Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes zur Personenbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes zur Personenbeförderung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hadag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes zur Personenbeförderung
Die HADAG Seetouristik & Fährdienst AG, eine Aktiengesellschaft, deren Anteile mittelbar von der Freien und Hansestadt Hamburg gehalten werden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt), beabsichtigt den Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes für die tägliche Beförderung von Passagieren im Bereich des Hamburger Hafens (nachfolgend "Schiff" genannt). Das Schiff soll im Rahmen der öffentlichen Personenbeförderung des Auftraggebers verschiedene Routen im Hamburger Hafen bedienen.
HADAG Seetouristik und Fährdienst AG St. Pauli Fischmarkt 28 20359 Hamburg
Die HADAG Seetouristik & Fährdienst AG, eine Aktiengesellschaft, deren Anteile mittelbar von der Freien und Hansestadt Hamburg gehalten werden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt), beabsichtigt den Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes für die tägliche Beförderung von Passagieren im Bereich des Hamburger Hafens (nachfolgend "Schiff" genannt). Das Schiff soll im Rahmen der öffentlichen Personenbeförderung des Auftraggebers verschiedene Routen im Hamburger Hafen bedienen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen
- Nachweis über die Eintragung im Handelsregister oder einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes bzw. aus dem Partnerschaftsregister bzw. einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes, nicht älter als drei (3) Monate. Soweit eine Gesellschaft nicht im Register eingetragen ist (z. B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts), ist die Angabe des Namens der Gesellschaft und der Name und die Anschrift aller Gesellschafter erforderlich. Die ggf. notwendige Übersetzung hat in deutscher Sprache zu erfolgen; die hierfür etwaig anfallenden Kosten trägt der Bewerber. Eine amtliche Übersetzung ist nur auf Nachfrage des Auftraggebers notwendig. Wird das Schiff von einer 1-Schiff-Gesellschaft geführt, so ist der Gesellschafterbeschluss für den Verkauf des Schiffes unter Beachtung der im jeweiligen Mitgliedsstaat geltenden Formalien beizulegen.
- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Jeder Bewerber muss
entweder den Nachweis erbringen, dass er unbeschränkter Eigentümer des Schiffes ist (frei von Rechten Dritter) - zu Erbringen durch Eigenerklärung und durch Kopie der Eigentumsurkunde oder einer gleichwertigen Urkunde, unter Angabe der Eintragung im Schiffsregister, wo dieses registriert ist bzw. einer vergleichbaren Einrichtung in einem Europäischen Mitgliedsstaat
oder
den Nachweis erbringen, dass soweit das Schiff mit Rechten Dritter belastet ist, diese Belastungen im Zeitpunkt der Übergabe des Schiffes nicht mehr bestehen werden. Der Nachweis ist durch schriftliche Bestätigung des Dritten zu erbringen; diese darf unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die Dritten vom Bieter vor Übergabe des Schiffes entsprechend befriedigt werden.
- Nachweis der Betriebsbereitschaft: Der Bewerber muss durch Eigenerklärung versichern, dass das Schiff spätestens binnen acht (8) Wochen ab Zuschlagserteilung (inklusive eventuellem Transport nach Hamburg) im Hamburger Hafen sein kann.
Zudem muss jeder Bewerber den Nachweis erbringen, dass das von ihm angebotene Schiff die nachfolgenden technischen Mindeststandards erfüllt:
Die nachfolgenden Bedingungen (beschrieben jeweils unter "Vorgabe / Beschreibung") sind im Rahmen der Eignungsprüfung zwingend nachzuweisen. Ein Schiff, dass diese Vorgaben nicht erfüllt, wird von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen!
1. Zulassungen
Vorgabe / Beschreibung Die erste Indienststellung des Schiffes darf nicht vor dem 01.01.1995 erfolgt sein. Wurde das Schiff vor dem 01.01.1995 in Dienst gestellt, so führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Wenn das Schiff vor dem Jahr 2015 ausgeliefert worden ist, müssen die Richtlinien der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) eingehalten sein.
Wenn das Schiff ab dem Jahr 2015 in Dienst gestellt worden ist, müssen die Anforderungen gemäß dem Europäischen Standard der Technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) und die Sonderbestimmungen in der geltenden BinSchUO erfüllt werden.
Das Schiff hat eine bestehende Zulassung des deutschen Flaggenstaates als Fahrgastschiff für eine der folgenden Zonen (gemäß Anhang I. der Binnenschiffsuntersuchungsordnung) nachzuweisen:
- die Zone 2 - Binnen
- die Zone 2 - See
Als Nachweis muss das Unionszeugnis vorgelegt werden.
Alternativ muss das Schiff in der Lage sein, mindestens eine der oben aufgeführten Zulassung zu erhalten, was voraussetzt, dass das Schiff u.a. die Anforderungen der entsprechenden Zulassungsstellen erfüllt.
