Bf Berlin Zoologischer Garten, Brandschutzarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 18GEI31929
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Berlin Zoologischer Garten, Brandschutzarbeiten
Ca. 2.500 m² Brandschutzputz, Ca. 500 m² brandschutztechnische Ertüchtigung von Bestandsdecken, a. 300 m² brandschutztechnische Ertüchtigung von Stahlträger und Bestandsträgern Brandschutztechnischer Fugenverschluss, Erstellung von Brandschotts, Brandschutzeinhausungen, Kabel- und Rohrschottungen (Mörtelschotts, Weichschotts, Sammelschotts)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Berlin Zoologischer Garten, Brandschutzarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
-Architektur/ Hochbau:
DB Station&Service AG
I.SBO Konzeption und Planung
Europaplatz 1, 10557 Berlin
-Tragwerksplanung:
Schüßler Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Greifswalder Straße 80A
10405 Berlin
-HLS-Planung:
ING.FT GmbH
Stühlinger Straße 15
10318 Berlin
-ELT Planung
IBK-Ingenieurbüro für Elektrotechnik GmbH
Alte Dorfstr. 46
19073 Wittenförden bei Schwerin
-ELT Planung
IBK-Ingenieurbüro für Elektrotechnik GmbH
Alte Dorfstr. 46
19073 Wittenförden bei Schwerin
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Ca. 2.500 m² Brandschutzputz, Ca. 500 m² brandschutztechnische Ertüchtigung von Bestandsdecken, a. 300 m² brandschutztechnische Ertüchtigung von Stahlträger und Bestandsträgern Brandschutztechnischer Fugenverschluss, Erstellung von Brandschotts, Brandschutzeinhausungen, Kabel- und Rohrschottungen (Mörtelschotts, Weichschotts, Sammelschotts)
28: Zusätzliche brandschutztechnische Arbeiten, Brandschutzputz reparieren und div. Nebenarbeiten
Im Zusammenhang mit der Sanierung und Ertüchtigung des 1.BA sind verschiedene Mehraufwendungen, hier: Zusätzliche brandschutztechnische Arbeiten, Brandschutzputz reparieren und div. Nebenarbeiten, erforderlich. Es ist daher eine zusätzlich erforderliche Leistung, um das Bausoll des AN zu erfüllen.
Ein Wechsel des AN führt zu Anpassungen des Leistungssolls, Bauverzögerungen bei Neuvergabe und damit zu terminlichen Verzögerungen der Folgegewerke, die zu einer Verschiebung des Übergabe- und Eröffnungstermins führt.
Mietausfall je Monat: 65 T€
Verlängerung Bauzeit je Monat: 50 T€