisierung der 5-Zügigkeit einen Zubau zu errichten sowie Umbaumaßnahmen und Sanierungen im Bestand an der Grundschule Trenknerweg durchzuführen.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Hamburg
Schulbau Hamburg wurde beauftragt, die 5-Zügigkeit in der Grundschule Trenknerweg 136 durch einen Neubau (Gebäude 08) sowie durch Umbauten in den Gebäuden 01, 05 sowie 06 herzustellen. Zudem sollen die Sporthalle (Gebäude 03) und der Klassentrakt (Gebäude 05) saniert werden. Das betreffende Flurstück 3156 weist eine Gesamtfläche von 28.692 m² auf, die derzeitige Gebäudefläche beträgt insgesamt 6.189,94 m². Der Schulstandort steht mit Ausnahme des Neubaus (Mehrzweckhalle, Gebäude 07) unter Denkmalschutz. Die Gebäude 01 (Verwaltungsgebäude), 03 (Sporthalle) und 06 (derzeitig Vorschulgebäude) sind eingeschossig. Die Klassengebäude 04, 05 und der Neubau (Mehrzweckhalle, Gebäude 07) sind zweigeschossig.
Die Grundschule Trenknerweg hat ein Zirkusprofil und verfolgt damit ein besonderes pädagogisches Konzept, welches bei der Umsetzung des Neubaus (Geb. 07) berücksichtigt wurde. Dieser Neubau wurde von Schröder Architekten aus Bremen, realisiert. Das vorgenannte Büro ist von der Teilnahme an dem vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen.
Zubau:
Zur Erreichung der 5-Zügigkeit sollen rund 656 m² zusätzliche Flächen durch einen Zubau neben dem bereits errichteten Neubau (Gebäude 07) hergestellt werden. In diesem Gebäude sollen alle Lehrer- und Verwaltungsflächen mit Koordinierungsbüro zusammengefasst werden. Zusätzlich wird ein Klassenraum geschaffen.
Umbauten:
Das derzeitige Verwaltungsgebäude-01 soll zukünftig zur Unterbringung der 3 Vorschulklassen dienen. Zudem soll der Rückbau des Fachraums im Gebäude 06 ein weiteres Jahrgangshaus ermöglichen. Im Gebäude 05 ist kompensierend der Fachraum im Klassenraum einzurichten. Zudem ist im Gebäude 05 anstatt der bestehenden Lehrküche ein Forscher- und Entdeckerraum zu bauen.
Sanierungen:
Das Klassengebäude-05 und die Sporthalle-03 (Seitz-Bau) sollen im Rahmen der geplanten Sanierung grundlegend energetisch optimiert werden. Des Weiteren sollen die Räumlichkeiten durch Umbauten den aktuellen Bedürfnissen der Schule angepasst werden. Sanierungsziel ist es, die Gebäude in einen Zustand zu versetzen, der eine Sicherung des Zustands im Rahmen der regelmäßigen Instandhaltung ermöglicht.
Vorstudie
Für die bestellte Fläche und dessen Nutzungen wird eine Vorstudie erstellt. Auf Wunsch des Denkmalschutzamtes soll der Standort des Zubaus in Zusammenhang mit dem bereits erfolgten Neubau stehen. Hierfür wird derzeit der Standort nördlich oder südlich des Neubaus-07 untersucht. Auf dem Schulgrundstück ist der Baumbestand prägend und daher auch für das Baufeld mitbestimmend. Es sollen insbesondere der Schutz der erhaltenswerten Bäume berücksichtigt und die Fällung von Bäumen möglichst vermieden werden. Die Wegeführung und Feuerwehrzufahrt vom Trenknerweg zu den Bestandsgebäuden müssen erhalten bleiben.
Das Büro KLETA GmbH, Hamburg, erstellte zur Klärung des Baufelds für den Zubau eine Vorstudie. Die Vorstudie wird (mind. in Teilen) den Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Denkmalschutzrechtliche Belange
Alle Bestandsgebäude außer Gebäude 07 sind in den 1950er- und 1960er-Jahren entstanden und stehen unter Denkmalschutz, gleiches gilt für die Außenanlagen (Ensembleschutz). Die in 2016 erbaute Mehrzweckhalle (Gebäude 07) genießt keinen Denkmalschutz. Vorabstimmungen mit dem Denkmalschutz für den Zubau und dem Umbau wurden bereits geführt. Für das VgV zur Objektplanung wird vom AG vorausgesetzt, dass die Bieter bereits Erfahrungen mit Bautätigkeiten in Zusammenhang mit denkmalgeschützten Gebäuden besitzen. Die Baumaßnahmen sind in enger Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz zu planen.
Terminplan
Neubau: Der Baubeginn ist in 2024 vorgesehen, die Fertigstellung in 2025.
Umbauten: Nach dem Neubau sind die Umbauten in den Jahren 2025 - 2026 in den Gebäuden 01,05 und 06 vorgesehen.
Sanierungen: Für Gebäude 05 sieht der Rahmenplan eine Sanierung in der Zeit von 2025 bis 2026 vor. Für das Gebäude 03 ist die Sanierung im Jahre 2026 vorgesehen.
Projektbudget
Das Projektbudget für die KG 200-700 beträgt ca. [Betrag gelöscht] Euro brutto. Die Kosten für die KG 300 betragen ca. [Betrag gelöscht] Euro brutto, für die KG 400 ca. [Betrag gelöscht] Euro brutto.
Die Planung ist dem vorgegebenen Kostenrahmen anzupassen.
Zu vergebende Leistung; Alle Baumaßnahmen
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphase 2 gem. § 34 HOAI
- Leistungsphasen 3 bis 9 gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Besondere Leistungen gem. § 33 HOAI:
- Bestandsaufnahme
- Höhenaufmaß mit Berücksichtigung der Bestandshöhen in Bezug auf direkt angrenzende Räume / Bauteile
- Anfertigen von Perspektivische Darstellungen bzw. Visualisierungen
- Analyse von mindestens drei verschiedenen Fassadenvarianten und deren Wertung mit Kosten-untersuchung (-optimierung)
Vertreter des Denkmalschutzamtes, der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Schule sowie die externe Projektsteuerung KLETA GmbH, Hamburg, werden ggf. neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
- Leistungsphasen 3 bis 9 gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Besondere Leistungen gem. § 33 HOAI:
- Bestandsaufnahme
- Höhenaufmaß mit Berücksichtigung der Bestandshöhen in Bezug auf direkt angrenzende Räume / Bauteile
- Anfertigen von Perspektivische Darstellungen bzw. Visualisierungen
- Analyse von mindestens drei verschiedenen Fassadenvarianten und deren Wertung mit Kosten-untersuchung (-optimierung)
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau, Umbau und Sanierung zur 5-Zügigkeit der Grundschule am Standort Trenknerweg 136 - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI mit Lösungsskizze
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]