Gerüst Fassade BT-A, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 058-21 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerüst Fassade BT-A, Sedanstraße 16-18
VE03.5.1 Gerüstbauarbeiten Fassade BT-A
Ausgeschrieben sind Leistungen für Gerüstbauarbeiten für Fassadengerüste für das MIN-Forum, Bauteil A. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Fassadengerüsten für die Montageleistungen von u.a. Klinkermauerwerk, Fenstern, Betonfertigteilen, Oberlichtern etc..
Sedanstraße 16-18, 20146 Hamburg
- 5 Stk. Treppentürme (1- bzw. 2-läufig), Höhe: ca. 44,0 m, mit Übertritten (Gerüst + Dach)
- 2 Stk. Podesttürme, Höhe: ca. 30,0 m, LK6, Fläche ca. 3,0 x 6,0 m
- 2 Stk. Lastenaufzüge, Höhe: ca. 30,0 m, 1,5 to, Fläche ca. 1,5 x 3,2 m
- ca. 17.025 m2 Arbeitsgerüste (längenorientiert) mit untersch. Lastklassen (LK3-LK4) mit Gerüstverbreiterungen (bis 75 cm)
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung bis Dezember 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gerüst Fassade BT-A, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stapelfeld
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22145
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]