2. Hauptabmessungen- und -daten
Vorgabe / Beschreibung
Länge über alles kleiner gleich 33,00 m
Breite über alles kleiner gleich 8,40 m
Tiefgang kleiner gleich 2,00 m
Geschwindigkeit bei 3 Bft und 2 kn Gegenstrom größer gleich 10 kn
Pax-Kapazität größer gleich 180 Pax
3. Betriebsstoffe und Tanks
Vorgabe / Beschreibung
Kraftstofftank Min. 1 EA
Altöltank Min. 1 EA
Frischwassertank Min. 1 EA
Fäkalientank Min. 1 EA
Urea-Tank; ein solcher ist verpflichtend, wenn die Emissionsreduzierung des Schiffes mit Urea-Einspritzung erfolgt. Min. 1 EA
Die Kapazitäten der Tanks müssen so ausgelegt sein, dass diese einen Dauerbetrieb von mindestens 5 Tagen gewährleisten können./
4. Stabilität und Lecksicherheit
Vorgabe / Beschreibung
Die vorgegebene Intakt- und Leckstabilität entsprechend den behördlichen Vorschriften für den vorgesehenen Schiffseinsatz auf Konstruktionstiefgang ist sicherzustellen.
5. Schiffskörper und Werkstoffe
Vorgabe / Beschreibung
Querschotte und ggf. Längsschotte müssen entsprechend des Lecksicherheitsnachweises eingebaut sein.
Alle Werkstoffe und Ausrüstungsgegenstände müssen entsprechend der geltenden EU-Richtlinien (vgl. ES-TRIN/BinSchUO) zertifiziert sein.
Ein Nachweis über die Asbestfreiheit des Schiffes muss beigestellt werden.
6. Decks
Vorgabe / Beschreibung
Die Fahrgastdecks (inklusive Zugängen zu den Maschinenräumen) müssen so konstruiert sein, dass die Vorschriften bezüglich der Lecksicherheit eingehalten werden.
7. Fahrgasträume
Vorgabe / Beschreibung
Lichte Raumhöhe muss den einschlägigen Richtlinien entsprechen
8. Oberdeck
Vorgabe / Beschreibung
Das Oberdeck muss für Fahrgäste über Treppen zugänglich sein.
9. Ausrüstung
9.1 Fenster Steuerhaus
Vorgabe / Beschreibung
Alle Fenster müssen in optimaler Anordnung für die erforderliche Rundumsicht blendfrei und entspiegelt sein.
Die Frontfenster müssen seeschlagfest ausgelegt sein.
9.2 Türen
Vorgabe / Beschreibung
Die Tür(en) zum Motorenraum muss in Stahl ausgeführt und gasdicht sein.
9.3 Notausstiege
Vorgabe / Beschreibung
Die Notausstiege müssen den einschlägigen Vorschriften entsprechen.
9.4 Sanitärbereich
Vorgabe / Beschreibung
Die Frischwasserversorgung der Toiletten muss über adäquate Pumpen erfolgen.
Die Fäkalien müssen in Tank(s), möglichst aus geeignetem Kunststoff, gesammelt werden.
Ein IMO-Anschluss ggf. mit entsprechendem Adapter für Schlauchentleerung sowie Saugleitung für Fremdentsorgung müssen vorhanden sein.
9.5 Ausrüstung - Lenzvorrichtung
Vorgabe / Beschreibung
Jede Abteilung muss, den Vorschriften entsprechend, für sich lenzbar sein.
9.6 Ausrüstung - Rohrleitungen
Vorgabe / Beschreibung
Brennstoff-, Trinkwasserfüllleitung(en) und Fäkalientankableitung(en) müssen vorhanden sein.
9.7 Ausrüstung - Signal- und Radarmast
Vorgabe / Beschreibung
Aufgrund von Brückendurchfahrten muss der Signal- und Radarmast klappbar sein.
Wenn ein Hydrauliksystem für die Maststeuerung existiert, muss eine Notbetätigung über die Handhydraulik möglich sein.
UKW-Antennen und GPS-Antenne müssen am Mast installiert sein oder müssen auf dem Ruderhausdeck unter Beachtung der Fixpunkthöhe demontierbar installiert sein.
Die Radarantenne muss auf dem Mast befestigt sein.
9.8 Ausrüstung - Nautische Ausrüstung
Ausrüstung im Steuerhaus: Folgende nautische Ausrüstung muss vorhanden sein:
Eine Radar-Anlage
Eine UKW-Anlage
Eine GPS-Anlage
Ein Wendeanzeiger
Ein AIS-System
9.9 Ausrüstung - Rettungsmittel
Vorgabe / Beschreibung
Unabhängig von Sammelrettungsmitteln muss mindestens eine 100%-Ausrüstungsquote der Einzelrettungsmittel vorhanden sein.
Rettungsringe müssen nach einschlägiger Vorschrift angebracht sein.
9.10 Ausrüstung - Rutschsicherheit
Vorgabe / Beschreibung
Auf Verkehrswegen im Außenbereich muss rutschfeste Farbe aufgetragen sein.
