FFM Hbf - Umbau ehem. Cosmopolitan; Bauleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54558
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
FFM Hbf - Umbau ehem. Cosmopolitan; Bauleistungen
FFM Hbf - Umbau ehem. Cosmopolitan; Bauleistungen, Umbau des leerstehenden und weitgehend entkernten ehem. Cosmopolitan im 1. OG des Frankfurter Hauptbahnhofs. Es werden dort ca. 1.200 m² Büroflächen für das Bahnhofsmanagement errichtet. Folgende Gewerke sind auszuführen: Erstellung der Ausführungsplanung, Hochbau, Abwasseranlagen, Wasseranlagen, Wärme-versorgungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Kälteanlagen, Feuerlöschanlagen, Gebäudeautomation, Niederspannungsinstallation, Beleuchtungsanlagen, Telekommunikationsanlagen, Datennetz
Frankfurt/Main Hauptbahnhof
Umbau des leerstehenden und weitgehend entkernten ehem. Cosmopolitan im 1. OG des Frankfurter Haupt-bahnhofs. Es werden dort ca. 1.200 m² Büroflächen für das Bahnhofsmanagement errichtet. Folgende Gewerke sind auszuführen: Erstellung der Ausführungsplanung, Hochbau, Abwasseranlagen, Wasseranlagen, Wärme-versorgungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Kälteanlagen, Feuerlöschanlagen, Gebäudeautomation, Niederspannungsinstallation, Beleuchtungsanlagen, Telekommunikationsanlagen, Datennetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FFM Hbf - Umbau ehem. Cosmopolitan; Bauleistungen
Ort: Georgenthal
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.