Lieferung und Inbetriebnahme einer Kryo-Prüfmaschine zur Bestimmung von Zähigkeitseigenschaften unter kryogenen Bedingungen (LHe) Referenznummer der Bekanntmachung: V_2021-2819
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iwt-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme einer Kryo-Prüfmaschine zur Bestimmung von Zähigkeitseigenschaften unter kryogenen Bedingungen (LHe)
Das Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien - IWT, Bremen, benötigt für die Bestimmung von Zähigkeitseigenschaften unter kryogenen Bedingungen (LHe) eine Prüfeinheit, die im Bereich der hochdynamischen Prüfungen angesiedelt ist und sich sich am klassischen Kerbschlagbiegeversuch nach DIN EN ISO 148-1 orientiert. Die Instrumentierung eines Kerbschlagwerkes liefert dabei deutlich mehr Informationen als die im Normversuch verbrauchte Kerbschlagarbeit.
Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
Für weitere Informationen siehe unter Pkt. II.2.4)
28199 Bremen
Auf Grundlage der Forschungsaktivitäten am Leibniz-IWT Bremen und den Aktivitäten der Institute in direkter Umgebung bzw. im Umland kristallisieren sich folgende Schwerpunkte heraus, die auch die technischen Anforderungen der Prüftechnik unter kryogenen Prüfbedingungen (LHe) festlegen:
Instrumentierter Kerbschlagbiegeversuch zur Bestimmung von Kerbschlagarbeit, bruchmechanischer Zähigkeitskenngrößen und Kraft-Durchbiegungsverhalten (Rissverzögerungsenergie)
- Bestimmung klassischer statischer Werkstoffkennwerte für metallische Werkstoffe, Kunststoffe, Beschichtungen, Fasern, Verbundwerkstoffe und Werkstoffverbunde
- Ermittlung des Ermüdungsverhaltens o.g. Materialien unter zyklischer Beanspruchung
- Bestimmung bruchmechanischer Kennwerte o.g. Materialien
- Bestimmung des Verbundverhaltens im Biegeversuch (z.B. Beschichtungen metallischer Oberflächen, Delamination von Verbundwerkstoffen)
Die Ermittlung von mechanischen Eigenschaften, Ermüdungsverhalten bzw. die Bestimmung bruchmechanischer Kennwerte waren dabei bereits Bestandteil einer erfolgreich durchgeführten Ausschreibung.
Folgende Spezifikationen werden als zwingende Mindestanforderungen an das zu beschaffende instrumentierte Kerbschlagwerk definiert. Da es sich dabei um ein funktionales Leistungsverzeichnis handelt, gilt folgendes:
Sollte der Geräteaufbau in einzelnen Punkten nicht wie gefordert abgebildet werden können, so ist dies durch den Anbieter entsprechend schriftlich zu begründen, wobei eine alternative Lösungsmöglichkeit für den jeweils nicht erfüllbaren Punkt unter Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems zwecks technischer Prüfung dargelegt werden muss.
Bestandteil der Ausschreibung zur Kerbschlagbiegeprüfung (DIN EN ISO 148) unter kryogenen Bedingungen ist die Instrumentierung nach DIN EN ISO 14556. Neben der Instrumentierung ist eine Probentemperierung Ausschreibungsbestandteil, so dass Proben u.a. unter tiefkalten Temperaturen bis 15 K geprüft werden können.
Der Kerbschlagbiegeversuch unter kryogenen Bedingungen (LHe) orientiert sich an dem Versuchsablauf nach DIN EN ISO 148-1 mit insbesondere folgenden Besonderheiten/ Abweichungen (es ist nur ein Ausschnitt aufgeführt!), die Bestandteil dieser Ausschreibung sind:
1. Die Probengeometrie orientiert sich an der Probengeometrie nach DIN EN ISO 148-1, Tabelle 2. Dabei sind insbesondere Normproben mit Abmessungen von 10x10x55 mm prüfbar.
2. Ein instrumentierter Kerbschlagbiegeversuch ist mindestens mit einem Arbeitsvermögen von 300 J möglich. Sofern das Schlagwerk eines gesonderten Fundamentes bedarf, wird dieses durch den Anbieter (abgestimmt auf das Arbeitsvermögen des Gerätes) geliefert bzw. erstellt.
3. Neben der verbrauchten Kerbschlagarbeit sind beim instrumentierten Versuch nach DIN EN ISO 14556 zusätzlich die dort beschriebenen bruchmechanischen Zähigkeits-kenngrößen bzw. das Kraft-Durchbiegungsverhalten bestimmbar und über eine gerätespezifische Software auswertbar. Die Datenerfassungsrate ist so zu wählen, dass der hochdynamische Schlagprozess in ausreichender Auflösung erfasst werden kann.
4. ...
Weitere Vorgaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Weitere Wertungskriterien sind dem beigefügten Dokument „227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien“ zu entnehmen.
Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
Inbetriebnahme soll bis zum 30.09.2022 erfolgen.
Ein Überschreiten des geschätzten Wertes von 220.000,00 € (Netto) führt zwingend zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Inbetriebnahme einer Kryo-Prüfmaschine zur Bestimmung von Zähigkeitseigenschaften unter kryogenen Bedingungen(LHe)
Ort: Ulm (Donau)
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Entsprechend der Regelungen in §160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter VI.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
– der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §
135 Abs.1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]