Analytik für Arbeitsschutz und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA57134
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Analytik für Arbeitsschutz und Innenräume
Gegenstand ist die Analyse von Proben mit Hilfe von wissenschaftlichen Methoden auf Schad- und/oder Umwelt- und/oder gesundheitsgefährdende Stoffe.
Los 1 Bestimmung anorganischer Fasern
Los 2 Quarzstäube am Arbeitsplatz
Los 3 organische Verbindungen am Arbeitsplatz
Los 4 organische Verbindungen in Innenräumen
Der Auftraggeber beabsichtigt mengenoffene Rahmenverträge zu schließen. Den nachfolgend genannten geschätzten Gesamtwert liegen Ableitung der Vergangenheit zugrunde. Eine Projektion auf die Zukunft ist nur bedingt möglich, daher behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, mehr oder weniger als die unter geschätzter Gesamtwert genannte Summe zu beauftragen.
Die Leistungsbeschreibung (Datei „Anhang AII Leistungsverzeichnis( mit Beschreibung).pdf“) finden Sie (zusammen mit den anderen Ausschreibungsunterlagen z. B. Zuschlagskriterienmatrix) im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG wie folgt:
a) der unregistrierte Nutzer beim Aufruf der Vergabevorgangsnummer 22FEA57065 und dann durch Anklicken des Button „Details“. Dort haben Sie dann die Möglichkeit die Vergabeunterlagen durch Anklicken des Buttons "„Herunterladen“,
b) der registrierte (angemeldete Nutzer) unter: Bieterassistent – Suche nach der Projektnummer „22FEA570650“ und Anklicken des Filters – Beim Öffnen des Projektes in der Detailansicht – Teilnahmeantrag bearbeiten – Punkt 3 Anlagen
Schätzwert für alle Lose ist 2,5 Mio EUR, der Höchstwert ist 6 Mio EUR. Begründung: die Leistung wird unregelmäßig benötigt, die Schätzwerte orientieren sich an konservativen Annahmen. Diese Werte können überschritten werden.Der Höchstwert stellt den denkbar höchsten Wert dar.
Die Lose 1-4
Bestimmung anorganischer Fasern:
bundesweit
Bestimmung anorganischer Fasern: Material- und Luftproben werden auf den Gehalt von anorganischen Fasern (hier besonders Asbest- und künstliche Mineralfasern) hin untersucht.
Der Auftraggeber behält sich die ein oder mehrmalige Verlängerung um bis zu 3 Jahre vor.
1. Der Auftraggeber behält sich die ein oder mehrmalige Verlängerung um bis zu 3 Jahre vor. 2. Der Auftraggeber behält sich die Überführung in einen internen elektronischen Marktplatz vor.
Quarzstäube am Arbeitsplatz:
bundesweit
Quarzstäube am Arbeitsplatz: A-Staubproben werden auf den Gehalt von kristalliner Kieselsäure untersucht.
Der Auftraggeber behält sich die ein oder mehrmalige Verlängerung um insgesamt bis zu 3 Jahre vor.
1. Der Auftraggeber behält sich die ein oder mehrmalige Verlängerung um insgesamt bis zu 3 Jahre vor. 2. Der Auftraggeber behält sich die Überführung in einen internen elektronischen Marktplatz vor.
organische Verbindungen am Arbeitsplatz
bundesweit
organische Verbindungen am Arbeitsplatz: An verschiedenen Arbeitsplätzen wird mit Farben, Lacken, Lösungs- und Reinigungsmitteln regelmäßig gearbei-tet. Um das Risiko des Arbeitenden abzuschätzen, werden an diesen Arbeits-plätzen Messungen auf organische Verbindungen durchgeführt.
. Der Auftraggeber behält sich die ein oder mehrmalige Verlängerung um insgesamt bis zu 3 Jahre vor.
1. Der Auftraggeber behält sich die ein oder mehrmalige Verlängerung um insgesamt bis zu 3 Jahre vor. 2. Der Auftraggeber behält sich die Überführung in einen internen elektronischen Marktplatz vor.
4 organische Verbindungen in Innenräumen:
bundesweit
organische Verbindungen in Innenräumen: In Innenräume werden verschiedene Messungen der Raumluft durchgeführt, welche auf die Ausgasungen von Bau-materialien und/ oder Einrichtungsgegenständen zurückzuführen sind. Des Wei-teren werden auch Probenahmen an Baustoffen durchgeführt und diese zur Analyse verschickt.
