Facility Management Zentrale 50hertz Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: T58-2022-0002
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Facility Management Zentrale 50hertz Berlin
Facility Management
- Technisches Gebäudemanagement (TGM)
- Reinigung
- Sicherheitsdienste
- Post- und Scan-Dienste
Technisches Gebäudemanagement
Los 1 - Technisches Gebäudemanagement
Option zur Verlängerung auf Seiten des Auftraggebers:
zuerst Verlängerung um zwei Jahre, anschließend um ein weiteres Jahr
Option zur Laufzeitverlängerung seitens des Auftraggebers
Alle verbliebenen Bieter, die den Zuschlag für den Auftrag nicht erhalten, werden für eine Backup- Funktion bezuschlagt - es gilt das endverhandelte Angebot des jeweiligen Bieters.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, diese Backup-Funktion in Anspruch zu nehmen, wenn erhebliche Störungen des Vertrags vorliegen, z.B., wenn der Auftragnehmer (AN) des Vertrags Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, ablehnt nachzukommen oder nicht nachkommen kann, Schlechtleistung vorliegt und der Vertrag daher vor Ablauf der Laufzeit gekündigt oder sonst beendet wird.
Entscheidet sich der AG, von der Back-Up Funktion Gebrauch zu machen, wird der in der Bewertungsreihenfolge nächste Bieter informiert und dabei über die zu erbringende Leistung aufgeklärt und aufgefordert, den Fortbestand der Leistungsbereitschaft innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu erklären. Die Reihenfolge richtet sich nach den Platzierungen, welche nach den endverhandelten Angeboten erreicht wurden. Bleibt diese Erklärung aus oder lehnt der Bieter ab, erlischt die Back-Up Vereinbarung mit ihm und der AG behält sich vor, den in der Reihenfolge nächsten Bieter zu informieren.
Von Seiten der Bieter besteht kein Anspruch auf Ausübung dieser Backup-Vereinbarung.
Die Zustimmung des Bieters zum "P2P- Prozess" gilt auch für vom Auftraggeber festgelegte Nachfolgesysteme.
Infrastrukturelles Gebäudemanagement - Reinigung
Los 2 - Infrastrukturelles Gebäudemanagement, Reinigung
Option zur Verlängerung auf Seiten des Auftraggebers:
zuerst Verlängerung um zwei Jahre, anschließend um ein weiteres Jahr
Option zur Laufzeitverlängerung seitens des Auftraggebers
Alle verbliebenen Bieter, die den Zuschlag für den Auftrag nicht erhalten, werden für eine Backup- Funktion bezuschlagt - es gilt das endverhandelte Angebot des jeweiligen Bieters.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, diese Backup-Funktion in Anspruch zu nehmen, wenn erhebliche Störungen des Vertrags vorliegen, z.B., wenn der Auftragnehmer (AN) des Vertrags Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, ablehnt nachzukommen oder nicht nachkommen kann, Schlechtleistung vorliegt und der Vertrag daher vor Ablauf der Laufzeit gekündigt oder sonst beendet wird.
Entscheidet sich der AG, von der Back-Up Funktion Gebrauch zu machen, wird der in der Bewertungsreihenfolge nächste Bieter informiert und dabei über die zu erbringende Leistung aufgeklärt und aufgefordert, den Fortbestand der Leistungsbereitschaft innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu erklären. Die Reihenfolge richtet sich nach den Platzierungen, welche nach den endverhandelten Angeboten erreicht wurden. Bleibt diese Erklärung aus oder lehnt der Bieter ab, erlischt die Back-Up Vereinbarung mit ihm und der AG behält sich vor, den in der Reihenfolge nächsten Bieter zu informieren.
Von Seiten der Bieter besteht kein Anspruch auf Ausübung dieser Backup-Vereinbarung.
Die Zustimmung des Bieters zum "P2P- Prozess" gilt auch für vom Auftraggeber festgelegte Nachfolgesysteme.
Sicherheitsdienste
Sicherheitsdienst
Option zur Verlängerung auf Seiten des Auftraggebers:
zuerst Verlängerung um zwei Jahre, anschließend um ein weiteres Jahr
Option zur Laufzeitverlängerung seitens des Auftraggebers
Alle verbliebenen Bieter, die den Zuschlag für den Auftrag nicht erhalten, werden für eine Backup- Funktion bezuschlagt - es gilt das endverhandelte Angebot des jeweiligen Bieters.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, diese Backup-Funktion in Anspruch zu nehmen, wenn erhebliche Störungen des Vertrags vorliegen, z.B., wenn der Auftragnehmer (AN) des Vertrags Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, ablehnt nachzukommen oder nicht nachkommen kann, Schlechtleistung vorliegt und der Vertrag daher vor Ablauf der Laufzeit gekündigt oder sonst beendet wird.
