Bf Berlin Zoologischer Garten, 2. Baustufe, Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI20215
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Berlin Zoologischer Garten, 2. Baustufe, Baustelleneinrichtung
Bf Berlin Zoologischer Garten, 2. Baustufe, Baustelleneinrichtung
10623 Berlin-Charlottenburg
Errichtung und Herstellung der Baustelleneinrichtung, Staubschutzwände, Gerüste für Personentunnel, Bauzäune
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Berlin Zoologischer Garten, 2. Baustufe, Baustelleneinrichtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15236
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
10623 Berlin-Charlottenburg
Bf Berlin Zoologischer Garten, 2. Baustufe, Baustelleneinrichtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Oder
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15236
Land: Deutschland
39: Feinreinigung der Wand- und Deckenflächen
Das Einrichten und Vorhalten der Baustelle inkl. Sicherungsmaßnahmen ist HLV Bestandteil des AN und somit notwendig um das Leistungssoll zu erfüllen. Ein Wechsel des AN führt zu Anpassungen des Leistungssolls, Bauverzögerungen bei Neuvergabe und damit zu terminlichen Verzögerungen der Folgegewerke, die zu einer Verschiebung des Übergabe- und Eröffnungstermins.