1. Der Auftraggeber behält sich die ein oder mehrmalige Verlängerung um insgesamt bis zu 3 Jahre vor. 2. Der Auftraggeber behält sich die Überführung in einen internen elektronischen Marktplatz vor (Siehe auch Datei: Anlage zu A II DB Marktplatz - Informationsblatt.docx.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien (Datei „Anhang B1 Eigungskriterien.pdf“) finden Sie (zusammen mit den anderen Ausschreibungsunterlagen z. B. Zuschlagskriterien) im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG wie folgt:
a) der unregistrierte Nutzer beim Aufruf der Vergabevorgangsnummer 22FEA57065 und dann durch Anklicken des Button „Details“. Dort haben Sie dann die Möglichkeit die Vergabeunterlagen durch Anklicken des Buttons "„Herunterladen“,
b) der registrierte (angemeldete Nutzer) unter: Bieterassistent – Suche nach der Projektnummer „22FEA57065“ und Anklicken des Filters – Beim Öffnen des Projektes in der Detailansicht – Teilnahmeantrag bearbeiten – Punkt 3 Anlagen.
Die Eignungskriterien finden Sie (zusammen mit den anderen Ausschreibungsunterlagen z.B. Bewertungsmatrix) im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG wie folgt:
a) der unregistrierte Nutzer beim Aufruf der Vergabevorgangsnummer 22FEA57065 und dann durch Anklicken des Button „Details“. Dort haben Sie dann die Möglichkeit die Vergabeunterlagen durch Anklicken des Buttons "„Herunterladen“,
b) der registrierte (angemeldete Nutzer) unter: Bieterassistent – Suche nach der Projektnummer „22FEA57065“ und Anklicken des Filters – Beim Öffnen des Projektes in der Detailansicht – Teilnahmeantrag bearbeiten – Punkt 3 Anlagen.
Allgemeines
Zu allen nachfolgenden Eignungskriterien hat der Bewerber die geforderten Unterlagen mit dem
Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
Sämtliche zu unterschreibenden Dokumente (z. B. Erklärungen) müssen handschriftlich
unterzeichnet sein. Das unterzeichnete und anschließend eingescannte Dokument ist zu
übergeben. Alternativ ist eine fortschrittliche Digitale Signaturen zulässig.
Wird eine der nachfolgenden Anforderungen mit „nicht geeignet“ bewertet, wird der Bieter vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bewertung
Die Bewertung der geforderten Nachweise erfolgt in den Kategorien „Geeignet“ und
„Nicht geeignet“:
- Geeignet
besagt, dass die Kriterien erfüllt werden und die geforderten Erklärungen sowie
Nachweise bzw. die geforderten Zustimmungen
vollständig und fehlerfrei vorliegen sowie aussagekräftig, nachvollziehbar und
glaubhaft sind.
- Nicht geeignet
besagt, dass eines oder mehrere der unter „geeignet“ genannten Kriterien nicht,
unvollständig oder mangelhaft erfüllt ist.
Wird ein Punkt mit „nicht geeignet“ bewertet, wird der Bewerber vom weiteren
Verfahren ausgeschlossen.
I. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Eignungskriterium)
a) Der Auftraggeber wird dazu Auskünfte bei einer Wirtschaftsauskunft wie z.B. Bürgel einholen und die Eignung anhand dieser Auskünfte beurteilen.
b) Es darf kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren dem Unternehmen anhängig sein (entsprechende Erklärung ist abzugeben, und falls später im Rahmen einer genaueren Bewertung seitens des Auftraggebers gefordert, sind ergänzend auch entsprechende Nachweise beizubringen) Siehe Datei Eignungskriterien im Bieterassistenten unter Punkt 3 Anlagen.
Bitte füllen Sie die Bietereigenerklärung aus! Diese ist auch zum Nachweis nach Ziffer III auszufüllen.
Bewertung: Eine negative oder fehlende Angabe in der Bietereigenerklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren
III. Zuverlässigkeit (Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 f. GWB)
(Eignungskriterium)
Bitte füllen Sie die Bietereigenerklärung aus! Diese ist auch zum Nachweis nach Ziffer Ib auszufüllen.
Bewertung: Eine negative oder fehlende Angabe in der Bietereigenerklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
IV. Formale Kriterien
1. Die Besprechung aller Leistungen erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Die
Beherrschung der deutschen Sprache in mindestens der Stufe B2 des gemeinsamen
europäischen Referenzrahmen für Sprachen in Wort und Schrift ist Voraussetzung.
Eine entsprechende Zusicherung ist abzugeben.
2. Alle elektronisch übergebenen Unterlagen müssen in einem PC-lesbaren Format
vorliegen.
Eine zustimmende Erklärung ist zu IV.1 und IV.2 abzugeben.
Bewertung: Werden diese formalen Kriterien nicht erfüllt, so erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
3. Der Teilnahmeantrag ist in strukturierter Form, d.h. unter Bezugnahme auf die
Numeratur dieses Dokuments abzugeben. Nicht diesen Anforderungen entsprechende
Teilnahmeanträge können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Bewertung: Der Teilnahmeantrag ist in der entsprechenden Form abzugeben
Die Eignungskriterien finden Sie (zusammen mit den anderen Ausschreibungsunterlagen z.B. Bewertungsmatrix) im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG wie folgt:
a) der unregistrierte Nutzer beim Aufruf der Vergabevorgangsnummer 22FEA57065 und dann durch Anklicken des Button „Details“. Dort haben Sie dann die Möglichkeit die Vergabeunterlagen durch Anklicken des Buttons "„Herunterladen“,
b) der registrierte (angemeldete Nutzer) unter: Bieterassistent – Suche nach der Projektnummer „22FEA57065“ und Anklicken des Filters – Beim Öffnen des Projektes in der Detailansicht – Teilnahmeantrag bearbeiten – Punkt 3 Anlagen.
