Erstellung eines gesamtheitlichen Brandschutzkonzeptes für die Deutsche Oper Berlin, Masterplan Priorität 1 mit Sanierungskomplex A bis C; 13720E70013; ID22042Ge Referenznummer der Bekanntmachung: VM_22042_VgV_O_Ge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines gesamtheitlichen Brandschutzkonzeptes für die Deutsche Oper Berlin, Masterplan Priorität 1 mit Sanierungskomplex A bis C; 13720E70013; ID22042Ge
Ausgehend vom genehmigten Bestand (inkl. diverser Umbauten) ist ein Status quo der baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen der Deutschen Oper festzustellen, um die Beurteilung der geplanten Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung der Gesamtzusammenhäng zu ermöglichen. Die brandschutztechnische Begleitung der drei vorgesehenen Sanierungskomplexe (für die jeweils zwei Jahresscheiben vorgesehen sind) soll in der Erstellung eines gesamtheitlichen Brandschutzkonzeptes münden.
DOB - Deutsche Oper Berlin
Richard-Wagner-Str. 10
10585 Berlin
Es besteht die Notwendigkeit der Grundsanierung von Teilbereichen der Liegenschaft Deutsche Oper Berlin in Berlin Charlottenburg. Nur so ist der Spielbetrieb des Opernhauses auf Dauer aufrecht zu erhalten. Es herrscht ein großer Investitionsstau. In Abstimmung mit dem Bedarfsträger (Senatsverwaltung für Kultur und Europa) und dem Nutzer (Deutsche Oper Berlin) und der Baudienststelle (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen)
wurde 2016 ein Masterplan mit drei Prioritätsstufen für die Grundsanierung von Teilbereichen entwickelt. Dabei ist der Gesamtkostenrahmen von max. 50,0 Mio. EUR für die Maßnahmen der ersten Priorität nicht zu überschreiten. Grundlage ist die Maßnahmenliste der Deutschen Oper Berlin vom 16.02.2016 mit Auflistung der Sanierungsthemen. Im Wesentlichen handelt es sich neben der Bauwerkserhaltung um Maßnahmen der technischen Gebäudeausstattung (TGA), deren Ertüchtigung bzw. Anpassung an heutige Vorschriften bzw. zeitgemäße Standards die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs für die nächsten Jahrzehnte gewährleisten sollen
Hochbauseitig finden keine Neu-/Umbauten statt, sondern neben Einzelmaßnahmen überwiegend nur TGA-begleitende Hochbauleistungen. Zusätzlich sind die Anforderungen aus den Sachverständigen-Prüfberichte und der Brandsicherheit zu berücksichtigen.
Sanierungskomplex A Realisierung in 2022/2023
Sanierungskomplex B Realisierung in 2024/2025
Sanierungskomplex C Realisierung in 2026/2027
Die Maßnahmen der Priorität 1 betreffen einerseits die Erneuerung der TGA kompletter, in sich abgeschlossener Gebäudeteile als auch andererseits die Sanierung von separaten Einzelanlagen („Insellösungen“). Bei ausgewählten Maßnahmen sind auch partiell Nutzungsänderungen vorgesehen. Alle Maßnahmen berühren vielfältige brandschutztechnische Belange.
Für die Maßnahmen sind Brandschutzkonzepte zu erstellen und Leistungen aus der Brandschutzplanung zu erbringen.
Es ist beabsichtigt, die Leistung für die Sanierungskomplexe (SK) A, B und C stufenweise zu beauftragen.
Der AG beauftragt zunächst Leistungsphasen 1+2 (Leistungsstufe 1) und die Leistungsphasen 3-5 (Leistungsstufe 2) für den SK-A, die Leistungsphasen 1+2 (Leistungsstufe 1) für den SK-B und die Leistungsphasen 1+2 (Leistungsstufe 1) für den SK-C.
Nachfolgende Übersicht über alle möglichen zu beauftragenden Leistungsstufen:
SK-A:
• Leistungsstufe 1: Erfassung Status quo sowie Leistungen der Brandschutzplanung, Leistungsphase 1-2, wird mit Auftrag gleich erteilt.
• Leistungsstufe 2: Erfassung Status quo sowie Leistungen der Brandschutzplanung, Leistungsphase 3-5, wird mit Auftrag gleich erteilt.
• Leistungsstufe 4: Leistungen der Brandschutzplanung, Leistungsphase 8, wird ggf. stufenweise beauftragt.
