Wartung und Instandsetzung von Flurförderfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0765-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Instandsetzung von Flurförderfahrzeugen
Wartung und Instandsetzung von Flurförderfahrzeugen
28 Flurförderfahrzeuge
Berlin
Wartung und Instandsetzung von 28 Flurförderfahrzeugen
einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Verlängerung um 24 Monate
22 Flurförderfahrzeuge
Berlin
Wartung und Instandsetzung von 22 Flurförderfahrzeugen
einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Verlängerung um 24 Monate
10 Flurförderfahrzeuge
Berlin
Wartung und Instandsetzung von 10 Flurförderfahrzeugen
einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Verlängerung um 24 Monate
21 Flurförderfahrzeuge
Berlin
Wartung und Instandsetzung von 21 Flurförderfahrzeugen
einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Verlängerung um 24 Monate
44 Flurförderfahrzeuge
Berlin
Wartung und Instandsetzung von 44 Flurförderfahrzeugen
einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Verlängerung um 24 Monate
41 Flurförderfahrzeuge
Berlin
Wartung und Instandsetzung von 41 Flurförderfahrzeugen
einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Verlängerung um 24 Monate
23 Flurförderfahrzeuge
Berlin
Wartung und Instandsetzung von 23 Flurförderfahrzeugen
einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Verlängerung um 24 Monate
27 Flurförderfahrzeuge
Berlin
Wartung und Instandsetzung von 27 Flurförderfahrzeugen
einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Verlängerung um 24 Monate
29 Flurförderfahrzeuge
Berlin
Wartung und Instandsetzung von 29 Flurförderfahrzeugen
einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Verlängerung um 24 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerber-/Bietergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift,
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar v § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (Euro, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
1. Angaben zu max. 2 realisierten Referenzprojekten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung gemäß der nachfolgend dargestellten Aufteilung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Erwartet werden folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
a) Vorhaben-/Referenzbezeichnung,
b) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten,
c) Zeitraum der Leistungserbringung,
d) Kurzbeschreibung des Umfangs und der Art der erbrachten Leistungen.
2. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl an Mitarbeitern, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3. Eigenerklärung der für die Leistungsausführung vorzufindenden Berufsgruppen.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Alle angegebenen Referenzprojekte müssen
- innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht worden sein,
- für Flurförderfahrzeuge mit Elektroantrieb erbracht worden sein.
Mindestens 1 Referenzprojekt muss die Betreuung einer Fahrzeugflotte von mind. 20 Flurförderfahrzeugen für mind. 2 Jahre beinhalten.
2. Ausgehend vom Fahrzeugbestand des Auftraggebers (Anzahl und Alter der Fahrzeuge) muss zur Sicherstellung einer fristgemäßen Leistungsausführung mindestens 1 techn. Mitarbeiter*in (Monteur*in) pro Los zur Verfügung stehen (z.B. Bewerbung auf 3 Lose erfordert 3 techn. Mitarbeiter*innen). Ausreichende Fahrzeugmobilität ist vom AN zu gewährleisten.
3. Der Betrieb muss eine anerkannte Fach-/ Vertragswerkstatt sein und über alle Rechte sowie technischen Möglichkeiten verfügen, um die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge instand zu setzen. Des Weiteren muss der Betrieb auf die Fahrzeugsoftware zugreifen, Fehlercodes auslesen und zurücksetzen können. Darüber hinaus muss der Betrieb laufzeitabhängige Instandsetzungen (Inspektionen o.ä.) nach Herstellervorgaben durchführen können.
4. Für das Arbeiten an Fahrzeugen mit HV-Anlagen bedarf es Mitarbeiter mit der Befähigung nach DGUV Vorschrift 3 - "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" oder gleichwertig.
5. Für das Arbeiten an Flurförderfahrzeugen bedarf es Mitarbeiter mit der Befähigung nach DGUV Vorschrift 68 - "Flurförderzeuge" oder gleichwertig.
6. Zur Sicherstellung einer schnellen Reaktionszeit ist es zwingend notwendig, dass sich der Anfahrtsort max. 15 km (Luftlinie - Ermittlung über GoogleMaps "Entfernung messen") von der Stadtgrenze Berlin entfernt befindet.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise,
- Fragenkatalog zum Teilnahmewettbewerb inkl. der geforderten Nachweise,
- ggf. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe,
- ggf. eine Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Hierfür wird das vom AG zur Verfügung gestellte Formular "Beantwortung Fragen_FEM1-0765-2021" verwendet und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermittelt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 31.03.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe,
ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem, III.1.2) werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und gem. III.1.3) alle Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.