Küche, Brödermannsweg 2 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 041-21 DK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Küche, Brödermannsweg 2
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, Schulbau Hamburg als Auftraggeber (AG) vergibt den Auftrag für Küchentechnische Anlagen, Brödermannsweg 2 Hamburg.
Die angefragten Leistungen umfassen die folgenden Arbeiten:
Installation von 1 neuem Kombidämpfer, 1 neues Multifunktionsgerät, 1 Herd, 1 Kühlraumzelle, 1 Tiefkühlraumzelle, 3 Edelstahltische, 3 Hängeschränke, 1 Geschirrschrank, div. mobile Einrichtungen sowie eine neue Korbdurchschubspülmaschine
Brödermannsweg 2, 22453 Hamburg
Installation von 1 neuem Kombidämpfer, 1 neues Multifunktionsgerät, 1 Herd, 1 Kühlraumzelle, 1 Tiefkühlraumzelle, 3 Edelstahltische, 3 Hängeschränke, 1 Geschirrschrank, div. mobile Einrichtungen sowie eine neue Korbdurchschubspülmaschine
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Januar 2023 bis Mai 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Küche, Brödermannsweg 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oering
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23845
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht]
zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]