Konzessionsvergabe Firmenfitness-Verbundlösung Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022000014
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvergabe Firmenfitness-Verbundlösung
Die Freie und Hansestadt Hamburg - Personalamt - als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Konzessionsvertrages über eine Firmenfitness-Verbundlösung.
Die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten ist übergeordnete Zielsetzung und soll in Form von verhaltenspräventiven Gesundheitsförderungsmaßnahmen im Fokus stehen.
Das einstufige Verhandlungsverfahren nach § 12 Abs. 1, 2 KonzVgV wird formell durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg - Personalamt - beabsichtigt als Auftraggeber den Abschluss eines Konzessionsvertrages über eine Firmenfitness-Verbundlösung.
Das einstufige Verhandlungsverfahren nach § 12 Abs. 1, 2 KonzVgV wird formell durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt.
Der Abschluss eines Konzessionsvertrages mit einem Firmenfitness-Verbundanbieter soll aktiv dazu beitragen, die Beschäftigten der Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Hochschulen in Bewegung zu bringen und ihnen effektives Training mit einem vielfältigen Angebot an Sportarten zu ermöglichen.
Die Ausschreibung bezieht sich auf alle Beschäftigungsgruppen der Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Hochschulen und umfasst ein Personalvolumen von rd. 76.000 Beschäftigten (Stand Dezember 2021). Bei einem prognostizierten Nutzerumfang von 10 Prozent der Beschäftigten, die das Firmenfitness-Angebot annehmen, ergäbe sich eine Zahl von rd. 7.600 Beschäftigten bzw. Nutzerinnen und Nutzern. Hierbei handelt es sich um eine reine rechnerische Größe als Annahme ohne Verbindlichkeit. Der Bieter muss in der Lage sein, alle eingehenden Mitgliedschaften bedienen zu können. Etwaige Mindestteilnehmerzahlen werden durch den Auftraggeber nicht garantiert und dürfen von dem Auftragnehmer nicht vorausgesetzt werden.
Das Angebot soll vielfältige digitale und analoge Sport- und Bewegungsmöglichkeiten umfassen, die eine individuelle Nutzbarkeit gewährleisten. Bei Zuschlagserteilung gilt: Eine Abnahmemenge wird nicht garantiert und es besteht auch keine Verpflichtung zur Abnahme.
- Kriterium: Konzept 60 %
- Kriterium: Preis 40 %
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 48 Monaten, somit max. bis zum 30.06.2026, wenn nicht der Auftraggeber vier Monate vor Ablauf der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (zum Beispiel durch Unteraufträge, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Nachweise zu der technischen und beruflichen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.2 und III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichende Unterlagen:
1) ausgefüllter Fragenkatalog (Kriterienkatalog, im Bieterportal auszufüllen)
2) Eignungsvordruck KonzVgV(Vordruck 124) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot vollständig ausgefüllt beizufügen. Die Ausfüllhinweise auf der ersten Seite des Vordruckes sind zwingend zu beachten.
3) falls zutreffend: Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe KonzVgV (Vordruck 235)
4) falls zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer KonzVgV (Vordruck 236)
5) falls zutreffend: Bieter-/ Bewerbergemeinschaft KonzVgV (Vordruck 238)
Gemäß Ziffer 3.1 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes KonzVgV sind folgende Angaben/ Nachweise/ Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
6) Nachweis über Betriebs- und Umwelthaftpflicht-Basisversicherung sowie Umweltschaden-Basisversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Betriebshaftpflicht: 5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden, 100.000 € für Vermögensschäden; die Höchstersatzleistung eines Versicherungsjahres beträgt jeweils das 2-fache der vorgenannten Versicherungssummen. Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: 2.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und speziell mitversicherte Vermögensschäden; die Höchstersatzleistung eines Versicherungsjahres beträgt jeweils das 2-fache der vorgenannten Versicherungssummen. Umweltschadens-Basisversicherung: 1.000.000 € je Versicherungsfall; die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme.
Alternativ: Eine Eigenerklärung, mit der versichert wird, dass die o. g. Versicherungen im Auftragsfalle zu Leistungsbeginn abgeschlossen werden und vorliegen.
Gemäß Ziffer 3.1 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes KonzVgV sind folgende Angaben/ Nachweise/ Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
7) Berufliche Qualifikation der Leistungserbringer/Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche Befähigung)
8) Darstellung vergleichbare standortbezogene Betreiberaufgabe wie folgt: Der Bieter stellt detailliert drei Referenzprojekte, davon mindestens ein Projekt aus der öffentlichen Verwaltung, als vergleichbare Leistung dar. Die Projektbeschreibung muss zwingend Angaben enthalten zu
a) Projektbezeichnung/Standort
b) Leistungszeitraum
c) Projektleitung und stellv. Projektleitung
d) Kurzbeschreibung der Referenz
e) Umfang der Betreiberleistung
f) ggf. Referenzschreiben; zwingend die Kontaktdaten des Auftraggebers (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail).
Die Referenz ist jeweils zusätzlich auf max. 2 DIN A4 Blättern darzustellen. Die Unternehmenszugehörigkeit der verantwortlichen Projektleiter ist anzugeben. Es ist klar darzustellen, welchem Unternehmen die Referenz zuzuordnen ist. Die Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (Stichtag: 01.02.2022) und muss nicht bereits abgeschlossen sein.
Nimmt ein Bieter/Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters/Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt gem. § 25 (3) KonzVgV. Die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der Auftragnehmer für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der Auftragnehmer den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom Auftragnehmer nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden sollten.
Der Auftragnehmer hat während der Vertragslaufzeit das Bestehen des folgenden Versicherungsschutzes auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen: Nachweis über Betriebs- und Umwelthaftpflicht-Basisversicherung sowie Umweltschaden-Basisversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Betriebshaftpflicht: 5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden, 100.000 € für Vermögensschäden; die Höchstersatzleistung eines Versicherungsjahres beträgt jeweils das 2-fache der vorgenannten Versicherungssummen. Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: 2.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und speziell mitversicherte Vermögensschäden; die Höchstersatzleistung eines Versicherungsjahres beträgt jeweils das 2-fache der vorgenannten Versicherungssummen. Umweltschadens-Basisversicherung: 1.000.000 € je Versicherungsfall; die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme.
Diese Ausschreibung hat eine Verarbeitung personenbezogener Daten (Identifikations- und Adressdaten) zum Inhalt. Auftraggeber und Auftragnehmer schließen im Sinne des § 3 HmbDSG gemeinsam eine Vereinbarung zur Wahrung des Datenschutzes. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter bereit, die Vereinbarung nach Vertragsschluss mit dem Auftraggeber zu schließen. Werden Sachverhalte sowohl in dieser Vereinbarung als auch in den restlichen Vergabeunterlagen behandelt, so gilt die datenschutzrechtliche Vereinbarung vorrangig. Eine Kündigung dieser Vereinbarung führt automatisch zur Kündigung des Hauptvertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern/ Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lagebericht der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, schriftliche Bankauskunft, steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers, Gewerbezentralregisterauszug) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern/ Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern/ Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bieter/ Bewerbergemeinschaft (Vordruck Nr. 238) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen 1) und 2) ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck für Unteraufträge/ Eignungsleihe (Vordruck Nr. 235) anzugeben, welche Teilleistung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.