Charite und Töchter - Beauftragung des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: PAG-122021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/rechnungshof
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/151200
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Rechnungshof
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rechnungshof

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Charite und Töchter - Beauftragung des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2022

Referenznummer der Bekanntmachung: PAG-122021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79210000 Rechnungslegung und -prüfung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Jahresabschluss- und Konzernprüfung Charité - Universitätsmedizin Berlin und Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2022.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79210000 Rechnungslegung und -prüfung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

a) Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Charité

Für die Prüfung der Beteiligungsunternehmen (Minderheitsbeteiligungen) wird die Definition und Vorgabe von Audit Instructions durch den Konzernabschlussprüfer für die Prüfer der Minderheitsbeteiligungen erwartet.

b) Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Charité Universitätsmedizin Berlin, einschließlich der Teilabschlüsse des Universitätsklinikums Charité so-wie der Medizinischen Fakultät Charité,

c) Prüfung des Teilabschlusses des Translationsforschungsbereichs (TFB)

dieser beinhaltet:

- Prüfung des Teilabschlusses zum 31. Dezember 2022, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht,

- Prüfung nach § 317 HGB und nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und den hierzu vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten „Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG“ in der Fas-sung vom 6. Oktober 2006 (Anlage zur VV Nr. 2 zu § 68 BHO) sowie dem ak-tuellen Fragenkatalog hierzu nach IDW-Prüfungsstandard (IDW PS) 720

- Prüfung des Bezügeberichtes

- Prüfung der zweckentsprechenden sowie wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der institutionellen Zuwendungsmittel auf der Grundlage eines vom BMBF vorgegebenen Fragenkataloges (gesonderter Prüfungsteil für die Zuwendungsgeber)

- die Prüfung und Dokumentation der Ordnungsmäßigkeit des angewandten IT-Verfahrens unter Beachtung der IDW PS 330

Hinweis: Wegen der eigenen Wirtschaftsführung und Teilrechtsfähigkeit des Translationsforschungsbereiches (§ 1 Absatz 2 BerlUniMedG) ist für die Prü-fung des Teilabschlusses des TFB eine gesonderte Rechnungslegung erfor-derlich.

d) Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Ambulantes Gesundheitszentrum der Charité GmbH,

e) Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Charité CFM Facility Management GmbH,

f) Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Healthcare Service GmbH,

g) Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Charité Research Organisation GmbH,

h) Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der World Health Summit Foundation GmbH (WHS Foundation GmbH),

i) erweiterte Prüfung gemäß § 53 HGrG unter Beachtung der IDW PS 720 (ist eben-so wie für den TFB Bestandteil der Jahresabschlussprüfung für die Charité und die Tochtergesellschaften)

j) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der relevanten, rechnungslegungsbezogenen IT-Verfahren als eine Grundlage für die Erteilung des Bestätigungsvermerks

unter Beachtung des IDW PS 330 neben der Charité auch für die Tochtergesell-schaften unter d) bis h)

k) gesonderte und vertrauliche Berichterstattung über die Bezüge der Vorstandsmit-glieder, der Geschäftsführung und der leitenden Angestellten einschließlich der An-gaben zu bestehenden D&O-Versicherungen für die Charité und die Tochtergesell-schaften unter e) und g),

l) mündliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat der Charité und die Aufsichtsorga-ne der Tochtergesellschaften.

Für die Prüfung der Tochterunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen, Ziffer d) bis h)) wird zusätzlich jeweils die Erstellung eines durch den Jahresabschlussprüfer bestätigten Kon-zern-Packages des Tochterunternehmens erwartet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Prüfungsplanung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Prüfungserfahrung / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber behält sich vor, für die unter II.2.4 beschriebenen Leistungen jährlich Folgebeauftragungen für die Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025 und 2026 vorzunehmen.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der fünf bestplatzierten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt bei Vorlage aller geforderten Unterlagen durch Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Hierbei kann insgesamt eine Höchstpunktzahl von 7 Punkten erzielt werden. Für die Angaben der Bewerber zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann eine Höchstpunktzahl von 2 Punkten und für die Angaben der Bewerber zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine Höchstpunktzahl von 5 Punkten erreicht werden. Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat. Voraussetzung für die Punktvergabe ist die Erfüllung sämtlicher Anforderungen.

Bei Gleichstand der von den Bewerbern erzielten Punkte entscheidet das Los.

(1) Für die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Form der Erklärung über den Gesamtumsatz für die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen im Bereich deutscher Universitätsmedizin in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren kann die Höchstpunktzahl von 2 Punkten erzielt werden:

- 2 Punkte erzielt ein Bewerber, wenn der angegebene Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im benannten Bereich insgesamt über 750.000 € liegt

- 1 Punkt erzielt ein Bewerber, wenn der angegebene Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im benannten Bereich insgesamt unter 750.000 € liegt

- 0 Punkte erhält ein Bewerber, wenn hierzu keine Angaben getätigt werden.

(2) Für die Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Form einer anonymisierten Referenzliste der durchgeführten Jahres- und Konzernabschlussprüfungen im Bereich deutscher Universitätsmedizin kann eine Höchstpunktzahl von 5 Punkten erzielt werden. Hierbei werden auch solche Referenzaufträge berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen :

- 5 Punkte erzielt der Bewerber mit den meisten angegebenen Referenzen im benannten Bereich

- die anderen Bewerber erhalten einen Punktwert entsprechend der Abweichung ihrer Referenzen vom Bewerber mit den meisten Referenzen. Dieser Punktwert wird nach folgender Formel berechnet: Anzahl der angegebenen Referenzen des be-treffenden Bewerbers / Anzahl der Referenzen des Bewerbers mit den meisten an-gegebenen Referenzen = Faktor; Faktor x 5 = Punktwert

- 0 Punkte erhält ein Bewerber, wenn hierzu keine Angaben getätigt werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung, dass der Bewerber als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 316 HGB im öffentlichen Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen ist, bzw. nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, für die vorliegende Berufsausübung befähigt ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Form der Erklärung über den Gesamtumsatz für die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen im Bereich deutscher Universitätsmedizin in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjah-ren kann die Höchstpunktzahl von 2 Punkten erzielt werden:

- 2 Punkte erzielt ein Bewerber, wenn der angegebene Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im benannten Bereich insgesamt über 750.000 € liegt

- 1 Punkt erzielt ein Bewerber, wenn der angegebene Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im benannten Bereich insgesamt unter 750.000 € liegt

- 0 Punkte erhält ein Bewerber, wenn hierzu keine Angaben getätigt werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zusätzlich Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe vonmindestens 4 Mio EUR

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für die Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Form einer anonymisierten Referenzliste der durchgeführten Jahres- und Konzernabschlussprüfungen im Bereich deutscher Universitätsmedizin kann eine Höchstpunktzahl von 5 Punkten erzielt werden. Hierbei werden auch solche Referenzaufträge berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen :

- 5 Punkte erzielt der Bewerber mit den meisten angegebenen Referenzen im benannten Bereich

- die anderen Bewerber erhalten einen Punktwert entsprechend der Abweichung ih-rer Referenzen vom Bewerber mit den meisten Referenzen. Dieser Punktwert wird nach folgender Formel berechnet: Anzahl der angegebenen Referenzen des be-treffenden Bewerbers / Anzahl der Referenzen des Bewerbers mit den meisten an-gegebenen Referenzen = Faktor; Faktor x 5 = Punktwert

- 0 Punkte erhält ein Bewerber, wenn hierzu keine Angaben getätigt werden

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zusätzlich:

-Eigenerklärung, dass der Bewerber bei der Auftragsausführung Personal einsetzen wird, das über eine entsprechende berufliche Befähigung bezüglich der ausgeschriebenen Leistung verfügt;

- Unabhängigkeitserklärung nach VII.1, Berliner Gorporate Governance Kodex (BCGK)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Wirtschaftsprüfer; Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§ 319 Abs. 1 HGB)

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Unternehmen, die innerhalb der letzten fünf Jahre mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Charité und/oder der Prüfung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften betraut waren, haben dafür Sorge zu tragen, dass das für diesen Auftrag verantwortliche Prüfungspersonal (interne Rotation) nach § 46 Absatz 6 Wirtschaftsprüferordnung rotiert und demnach keine Personenidentität besteht.

Unternehmen, die innerhalb der letzten zehn Jahre mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Charité und/oder der Prüfung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften betraut waren, haben dafür Sorge zu tragen, dass die Höchstlaufzeit von zehn Jahren nicht überschritten wird (§ 17 VO (EU) 537/2014).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/03/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/03/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/08/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

zu Punkt I.3) Für die Stellung eines Teilnahmeantrages sind vom Bewerber zwingend die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de runterzuladen. Eine Bewerbung ist nur über ide Vergabeplattform möglich. Es werden für die Vergabe keine Vergabeunterlagen per Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht angenommen werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmailige Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin notwendig. Es werden nur Teilnahmeanträge zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch abgegeben werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Bewerberbogen (Bestandteil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen mit den geforderten Angaben und Anlagen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen/Nachprüfungsanträgen

1) Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 160 ff. GWB die Rüge und die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die unter Ziffer I.1. genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungs-verfahren ist die in Ziffer VI.1. genannte Stelle. Die Vergabekammer leitet ein Nachprü-fungsverfahren nur auf Antrag ein.

2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

3) Der Antrag zur Durchführung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit:

a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden;

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der zuvor genannte Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/01/2022