Verfahrens- und Projektbegleitung für Konzeption und Planung, Realisierung, Betrieb sowie Rückbau des Deutschen Pavillons auf der EXPO 2025 in Osaka/Japan Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-21#021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verfahrens- und Projektbegleitung für Konzeption und Planung, Realisierung, Betrieb sowie Rückbau des Deutschen Pavillons auf der EXPO 2025 in Osaka/Japan
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beabsichtigt, auf der Basis seiner Leistungsbeschreibung im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV i. V. m. § 17 Abs. 1 VgV einen Vertrag über die "Verfahrens- und Projektbegleitung für Konzeption und Planung, Realisierung, Betrieb sowie Rückbau des Deutschen Pavillons auf der EXPO 2025 in Osaka/Japan" mit einer Laufzeit beginnend mit Vertragsschluss bis zum 30.06.2026 abzuschließen.
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWi, Scharnhorststraße 34-37, D-10115 Berlin.
Die Bundesrepublik Deutschland wird an der EXPO 2025 in Osaka/Japan (Laufzeit: 13. April bis 13. Oktober 2025) mit einem Pavillon teilnehmen, der in eigener Regie zu errichten ist. Der Deutsche Pavillon soll einen attraktiven Beitrag zum Thema der EXPO "Designing Future Society for Our Lives" darstellen.
Die Grundstücksgröße für den Deutschen Pavillon wird voraussichtlich bis zu 3.500 qm betragen, wovon 70 Prozent bebaut werden dürfen. Die maximal erlaubte Bruttogrundfläche des Pavillons beträgt 9.600 qm. Für die Realisierung und den Betrieb des Deutschen Pavillons auf der EXPO 2025 ist ein Gesamtbudget in Höhe von 56,4 Mio. Euro vorgesehen. Das EXPO-Gelände befindet sich auf der künstlichen Insel Yumeshima Island. Basierend auf den Informationen des EXPO-Veranstalters zu den Baugrundverhältnissen sollte von einer Realisierung des Deutschen Pavillons auf einem schwimmenden Fundament ausgegangen werden. Zur weiteren Information ist der Leistungsbeschreibung eine Machbarkeitsanalyse vom 07.05.2021 (Anlage 1b) beigefügt.
Die Baurealisierung findet in Osaka statt. Neben Ausstellungsflächen, Bühnen, einer VIP-Lounge, einem Restaurant und eventuell einem Konferenzraum werden Funktionsräume für den Generalkommissar, dessen Vertretung, für die Leitung des Pavillons, für Presse- und Kulturarbeit, Protokoll, Administration, Personalverwaltung sowie Technik, außerdem Umkleidemöglichkeiten für Mitarbeitende sowie ausreichende Lagermöglichkeiten eingerichtet.
Für die Konzepterstellung, Planung, Realisierung und den technischen Betrieb des Deutschen Pavillons sowie dessen vollständigen oder teilweisen Rückbau auf der EXPO 2025 Osaka/Japan wird ein Gesamtauftragnehmer beauftragt, beispielsweise als Arbeitsgemeinschaft mehrerer Unternehmen. Architektur und Inszenierung sollen eine gestalterische Einheit bilden ("Pavillon aus einem Guss"). Der geschätzte Auftragswert dafür beträgt rund 38 Mio. Euro. Die vergangenen Weltausstellungen zeigten, dass der Anteil der szenografischen Inszenierung zunimmt und die Bedeutung für die Wirkung eines Pavillons wächst. Dies gilt insbesondere für die mediale Szeno-grafie (z. B. Medientechnik und die Gestaltung von auf Exponaten laufenden Filmen oder Bilderfolgen), aber auch für die reale Szenografie (z. B. Ausstellungsbau, Innenräume, Exponatgestaltung und Grafik). Die Schnittstellen zwischen Inhalten, Dramaturgie und Komposition zur baulich-räumlichen und medialen Umsetzung sind fließend. Da das Budget für Konzeption und Planung, Realisierung und Rückbau des Deutschen Pavillons nicht erhöht werden kann und der Expo-Eröffnungstermin nicht verschiebbar ist, muss der Auftragnehmer (AN) bereits frühzeitig im Projekt fehlgehende Entwicklungen bei Qualität, Kosten und Terminen identifizieren und adressieren, da die Einflussmöglichkeiten bei Fortschreiten des Projekts geringer werden.
Der AN berät den Auftraggeber (AG) in allen baufachlichen, medientechnischen und szenografischen Fragen und hat eine prüfende, mitwirkende, überwachende, qualitätssichernde sowie ko-ordinierende Funktion, die sich über sämtliche Leistungsphasen (Konzepterstellung und Planung, Realisierung, Betrieb und Rückbau) erstreckt. Der AN wirkt bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren mit und begleitet den AG bei der baufachlichen, medientechnischen und szenografischen Planung und Realisierung des Deutschen Pavillons durch den Gesamtauftragnehmer sowie gegebenenfalls weitere AN. Im Sinne einer ganzheitlichen Qualitätssicherung muss sich die baufachliche, medientechnische und szenografische Verfahrens- und Projektbegleitung auch mit den inhaltlichen, dramaturgischen und kompositionellen Ausstellungsbestandteilen auseinandersetzen und steuernd auf diese einwirken. Der AN garantiert die baufachliche Verfahrenssicherheit und ist verantwortlich für die Überwachung des technischen Betriebs des Deutschen Pavillons sowie für die Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit. Er steht im engen Kontakt mit dem AG und allen weiteren Projektbeteiligten.
Die Leistungen sind sowohl in Deutschland als auch Japan zu erbringen. Derzeit sind noch nicht sämtliche Bedingungen (z. B. Bau- und Betriebsvorschriften) bekannt, diese werden erst im laufenden Projekt von den zuständigen japanischen Stellen und vom "Bureau International des Expositions" erstellt und erlassen.
Bei den Referenzen wird geprüft:
* Wie viele Referenzen wurden eingereicht?
* Wie lange dauerte die längste Referenzveranstaltung?
* Welches war die höchste Zahl an Besuchenden einer Referenzveranstaltung?
Es werden (siehe obige Punkteskala) jeweils null bis fünf Punkte vergeben. Bewerber, die nicht bei jedem der o. g. drei Aspekte mindestens einen Punkt erzielt haben, weisen nicht die notwendige Erfahrung und Fachkunde auf und werden daher mangels Eignung ausgeschlossen.
Die vergebenen Punkte gehen jeweils zu 33,3 Prozent in die Ermittlung der gewichteten Gesamtpunktzahl ein, d. h., sie werden jeweils mit 0,33 gewichtet.
Die erzielten gewichteten Punkte werden addiert, sodass maximal 5 Punkte erzielt werden können (gewichtete Gesamtpunktzahl). Mithilfe der gewichteten Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
Ausschließlich die drei geeignetsten, d. h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit im dritten Rang werden alle drittplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf "www.evergabe-online.de" zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei der elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes über den AnA-Web ist zu beachten, dass nach dem Import der Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen alle Dokumente im Ordner "Teilnahmeantrag" bzw. "Angebot" ausgewählt sind. Erst danach werden über die Funktion "Dokumente versenden" alle Dokumente zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen - vgl. "Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen AnA-Web", S. 16.
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Anleitungen/node_Anleitungen.html
Die Übermittlung von Dokumenten über den AnA-Ordner "Teilnahmeantrag" bzw. "Angebot" ist nur bis zum festgelegten Schlusstermin möglich.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken! Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: D-10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.bund.de