Simulatortraining für Systemdienstleistung und Versorgungswiederaufbau Referenznummer der Bekanntmachung: T58-2022-0001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Simulatortraining für Systemdienstleistung und Versorgungswiederaufbau
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schulungen und Trainings von Netzwiederaufbauszenarienam am Netzsimulator
für die Beherrschung von Großstörungen sowie des Netzaufbaus,
wie z. B. Emergency- Szenarien bei hoher oder geringer Netzauslastung, Spannungsproblemen, Störfällen und Kaskaden für einen Übertragungsnetzbetreiber sowie neun Verteilnetzbetreiber
50Hertz Transmission GmbH
Heidestraße 2
10557 Berlin
Deutschland
Es wird auf das Lastenheft verwiesen.
in Summe 16 Trainings
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis zur Eintragung ins Handelsregister ist dem Angebot beizulegen.
Der Dienstleister muss Erfahrungen und Wissen in den folgenden Gebieten vorweisen:
- Auswirkung der Energiewende auf Übertragungs- und Verteilnetzen
- Aufbau und Struktur von Übertragungs- und Verteilnetzen
- Kenntnisse über die Handlungs- und Verfahrensweisen in kritischen Netzsituation der Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber der Regelzone von 50Hertz Transmission (z.B. NWA, EnWG-Kaskade)
- Durchführung von Trainings zu den geforderten Trainingszielen
Der Netzsimulator muss das gesamte Netzgebiet der 50Hertz Transmission GmbH sowie der Verteilnetzbetreiber abdecken können. Dies betrifft folgende Bundesländer: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie Berlin und Hamburg.
Der Simulator muss zeitnah auf Bedienhandlungen reagieren. Es ist mindestens alle 20ms eine neue Berechnung durchzuführen. Die verbale Kommunikation muss in deutscher Sprache erfolgen. Ebenso sind die zu erstellenden Unterlagen sowie das Trainingshandbuch in deutscher Sprache zu erstellen.
Zahlungsverkehr in EUR
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Eingang der Angebote behalten wir uns vor nur mit den wirtschaftlichsten Bietern zu verhandeln.
Mehrere Verhandlungsrunden sind möglich.
Alle verbliebenen Bieter, die den Zuschlag für den Auftrag nicht erhalten, werden für eine Backup- Funktion bezuschlagt - es gilt das endverhandelte Angebot des jeweiligen Bieters.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, diese Backup-Funktion in Anspruch zu nehmen, wenn erhebliche Störungen des Vertrags vorliegen, z.B., wenn der Auftragnehmer (AN) des Vertrags Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, ablehnt nachzukommen oder nicht nachkommen kann, Schlechtleistung vorliegt und der Vertrag daher vor Ablauf der Laufzeit gekündigt oder sonst beendet wird.
Entscheidet sich der AG, von der Back-Up Funktion Gebrauch zu machen, wird der in der Bewertungsreihenfolge nächste Bieter informiert und dabei über die zu erbringende Leistung aufgeklärt und aufgefordert, den Fortbestand der Leistungsbereitschaft innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu erklären. Die Reihenfolge richtet sich nach den Platzierungen, welche nach den endverhandelten Angeboten erreicht wurden. Bleibt diese Erklärung aus oder lehnt der Bieter ab, erlischt die Back-Up Vereinbarung mit ihm und der AG behält sich vor, den in der Reihenfolge nächsten Bieter zu informieren.
Von Seiten der Bieter besteht kein Anspruch auf Ausübung dieser Backup-Vereinbarung.
Die Preise sind Fixpreise für den genannten Leistungszeitraum.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."