Netzwerk Monitoring Referenznummer der Bekanntmachung: EK-L_A-2021-0126
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE136630247
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerk Monitoring
Netzwerk Monitoring Plattform, Satelliten und Installations-Support (für 4 Jahre)
Berliner Wasserbetriebe - Alle Standorte
Um eine Verbesserung der Verfügbarkeit von EDV-Systemen zu erreichen, muss neben dem Einsatz hochwertiger Hard- und Software vor allem die Reaktions- und Instandsetzungszeit optimiert werden. Hierfür ist bei den BWB ein Monitoring System einzuführen, das durch kontinuierliche Prüfung von Diensten Fehler erkennt, und z.B. nicht nur visuell darstellt, sondern auch bei Bedarf per E-Mail oder SMS eine Mitteilung an die jeweiligen Administratoren verschickt. Dabei ist es erstrebenswert, nicht nur fehlerhaft arbeitende, sondern auch fehlerfreie Komponenten zu erfassen, um sie bei der Fehlersuche als Ursache ausschließen zu können. Durch diese Vorgehensweise können die Administratoren bei der Fehlerdiagnose unterstützt und die Instandsetzungszeit verkürzt werden. Im Idealfall sind die Prüfmechanismen so aufzubauen, dass Fehler eindeutig lokalisiert werden können. Dafür sind Tests (PoC= Proof of Concept) notwendig, die hinreichende Aussagen liefern. Als hinreichend können alle Tests bezeichnet werden, welche die Nutzung des Systems durch einen menschlichen Benutzer nachbilden. Beispielsweise kann bei der Prüfung eines Webservers eine Seite aufgerufen und ausgewertet werden, um die Funktionsfähigkeit des
Webservers zu verifizieren. Ist ein Fehler eindeutig ermittelbar, und die Art und Weise der Instandset-zung jedes Mal identisch, kann sie unter Umständen automatisiert werden. Das bedeutet, das Monitoring System würde einen Ausfall bemerken, die Administratoren benachrichtigen und eigenständig die Fehlerbehebung einleiten, z.B. durch den Neustart einer Applikation.
Ein weiteres Ziel ist der Betrieb eines Monitoring Systems mit möglichst geringem Arbeitsaufwand. Dabei darf die Aktualität der Überwachungsdaten nicht vernachlässigt werden, da es sonst zu Fehlalarmen kommen kann. Um den Aufwand in Grenzen zu halten, ist die Verbindung zu Systemen mit ähnlichen Datenbeständen unumgänglich. Da jedoch Dienste wie beispielsweise der "Domain Name Service" (DNS) nur sehr wenige Informationen bereitstellen und daraus nicht alle Parameter der Überwachung generiert werden können, ist es notwendig, die Integration der Netzwerkdienste durch ein
Managementsystem zu realisieren, welches die Informationen rollenbasiert in einer Graphical User Interface (GUI) zur Verfügung stellt.
Bevor ein Monitoring System betrieben werden kann, ist daher eine rudimentäre Dokumentation über die zu überwachenden Systeme aufzubauen, in der zentral durch alle beteiligten Administratorengruppen Änderungen eingepflegt werden. Diese Dokumentation dient als Informationsquelle für einen a-tomatisierten Betrieb des Monitoring Systems. Dabei werden die Anwender durch Softwareagenten unterstützt, die den Datenbestand auf seine Aktualität und Konsistenz prüfen, und die Daten gegebenenfalls berichtigen.
Networtk Monitoring Onsite Support (1 Tag pro Monat für 4 Jahre)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ba526ab6b-7d696eacc02ebb63
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ba526ab6b-7d696eacc02ebb63
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ba526ab6b-7d696eacc02ebb63
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frauenförderung:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/