ESF-Förderinstrument Nr. 15 „Berufliche Integration Jugendlicher: Berufsorientierung und Berufsvorbereitung“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.efg-berlin.eu
Adresse des Beschafferprofils: www.efg-berlin.eu
Abschnitt II: Gegenstand
ESF-Förderinstrument Nr. 15 „Berufliche Integration Jugendlicher: Berufsorientierung und Berufsvorbereitung“
Für Personen bis zum 25. Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische,ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen. Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten zugleich als Bedarfsträger auf.
Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Stadtbezirk des Jobcenters Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Bezirk Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Die Maßnahmen und Angebote des Loses 1 sollen in 3 Phasen gegliedert werden und insgesamt für die individuelle Teilnahmedauer von 12 Monaten angelegt sein. Die Teilnahmedauer für die jeweiligen Phasen beträgt grundsätzlich bis zu 3 (Phase I), bis zu 6 (Phase II) und bis zu 3 Monate (Phase III).
Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Phase II und III im Bedarfsfall möglich, wenn die Ziele der Maßnahme noch nicht erreicht wurden. Die Notwendigkeit ist vom AN gegenüber dem jeweiligen Bedarfsträger zu begründen sowie vom Bedarfsträger in jedem Einzelfall zu genehmigen.
Durch eine intensive individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmer sollen diese dabei unterstützt werden:
— ihre individuellen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen (Schwierigkeiten) zu überwinden,
— Leistungen der Grundsicherung (wieder) in Anspruch zu nehmen und
— die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme zu entwickeln und zu stabilisieren.
Gesamtteilnehmerplatzzahl: 15, Mindestteilnehmerplatzzahl: 10
Das Los 1 wird zu 50% aus Mitteln des ESF finanziert und zu 50% aus Mitteln des Jobcenters (§16 h SGB II).
Alle Teilnehmer, die die vorgegebenen Eignungskriterien nachweisen (Teilnahmewettbewerb), werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Vergabeart: das Ausschreibungsverfahren wird gemäß §§ 97 ff. GWB, dort insbesondere § 130 Abs 1 Satz 1 GWB i. V. m. §§ 64 ff. VgV i. V. m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, da es sich vorliegend um einen öffentlichen Auftrag über eine soziale Dienstleistung handelt. Eine Bietervorauswahl ist noch nicht getroffen.
AZ 15.2022-01-28
Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Stadtbezirk des Jobcenters Berlin Pankow
Bezirk Berlin Pankow
Die Maßnahmen und Angebote des Loses 1 sollen in 3 Phasen gegliedert werden und insgesamt für die individuelle Teilnahmedauer von 12 Monaten angelegt sein. Die Teilnahmedauer für die jeweiligen Phasen beträgt grundsätzlich bis zu 3 (Phase I), bis zu 6 (Phase II) und bis zu 3 Monate (Phase III).
Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Phase II und III im Bedarfsfall möglich,wenn die Ziele der Maßnahme noch nicht erreicht wurden. Die Notwendigkeit ist vom AN gegenüber dem jeweiligen Bedarfsträger zu begründen sowie vom Bedarfsträger in jedem Einzelfall zu genehmigen.
Durch eine intensive individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmer sollen diese dabei unterstützt werden:
— ihre individuellen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen (Schwierigkeiten) zu überwinden,
— Leistungen der Grundsicherung (wieder) in Anspruch zu nehmen und
— die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme zu entwickeln und zu stabilisieren.
Gesamtteilnehmerplatzzahl: 10 , Mindestteilnehmerplatzzahl: 7
Das Los 1 wird zu 50% aus Mitteln des ESF finanziert und zu 50% aus Mitteln des Jobcenters (§16 h SGB II).
Alle Teilnehmer, die die vorgegebenen Eignungskriterien nachweisen (Teilnahmewettbewerb), werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Vergabeart: das Ausschreibungsverfahren wird gemäß §§ 97 ff. GWB, dort insbesondere § 130 Abs 1 Satz 1 GWB i. V. m. §§ 64 ff. VgV i. V. m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, da es sich vorliegend um einen öffentlichen Auftrag über eine soziale Dienstleistung handelt. Eine Bietervorauswahl ist noch nicht getroffen.
AZ 15.2022-01-28
Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Stadtbezirk des Jobcenters Berlin Treptow-Köpenick
Regionale Brennpunkte im Bezirk Treptow-Köpenick auf der Grundlage einer Analyse der Jugendhilfe gem. SGB VIII (alle Regionen sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt)
Die Maßnahmen und Angebote des Loses 1 sollen in 3 Phasen gegliedert werden und insgesamt für die individuelle Teilnahmedauer von 12 Monaten angelegt sein. Die Teilnahmedauer für die jeweiligen Phasen beträgt grundsätzlich bis zu 3 (Phase I), bis zu 6 (Phase II) und bis zu 3 Monate (Phase III).
Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Phase II und III im Bedarfsfall möglich,wenn die Ziele der Maßnahme noch nicht erreicht wurden. Die Notwendigkeit ist vom AN gegenüber dem jeweiligen Bedarfsträger zu begründen sowie vom Bedarfsträger in jedem Einzelfall zu genehmigen.
Durch eine intensive individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmer sollen diese dabei unterstützt werden:
— ihre individuellen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen (Schwierigkeiten) zu überwinden,
— Leistungen der Grundsicherung (wieder) in Anspruch zu nehmen und
— die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme zu entwickeln und zu stabilisieren.
Gesamtteilnehmerplatzzahl: 10 , Mindestteilnehmerplatzzahl: 7
Das Los 1 wird zu 50% aus Mitteln des ESF finanziert und zu 50% aus Mitteln des Jobcenters (§16 h SGB II).
Alle Teilnehmer, die die vorgegebenen Eignungskriterien nachweisen (Teilnahmewettbewerb), werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Vergabeart: das Ausschreibungsverfahren wird gemäß §§ 97 ff. GWB, dort insbesondere § 130 Abs 1 Satz 1 GWB i. V. m. §§ 64 ff. VgV i. V. m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, da es sich vorliegend um einen öffentlichen Auftrag über eine soziale Dienstleistung handelt. Eine Bietervorauswahl ist noch nicht getroffen.
AZ 15.2022-01-28
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Ausschreibung und Vertragsschließung für 2022 kann erfolgen, da die Voraussetzungen des Artikel 89 der Verfassung von Berlin erfüllt sind. Die Ausschreibung für das Jahr 2023 dagegen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023. Es ist davon auszugehen, dass die erforderlichen ESF-Mittel vorhanden sind und in den Haushaltsplan eingestellt werden. Die Verträge für das Jahr 2023 können jedoch erst nach dem Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2022/2023 geschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unterZiff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.
Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung.
Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.