Abrechnungsdienstleistungen nach SGB V und SGB XI Referenznummer der Bekanntmachung: hkk-2021-9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 591103701
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hkk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.smaby.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrechnungsdienstleistungen nach SGB V und SGB XI
Abrechnungsdienstleistungen nach SGB V und SGB XI
Los 1: Abrechnungen nach§ 302 SGB V und § 105 SGB XI
Los 2: Abrechnungen nach § 301a und § 302 SGB V
Abrechnungen nach§ 302 SGB V und § 105 SGB XI
Bremen
Auftragsgegenstand ist die Prüfung der Abrechnungen für Pflege, Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe , Soziotherapie, Spezialisierte Ambulante Palliativ-Versorgung und Planung der letzten Lebensphase sowie das Genehmigungsmanagement Häusliche Krankenpflegee gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung.
Bei sämtlichen Angaben in der Leistungsbeschreibung und den
ergänzenden Anlagen handelt es sich um Erfahrungswerte aus
der Vergangenheit. Ein Anspruch auf einen bestimmten
wertmäßigen Jahresumsatz oder eine Hochrechnung auf die
gesamte Vertragslaufzeit kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Beachten Sie dies für Ihre Kalkulation. Bei Minderungen des
Gesamtumfanges besteht kein Anspruch, geänderte Preise in
Anwendung zu bringen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils zweimal um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abrechnungen nach § 301a und § 302 SGB V
Bremen
Auftragsgegenstand ist die Prüfung der Abrechnungen für Heilmittel, Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel, Krankentransportleistungen, Hebammen, Rehasport, Funktionstraining, Frühförderung und Ambulante Versorgeleistungen gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung.
Bei sämtlichen Angaben in der Leistungsbeschreibung und den
ergänzenden Anlagen handelt es sich um Erfahrungswerte aus
der Vergangenheit. Ein Anspruch auf einen bestimmten
wertmäßigen Jahresumsatz oder eine Hochrechnung auf die
gesamte Vertragslaufzeit kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Beachten Sie dies für Ihre Kalkulation. Bei Minderungen des
Gesamtumfanges besteht kein Anspruch, geänderte Preise in
Anwendung zu bringen.
Der Vertrag kann mit 6-monatiger Frist jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2026. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils zweimal um ein weite-res Jahr. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2) Der Bieter hat - unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Eignung" Angaben zu machen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und § 124 GWB.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblattes "Eigenerklärung Eignung" Angaben zu machen:
• Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist (2018,2019,2020) - jeweils losbezogen - bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die angegebenen Jahresumsätze müssen jeweils ein Mindestvolumen von EUR 300.000,00 €. netto für Los 1 und EUR 3.000.000,00 € netto für Los 2 betragen. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
• Gesamtzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beschäftigten Mitarbeiter
• Qualitätsmanagement
2) Der Bieter hat einen Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit einer Deckungssumme, welche ausreichend ist, im Rahmen der Leistungserbringung von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden zu tragen - als Dateiimport - einzureichen.
Der Bieter hat unter Verwendung des Formblattes "Erklärung Referenzen" 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen Es ist mindestens ein Referenzauftrag aus den letztem drei Geschäftsjahren (2019-2021) zu benennen, der über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten für eine gesetzliche Krankenversicherung erbracht wurde, die im Leistungszeitraum durchschnittlich mindestens 850.000 Versicherte hatte.
Die Referenzen müssen mindestens folgende Leistungen umfassen: Bearbeitung der von den Leistungserbringern gemäß § 302 SGB V und § 105 SGB XI übermittelten Rechnungen (d.h. die Annahme, Scannen und speichern der Rechnungen, Aufbereitung zur fachlichen Prüfung und Prüfung der Rechnungen sowie der Archivierung).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).