Allgemeines
Zu allen nachfolgenden Eignungskriterien hat der Bewerber die geforderten Unterlagen mit dem
Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
Sämtliche zu unterschreibenden Dokumente (z. B. Erklärungen) müssen handschriftlich
unterzeichnet sein. Das unterzeichnete und anschließend eingescannte Dokument ist zu
übergeben. Alternativ ist eine fortschrittliche Digitale Signaturen zulässig.
Wird eine der nachfolgenden Anforderungen mit „nicht geeignet“ bewertet, wird der Bieter vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bewertung
Die Bewertung der geforderten Nachweise erfolgt in den Kategorien „Geeignet“ und
„Nicht geeignet“:
- Geeignet
besagt, dass die Kriterien erfüllt werden und die geforderten Erklärungen sowie
Nachweise bzw. die geforderten Zustimmungen
vollständig und fehlerfrei vorliegen sowie aussagekräftig, nachvollziehbar und
glaubhaft sind.
- Nicht geeignet
besagt, dass eines oder mehrere der unter „geeignet“ genannten Kriterien nicht,
unvollständig oder mangelhaft erfüllt ist.
Wird ein Punkt mit „nicht geeignet“ bewertet, wird der Bewerber vom weiteren
Verfahren ausgeschlossen.
II . Nachweis der grundsätzlichen fachlichen Eignung
(Eignungskriterium)
1. Akkreditierung
Der Bewerber muss durch Vorlage der unternehmensbezogenen Akkreditierungsurkunde nachweisen, dass eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Lose, für die der Bieter sich bewirbt, und alle dort genannten Positionen vorliegt.
Als normierte Verfahren werden Vorschriften nach IFA und/ oder NIOSH anerkannt.
Liegen keine normierten Verfahren vor, werden validierte Prüfmethoden/Hausmethoden anerkannt, Nachweise mittels Teilnahme an entsprechenden Eignungstests sind zu erbringen.
Die vorstehend genannten Akkreditierungen sind im Falle eines Zuschlages aufrechtzuerhalten. Eine entsprechende Zusicherung ist abzugeben.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
2. Qualifikation der Mitarbeiter
Der Bewerber erbringt für jedes Los, für das er sich bewirbt, einen Nachweis der vorhandenen personellen Kapazität inkl. Qualifikation von zwei Mitarbeitenden.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
3. Kapazität Los 1
Es wird eine Mindestausstattung von zwei Rasterelektronenmikroskopen gefordert.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
4. Bearbeitungszeiten
Der Bewerber sichert verbindlich zu, dass im Falle eines Zuschlages die im Leistungsverzeichnis angegebene Bearbeitungszeit einzuhalten. Diese beträgt in der Regel „innerhalb von fünf Werktagen“. Abweichungen sind nur dort zulässig wo der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis eine längere Bearbeitungsfrist angibt.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
— alle Unterlagen sind ausschließlich elektronisch vorzulegen,
— alle in der Anlage „Eignungskriterien" (Datei: „Anhang B1 Eigungskriterien.pdf“) geforderten Nachweise sind unbedingt vorzulegen. Das Fehlen von geforderten Erklärungen/Unterlagen kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen,
— nur diejenigen Bewerber oder Bietergemeinschaften, die die in der Anlage „Eignungskriterien“ geforderten Nachweise vollständig vorlegen, die genannten Mindestanforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen, kommen in die weitere Auswahl und werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert,
— maßgeblich zur Wahrung der Fristen sind immer der Zeitpunkt des Uploads sowie die Einreichung im Bieterportal der Deutschen Bahn AG,
— der Auftraggeber wird mehrere Rahmenverträge schließen. Diese werden nach ihrer Rangfolge beauftragt. D. h. erst wenn der wirtschaftlichste RV-Partner nicht leisten kann, werden die nachgeordneten in ihrer Rangfolge beauftragt.
Bürgschaften nach Vorgaben der Deutschen Bahn AG kommen im Falle des Auseinanderfallens von Leistungs- und Zahlungstermin zum Einsatz.
Bürgschaften nach Vorgaben der Deutschen Bahn AG kommen im Falle des Auseinanderfallens von Leistungs- und Zahlungstermin zum Einsatz.
Bietergemeinschaft deutschen Rechts oder gleichwertig. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter mit Abgabe des Teilnahmeantrages benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.