Entscheidet sich der AG, von der Back-Up Funktion Gebrauch zu machen, wird der in der Bewertungsreihenfolge nächste Bieter informiert und dabei über die zu erbringende Leistung aufgeklärt und aufgefordert, den Fortbestand der Leistungsbereitschaft innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu erklären. Die Reihenfolge richtet sich nach den Platzierungen, welche nach den endverhandelten Angeboten erreicht wurden. Bleibt diese Erklärung aus oder lehnt der Bieter ab, erlischt die Back-Up Vereinbarung mit ihm und der AG behält sich vor, den in der Reihenfolge nächsten Bieter zu informieren.
Von Seiten der Bieter besteht kein Anspruch auf Ausübung dieser Backup-Vereinbarung.
Die Zustimmung des Bieters zum "P2P- Prozess" gilt auch für vom Auftraggeber festgelegte Nachfolgesysteme.
Post- und Scandienste
Post- und Scandienste,
"Hauspost", intern bei 50hertz
Option zur Verlängerung auf Seiten des Auftraggebers:
zuerst Verlängerung um zwei Jahre, anschließend um ein weiteres Jahr
Option zur Laufzeitverlängerung seitens des Auftraggebers
Alle verbliebenen Bieter, die den Zuschlag für den Auftrag nicht erhalten, werden für eine Backup- Funktion bezuschlagt - es gilt das endverhandelte Angebot des jeweiligen Bieters.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, diese Backup-Funktion in Anspruch zu nehmen, wenn erhebliche Störungen des Vertrags vorliegen, z.B., wenn der Auftragnehmer (AN) des Vertrags Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, ablehnt nachzukommen oder nicht nachkommen kann, Schlechtleistung vorliegt und der Vertrag daher vor Ablauf der Laufzeit gekündigt oder sonst beendet wird.
Entscheidet sich der AG, von der Back-Up Funktion Gebrauch zu machen, wird der in der Bewertungsreihenfolge nächste Bieter informiert und dabei über die zu erbringende Leistung aufgeklärt und aufgefordert, den Fortbestand der Leistungsbereitschaft innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu erklären. Die Reihenfolge richtet sich nach den Platzierungen, welche nach den endverhandelten Angeboten erreicht wurden. Bleibt diese Erklärung aus oder lehnt der Bieter ab, erlischt die Back-Up Vereinbarung mit ihm und der AG behält sich vor, den in der Reihenfolge nächsten Bieter zu informieren.
Von Seiten der Bieter besteht kein Anspruch auf Ausübung dieser Backup-Vereinbarung.
Die Zustimmung des Bieters zum "P2P- Prozess" gilt auch für vom Auftraggeber festgelegte Nachfolgesysteme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate)
b) Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen Sozialversicherung
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
d) Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen
- mind. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden (inkl. Schlüsselschäden)
- Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt mindestens das 2-fache der genannten Summe
- Falls bisher geringere Deckungssummen vorhanden sind, erklärt der Bieter seine Bereitschaft die Deckungssummen entsprechend der vorgenannten Werte zu erhöhen.
e) Unterschriebene Geheimhaltungserklärung (Vorlage 50Hertz)
Eigenerklärungen zu:
f) kein Insolvenzverfahren
g) nicht im Verfahren der Liquidation
h) keine rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoß nach § 123 GWB
i) Einhaltung aller tariflichen Bestimmungen (Mantel- / Entgelttarifverträge) - nur in Losen 2 und 3 relevant
j) Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns
k) keine Schwarzarbeit
l) Das Unternehmen ist zur Abwicklung des gesamten Auftrages in deutscher Sprache in der Lage
m) Bereitschaft zur Teilnahme am gesetzlichen Verfahren zur Überprüfung des eingesetzten Personals nach SÜG
n) Informationspflicht bei Änderungen der Punkte der vorgenannten Punkte c-l
Nachweise:
a) Firmierung, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr der Gesellschaft
b) Kurzbeschreibung des Unternehmens (max. 1 Seite)
c) Qualifizierungs- und Zertifizierungsnachweise (DIN EN ISO 9001; 14001; 45001 (nur Los 1))
d) Umsatz (3 Jahre) für vergleichbare Leistungen, gegliedert nach Gewerken
e) Geschäftsbericht / Bilanzauszug (letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr)
Nachweise und Erklärungen:
a) Allgemeine Sicherheitsanforderungen
- Bereitschaftserklärung Personal einzustzen nach Standard Elektotechnisch unterwiesene Person und mit Sicherheitspass
- Einhaltung der Sicherheitsvorgabender Berufsgenossenschaft
b) Referenzen
- 3 Referenzen (Kurzbeschreibung) der letzten 5 Jahre mit einer Mindestauftragsdauer von 2 Jahren; mindestens eine Referenz daraus in der Energiewirtschaft oder im Hochsicherheitsbereich
Kriterien: Fläche (mind. 20.000 m² BGF), Regionalität (Niederlassung der Leistungserbringung vor Ort), Leistungszeitraum (Auftragsdauer und Aktualität))
- Benennung der Ansprechpartner der Referenz zurNachprüfbarkeit durch den Auftraggeber
siehe Vertragsentwurf
Zahlungsverkehr in EUR
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."