Kauf von zwei Gerätekraftwagen für die Feuerwehr Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20222120027
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von zwei Gerätekraftwagen für die Feuerwehr Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg – beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Hamburg den Abschluss eines Vertrages über die Herstellung und Lieferung von zwei Gerätekraftwagen (GKW) für die Freiwillige Feuerwehr Hamburg.
Herstellung und Lieferung von zwei Gerätekraftwagen (GKW) für die Freiwillige Feuerwehr Hamburg
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
• Technisches Leistungsverzeichnis
• Firmenangaben und Lieferzeit
• Erklärung zur EMV-Verträglichkeit
• Zusicherung Qualitätssicherung, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, Ersatzteilversorgung, Benennung von Servicecentern
• Gestattungsvereinbarung zur Wartung und Reparatur
• Besichtigungsbestätigung
• Darlegung Qualitätssicherung
• Realisierungszeitplan
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Identifikationsnummer (EEA)
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (EEA)
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (EEA)
• Umsatzzahlen (EEA)
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln (EEA)
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen (EEA)
• Referenzen (EEA)
• Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe (EEA)
• Erklärung zur Inanspruchnahme von Unteraufragnehmern
• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers
• Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
• Zertifikat nach DIN ISO 9001 oder DIN EN ISO 14001 oder Nachweis gleichwertiger Art
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123,
124 GWB (EEA)
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs) (EEA)
• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes (EEA)
• Erklärung zur sozialverträglichen Beschaffung (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) (EEA)
• Erklärung zur umweltverträglichen Beschaffung (EEA)
• Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (EEA)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.