Heizung, Stephanstraße 103 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 153-21 SM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Heizung, Stephanstraße 103
Der Schulkomplex „Schule an der Gartenstadt“ befindet sich im Hamburger Stadtteil Wandsbek. Die Sanierungsmaßnahme umfasst eine Gesamtfläche von ca. 7000 m² welche sich auf 11 größtenteils eingeschossige Gebäude aufteilt.
Die Arbeiten werden in zwei Bauabschnitten aufgeteilt.
Stephanstraße 103, 22047, Hamburg
Installation von Heizungsanlagen:
Abbruch, Demontage und Freischaltung von Installationen auf ca.7000m² Nutzfläche
Aufbau neuer Heizkörperventile für den „hydraulischen“ Abgleich
Neuinstallation von 2 Lüftungsgeräten mit WRG
Installation von ca. 60 neuen Heizkörpern
Installation von ca. 900 m schwarzem Rohr. Verbindungsart Schweißen.
Errichtung der Wärmeversorgung für 11 Gebäude bzw. 2 Bauabschnitte
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. November 2021 bis Februar 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizung, Stephanstraße 103
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]