9.11 Ausrüstung - Feuerlöscheinrichtung
Vorgabe / Beschreibung
Die Wasserhydranten und Feuerlöschausrüstung müssen gemäß einschlägiger Vorschrift installiert sein.
10. Innenausbau - Fahrgastraum
Vorgabe / Beschreibung
Der gesamte Innenausbau sowie die Wände müssen mit Materialien gemäß einschlägiger Richtlinien versehen sein.
11. Innenausbau - Steuerhaus
Vorgabe / Beschreibung
Der gesamte Innenausbau sowie die Wände müssen mit Materialien gemäß einschlägiger Richtlinien versehen sein.
12. Maschinenbau
Vorgabe / Beschreibung
Eine sichere Begehbarkeit und Zugänglichkeit aller Aggregate muss gewährleistet sein
Das Schiff muss mit einem der folgenden Antriebskonzepte ausgerüstet sein:
Einschraubenschiff mit Festpropeller/Verstellpropeller mit einem Antriebsmotor und eine ausreichende Manövrierfähigkeit für das An- und Ablegen
Zweischraubenschiff mit Festpropeller/Verstellpropeller (vorzugsweise dieselelektrisch) mit 2 redundanten Antriebsanlagen und eine ausreichende Manövrierfähigkeit für das An- und Ablegen
Ruderpropeller mit 2 redundanten Antriebsanlagen und eine ausreichende Manövrierfähigkeit für das An- und Ablegen
Zykloidalpropeller-Antrieb nach dem Voith-Schneider Prinzip mit 2 redundanten Antriebsanlagen und eine ausreichende Manövrierfähigkeit für das An- und Ablegen
Folgende Komponenten / Positionen müssen vorhanden sein:
Ein (1) Bugstrahler, ein (1) Querstrahler oder ein (1) Pump-Jet
Eine (1) Feuerlöschpumpe
Eine (1) Drucktankanlage für Trinkwasser
Eine (1) Lenz- und Feuerlöschpumpe räumlich getrennt von Hauptfeuerlöschpumpe
Heizungsanlage
Schaltschränke
13. E-Anlage
Vorgabe / Beschreibung
Die gesamte E-Anlage muss den einschlägigen Vorschriften entsprechen
14. Notbeleuchtung
Vorgabe / Beschreibung
Es muss eine Notbeleuchtung 24V gemäß einschlägiger Vorschrift installiert sein.
15. Positionsbeleuchtung
Vorgabe / Beschreibung
Die Lichterführung einschließlich Schlepplicht muss den einschlägigen Vorschriften entsprechend.
Alle Positions-Laternen müssen vom Steuerhaus schaltbar sein
16. Kathodischer Korrosionsschutz
Vorgabe / Beschreibung
Eine ausreichende Anzahl von Aluminium-/Zink- oder Magnesium-Opferanoden zum Schutz von Rumpf, Ruder und Propeller muss vorhanden sein.
Die Anoden müssen von strömungsgünstiger Form sein.
17. Zu überreichende Dokumentationsunterlagen
Vorgabe / Beschreibung
- Generalplan
- Unions-/ Gemeinschaftszeugnis
- Stabilitätsberechnung
Die vorstehenden Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als digitale Kopien in PDF-Format beizufügen.
Als Nachweis für die Erfüllung der vorbenannten geforderten Mindeststandards hat der jeweilige Bewerber entsprechende technische Zeichnungen des Schiffes, etwaige Betriebshandbücher (digitale Kopie in PDF-Format), sonstige technische Dokumentationen wie Wartungshandbücher, E-Bilanz, Schalt- und Kabelpläne, behördliche Bescheinigungen sowie alle wesentlichen Fahrtpapiere (z. B. Schiffszertifikat oder vergleichbares Dokument, Messbrief, Schiffsbesatzungszeugnis oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Zudem hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag aussagekräftige Fotos des Schiffes, und zwar von innen und außen, vorzulegen. Die Nichtvorlage führt nicht zum Ausschluss vom Verfahren.
Der Bewerber hat zudem eine Eigenerklärung vorzubringen, dass das Schiff seit der letzten Dockung keine Grundberührung hatte. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Ebenso ist mit dem Teilnahmeantrag eine Kopie des Non-Asbestos-Zertifikates beizulegen. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Um einen angemessenen Wartungs- und Instandsetzungszustand der Antriebsmaschine(n) und -anlage(n) zu gewährleisten, muss der Bieter entsprechende Serviceberichte samt Nachweises über die Einhaltung der Wartungs- und Instandsetzungsintervalle gemäß Herstellerempfehlungen übermitteln. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Folgende Unterlagen sind - sofern vorhanden - mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
- Fotos des Unterwasserschiffes vom letzten Dockaufenthalt unter Angabe des Aufnahmedatums. Die Nichtvorlage führt nicht zum Ausschluss vom Verfahren.
- Bericht über die Plattenstärke des Schiffes. Die Nichtvorlage führt nicht zum Ausschluss vom Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUTRS82
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]