Studie zur Entwicklung des Wohnverhaltens in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021000995
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Studie zur Entwicklung des Wohnverhaltens in Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Studie zur Entwicklung des Wohnverhaltes und der Wohnpräferenzen in Hamburg. Ziel dieser Studie ist es zu erforschen, wie sich aufgrund welcher Ursachen und Zusammenhänge das Wohnverhalten und die Wohnpräferenzen verschiedener Zielgruppen und Haushaltstypen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt in den vergangenen Jahren entwickelt haben, welche gegenwärtigen und zukünftigen Auswirkungen diese Entwicklungen auf den Wohnungsmarkt, die Wohnungswirtschaft und Quartiere haben und welche Chancen, Risiken, Handlungserfordernisse und Handlungsmöglichkeiten sich für die Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Hamburgs aus der Gesamtschau aller betreffenden Zusammenhänge und in Anbetracht der speziellen Hamburger Rahmenbedingungen ergeben.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Studie zur Entwicklung des Wohnverhaltes und der Wohnpräferenzen in Hamburg. Ziel dieser Studie ist es zu erforschen, wie sich aufgrund welcher Ursachen und Zusammenhänge das Wohnverhalten und die Wohnpräferenzen verschiedener Zielgruppen und Haushaltstypen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt in den vergangenen Jahren entwickelt haben, welche gegenwärtigen und zukünftigen Auswirkungen diese Entwicklungen auf den Wohnungsmarkt, die Wohnungswirtschaft, Quartiere und andere Bereiche haben und welche Chancen, Risiken, Handlungserfordernisse und Handlungsmöglichkeiten sich für die Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Hamburgs aus der Gesamtschau aller betreffenden Zusammenhänge und in Anbetracht der speziellen Hamburger Rahmenbedingungen ergeben. Dabei sollen pandemiebedingte und nicht-pandemiebedingte Entwicklungen gleichermaßen Berücksichtigung finden.
Unter Wohnverhalten wird dabei das beobachtbare Handeln von Menschen auf dem Wohnungsmarkt verstanden (z.B. Wahl des Wohnstandortes). Unter Wohnpräferenzen werden Wünsche, Interessen oder Idealvorstellungen in Bezug auf den Lebensbereich Wohnen begriffen, auch wenn diese sich nicht in konkretes Handeln übersetzen. In der Anwendung dieser Begriffe soll die Studie dem Paradigma der „verstehenden Soziologie“ folgen, wonach es das Ziel ist, „erklärend zu verstehen“, also neben quantitativer Beschreibung und Nachweisführung von Entwicklungen und Tatsachen zugleich den Sinnzusammenhang zu erfassen, in dem diese jeweils stehen. Damit sollen auch die hinter einem Verhalten oder Präferenzen liegenden Motive, wie etwa Werte, Bedürfnisse, Ängste, Problemlösungsstrategien oder Lebensentwürfe, verstanden werden (z.B. die Priorität klima- oder familienfreundlichen Wohnens, zu- oder abnehmender Individualismus, soziale und wohnbezogene Ängste).
Hinweise zur Laufzeit: Der Vertrag beginnt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. mit Zuschlagserteilung und nach Ablauf der Frist zur Veröffentlichung im HmbTG. Der Vertrag endet mit der Erbringung der vollständigen Leistung.
Die unter II.2.7) genannten Daten dienen lediglich als Richtwerte, es gilt die unter II.2.14) erläuterte Vertragslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Studie zur Entwicklung des Wohnverhaltens in Hamburg
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelte sich zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen war, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
- Die Teilnahmeanträge waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde hat sich vorbehalten, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Hinsichtlich einzureichender Unterlagen der Mitglieder einer Bietergemeinschaften wurde auf den Hinweis im Vordruck Eignung verwiesen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge lag beim Auftragnehmer.
Die finale Bindefrist wurde erst mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes festgelegt.
Die angegebenen Auftragswerte sind nach den üblichen Regeln gerundet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.