SK-B:
• Leistungsstufe 1: Erfassung Status quo sowie Leistungen der Brandschutzplanung, Leistungsphase 1-2, wird mit Auftrag gleich erteilt.
• Leistungsstufe 2: Ergänzung Status quo sowie Leistungen der Brandschutzplanung, Leistungsphase 3-5, wird ggf. stufenweise beauftragt.
• Leistungsstufe 4: Leistungen der Brandschutzplanung, Leistungsphase 8, wird ggf. stufenweise beauftragt.
SK-C:
• Leistungsstufe 1: Erfassung Status quo sowie Leistungen der Brandschutzplanung, Leistungsphase 1-2, wird mit Auftrag gleich erteilt.
• Leistungsstufe 2: Ergänzung Status quo sowie Leistungen der Brandschutzplanung, Leistungsphase 3-5, wird ggf. stufenweise beauftragt
• Leistungsstufe 4: Leistungen der Brandschutzplanung, Leistungsphase 8, wird ggf. stufenweise beauftragt.
Gesamtheitliches Brandschutzkonzept:
• Leistungsstufe 1: Zusammenstellung eines Gesamtheitlichen Brandschutzkonzeptes, Leistungsphase 2, wird ggf. stufenweise beauftragt
• Leistungsstufe 2: Zusammenstellung eines Gesamtheitlichen Brandschutzkonzeptes, Leistungsphase 3-4, wird ggf. stufenweise beauftragt
Bestandserfassung:
• Leistungsstufe 1: Erfassung des Bestandes der restlichen Bauteile der Deutschen Oper Berlin, Leistungsphase 1, wird ggf. stufenweise beauftragt.
Der AG beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme, folgende weitere Leistungen ggf. stufenweise abzurufen:
Sanierungskomplex A:
• Leistungsstufe 4: Leistungen der Brandschutzplanung SK A, Leistungsphase 8
Sanierungskomplex B:
Leistungsstufe 2: Ergänzung Status quo sowie Leistungen der Brandschutzplanung SK B, Leistungsphase 3-5
Leistungsstufe 4: Leistungen der Brandschutzplanung SK B, Leistungsphase 8
Sanierungskomplex C:
Leistungsstufe 2: Ergänzung Status quo sowie Leistungen der Brandschutzplanung SK C, Leistungsphase 3-5
Leistungsstufe 4: Leistungen der Brandschutzplanung SK C, Leistungsphase 8
Gesamtheitliches Brandschutzkonzept:
• Leistungsstufe 1: Zusammenstellung eines Gesamtheitlichen Brandschutzkonzeptes, Leistungsphase 2
• Leistungsstufe 2: Zusammenstellung eines Gesamtheitlichen Brandschutzkonzeptes, Leistungsphase 3-4
Bestandserfassung:
• Leistungsstufe 1: Erfassung des Bestandes der restlichen Bauteile der Deutschen Oper Berlin, Leistungsphase 1
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB-Hochbau) zum Vertrag, LHO, AV LHO, Bürgerliches Gesetzbuch BGB; Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben;
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1. Der Nachweis/die Erklärung umfasst:
Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister gemäß Formblatt IV 124 EU F (Eigenerklärung zur Eignung).
III.1.1.2. Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß Formblatt IV 124 EU F (Eigenerklärung zur Eignung inkl. Zusatzerklärung zu IV 124 EU F) nachgewiesen werden. Die Formblätter werden den Vergabeunterlagen (siehe Liste Unterlagenverzeichnis) beigefügt und sind mit Angebotsabgabe einzureichen (siehe Ziff. III.2.2).
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE inkl. Zusatzerklärung zu IV 124 EU F) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bei Eignungsleihe:
Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblätter IV 124 EU F + Zusatzerklärung zu IV 124 EU F oder EEE + Zusatzerklärung zu IV 124 EU F auch für diese anderen Unternehmen mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen, so muss die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.2.2), III.1.3.1), III.1.3.2), III.1.3.3) geforderte Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Punkt VI.3) ist ebenfalls zu beachten.
III.1.2.1) Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV:
Mit dem Angebot ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung gem. IV 124 EU F abzugeben.
Eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch. Schließt eine Bietergemeinschaft keine zu den oben genannten Bedingungen angegebene Berufshaftpflichtversicherung ab, muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
III.1.2.2) Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV:
Anzugeben ist der spezifische Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung jeweils in den letzten 3 Jahren (2019/2020/2021) gem. IV 124 EU F sowie der entsprechende, durchschnittliche Jahresumsatz (netto) dieser letzten 3 Jahre.
zu III.1.2.1) Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2. muss erbracht werden.
zu III.1.2.2) Der spezifische durchschnittliche Jahresumsatz in den letzten drei Jahre (2019/2020/2021) muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Geschäftsjahr betragen.
III.1.3.1) Angaben zur personellen Ausstattung des Bieters:
Gemäß IV 124 EU F Eigenerklärung zur Eignung inkl. Zusatzerklärung.
Innerhalb des Büros müssen mind. drei Bearbeiter für den Bereich Brandschutz beschäftigt sein.
III.1.3.2) Angaben zum Projektteam nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV gem. IV 124 EU F:
Mit dem Angebot sind Angaben zum Projektteam, das für die Erbringung der Leistungen vorgesehen ist, zu benennen. Hierbei ist zumindest der Projektleiter (PL) und der stellvertretende Projektleiter (stellv. PL) inklusive der entsprechenden persönlichen Qualifikation zu benennen.
Für den PL und stellv. PL ist mindestens anzugeben:
- Name, Vorname,
- Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (Dipl.- Ing. FH/TH, Bachelor bzw. Master oder gleichwertig); Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen,
- Berufsjahre in leitender Funktion.
- Angaben gem. Zusatzerklärung zu IV 124 EU F zur beruflichen Eignung und Mindeststandards zu III.1.3.2.
III.1.3.3) Referenzen des Bieters nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV:
Durch die Bieter sind 3 Referenzen in den letzten 5 Geschäftsjahren zu erbringen. Hierbei sind die Referenzen als Sanierungsobjekte und mit einem Projektvolumen von über 10 Mio. nachzuweisen
Je Referenz sind mind. anzugeben:
- Projektbeschreibung, Gebäudeklasse, Ort der Ausführung
- Umfang der erbrachten Leistungen, aufgegliedert nach Leistungsbildern / Leistungsphasen / Honorarzone (HZ) Objektplanung Gebäude / Besondere Leistungen
- Zeitraum der Tätigkeit aufgegliedert nach Planungs-/ Bauphase (Beginn / Ende Bauphase - Übergabe der Leistungsphase 8 an den Auftraggeber)
- Kontaktdaten des Auftraggeber (öffentlich/privat). Tel./EMail.
zu III.1.3.1): Es müssen in den letzten 3 Jahren (2021, 2020, 2019) im jährlichen Mittel mindestens 3 angestellte Ingenieure Innen für den Bereich Brandschutz und mind. 1 Führungskraft vorhanden gewesen sein.
zu III.1.3.2): Für jede benannte Person sind folgende Angaben erforderlich:
Name, Vorname, Unternehmenszugehörigkeit, Angaben zur Befähigung zur Übernahme der geforderten Leistungen wie Hochschul-, Fachhochschulabschluss, Berufsausbildung, Weiterbildung, Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbar; Berufsjahre in leitender Funktion.
Die Nachweise wie Lebenslauf, Zeugnisse und Urkunden und eine Liste der persönlichen Referenzen sind erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
zu III.1.3.3): Vorlage von mindestens 3 Referenzen mit Angebotsabgabe, gem. Zusatzerklärung zu IV 124 EU F, die die vorstehend genannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen.
Ingenieure; eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung mit Abschluss Dipl.-Ing. Master oder gleichwertig.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BlnAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/abau.shtml
Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211 EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und IV 124 EU F Eigenerklärung zur Eignung.
Abschnitt IV: Verfahren
4-Augen-Prinzip nach § 55 VgV:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen (s. Ziff. III.2.2):
1. Das Angebot ist zwingend unter Berücksichtigung der vom AG zur Verfügung gestellten Dokumente einzureichen. Die vorgegebenen Felder in den Dokumenten sind zu befüllen, sonstige Änderungen sind nicht zulässig;
2. Nur die in der Zusatzerklärung zu IV 124 EU F genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung bezieht sich nur auf eine Referenz. Bei Nennung mehrerer Referenzen ist die Zusatzerklärung jeweils einmal zu verwenden;
3. sämtliche Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen,
4. Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten.
5. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen;
6. Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig auf den Plattformen angeboten.
7. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bieter nicht bereits registriert ist.
Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
8. Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
9. Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.1.1 und III.2.2).
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbeteiligungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an ggf. erforderlichen Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland