Abwicklung und Durchführung des Förderprogramms Kongressfonds Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-D-024
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/web/
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abwicklung und Durchführung des Förderprogramms Kongressfonds Berlin
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages zur Abwicklung und Durchführung des Förderprogramms „Kongressfonds Berlin“. Der Auftrag umfasst die Übernahme der fachlichen und administrativen Vorbereitung sowie die Übernahme aller Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung und der Berichterstattung für das Förderprogramm. Ziel des Förderprogramms ist es, dazu zu motivieren, trotz der durch die Auflagen zur Eindämmung von COVID-19 entstehenden Mehrkosten, Veranstaltungen in Berlin durchzuführen. Dies bezieht sich sowohl auf analoge als auch auf hybride Veranstaltungen und soll dazu führen, dass in der Tagungs- und Veranstaltungswirtschaft Tätige Aufträge erhalten und Einnahmen generieren. Zudem soll das Förderprogramm dazu beitragen, das Profil Berlins als international führende Kongress- und Wissenschaftsmetropole zu erhalten.
Laufzeit in Monaten: Beginn voraussichtlich mit Zuschlagserteilung und Ende voraussichtlich 31.12.2021. Verlängerungsoption: Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers bis max. 31.12.2022 verlängert werden. Das Verlängerungsoptionsrecht muss von dem Auftraggeber bis 2 Monate vor Vertragsende ausgeübt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abwicklung und Durchführung des Förderprogramms Kongressfonds Berlin
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Mit Erteilung des Zuschlags endet das Vergabeverfahren.
Nach § 135 GWB kann die Unwirksamkeit des Zuschlags nur festgestellt werden, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Vorabinformation nach § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Diese Unwirksamkeit kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages zur Abwicklung und Durchführung des Förderprogramms „Kongressfonds Berlin“. Der Auftrag umfasst die Übernahme der fachlichen und administrativen Vorbereitung sowie die Übernahme aller Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung und der Berichterstattung für das Förderprogramm. Ziel des Förderprogramms ist es, dazu zu motivieren, trotz der durch die Auflagen zur Eindämmung von COVID-19 entstehenden Mehrkosten, Veranstaltungen in Berlin durchzuführen. Dies bezieht sich sowohl auf analoge als auch auf hybride Veranstaltungen und soll dazu führen, dass in der Tagungs- und Veranstaltungswirtschaft Tätige Aufträge erhalten und Einnahmen generieren. Zudem soll das Förderprogramm dazu beitragen, das Profil Berlins als international führende Kongress- und Wissenschaftsmetropole zu erhalten.
Verlängerungsoption: Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers bis max. 31.12.2022 verlängert werden. Das Verlängerungsoptionsrecht muss von dem Auftraggeber bis 2 Monate vor Vertragsende ausgeübt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Es handelt sich zum einen um eine Ausweitung des Leistungsumfangs. Der Umfang der bereits im ursprünglichen Auftrag vorgesehenen Leistungen wurde erweitert. Konkret wird die Menge der vereinbarten Leistung erhöht. Konkret handelt es sich dabei um folgende in der Leistungsbeschreibung genannte Leistungen: „2.2 Durchführung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens, 2.3 Prüfung der Verwendungsnachweise, 2.4 Ausreichung der Mittel und 2.5 Monitoring, Berichterstattung und sonstige Aufgaben“. Zum anderen wurde die Auftragsdauer verlängert. Die Laufzeit des Vertrages endet nun am 31.03.2023.
Frühere Vertragsänderungen:
Der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag vom 01.03.2021 (GBV) war zunächst bis zum 31.12.2021 befristet. In § 12 Abs. 1 S. 2 bis 5 GBV ist eine Verlängerungsoption vorgesehen, wodurch der GBV seitens des AG bis max. 31.12.2022 verlängert werden kann. Der AG hat hiervon mit der 1. Vertragsverlängerung vom 08.07.2021 (GBV verlängert bis 31.03.2022) und der 2. Vertragsverlängerung vom 20.10.2021 (GBV verlängert bis 31.12.2022) Gebrauch gemacht, so dass die Vertragsdauer schließlich bis zum 31.12.2022 verlängert wurde.
Für die durch die 2.Vertragsverlängerung des Auftragszeitraums bis zum 31.12.2022 entstehenden Mehrkosten bei der beauftragten Dienstleisterin wurde ein zusätzliches Entgelt in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto vereinbart. Dabei handelt es sich um eine zulässige Auftragsänderung gemäß der De-minimis-Regelung des § 132 Abs. 3 GWB innerhalb der 10 % Grenze.
Die Ausschreibung sah die Abwicklung eines Fördermittelvolumens von ca. 10 Mio. Euro vor. Nach Zuschlagserteilung und Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages (GBV) wurde vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses das Fördervolumen für den Kongressfonds unvorhergesehen um weitere 10 Mio. Euro aufgestockt, so dass nun ein Fördervolumen von insgesamt ca. 20 Mio. Euro abzuwickeln ist. Um auch die weiteren 10 Mio. Euro ausreichen zu können, wurde eine Anpassung des GBV erforderlich, durch die der ursprünglich vorgesehene Leistungsumfang der AN erweitert wird. Denn bei der Verdopplung des Fördervolumens müssen von der AN mehr Anträge geprüft und bewilligt werden. Zudem sollen auch Veranstaltungen bis einschließlich 31.12.2022 gefördert werden, was ebenfalls zu einem erhöhten Aufwand bei der AN führen wird, so dass auch aus diesem Grund eine Ergänzung des Vertrags vonnöten ist. Die Schlussabwicklung des Auftrags erfordert eine Vertragsverlängerung um weitere drei Monate (bis 31.03.2022).