Gebäudeautomation, Neubau Martini-Klinik Referenznummer der Bekanntmachung: OV 074-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeautomation, Neubau Martini-Klinik
Gebäudeautomation, Neubau Martini-Klinik
UKE Hamburg Eppendorf Martinistr. 52 20251 Hamburg
In der Martini-Klinik sollen die betriebstechnischen Anlagen HLSE automatisiert werden.
Hierzu werden 4 ASP vorgesehen,die Feldgeräte werden je Etage mit 2 Feldbusmodulen eingesammelt.
Es sollen Feldgeräte geliefert und montiert werden sowie die Verkabelung der BTA durchgeführt werden. Es sollen die Schaltschränke der ASP vormontiert geliefert und installiert werden. Die Programme sind zu schreiben, die Anlagen sind in Betrieb zu nehmen.
Die Anlagen sind auf eine Bestands-GLT aufzuschalten / zu implementieren.
Insgesamt wurden ca. 4.300 Datenpunkte (physische und gemeinsame zusammen) ermittelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeautomation, Neubau Martini-Klinik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRZE5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.