Software PROM Referenznummer der Bekanntmachung: VSG-SEK-2021-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software PROM
Vivantes beabsichtigt eine umfassende IT Lösung zur Unterstützung von intersektoralen Patient reported outcome (PROMs) Prozessen und zur intersektoralen Qualitätsdokumentation einzuführen.
IT Lösung zur Unterstützung von intersektoralen Patient reported outcome (PROMs) Prozessen und zur intersektoralen Qualitätsdokumentation
Verlängerung 2 mal 2 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: 50668 Köln
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH hat die Vivantes Service GmbH beauftragt, alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem zentralen Einkauf für die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen / Vergabeverfahren bis zur Auftragsvergabe / Zuschlagserteilung. Die Vivantes Service GmbH ist dabei bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften zu handeln und für sie Verträge abzuschließen.
2.Die Bieter werden auf die Pflichten nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(BerlAVG) hingewiesen. Bestandteil der Vergabeunterlagen sind u.a.die entsprechenden Vertragsbedingungen und sonstigen Erklärungen.
3.Alle Einzelheiten des Vergabeverfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere auch den Bewerbungsbedingungen. Die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter sind für die Abgabe von Erklärungen,insbesondere auch die Erbringung der Eignungsnachweise,zwingend einzusetzen! Bitte sehen Sie hierzu auch die den Vergabeunterlagen beigefügte Checkliste.
4.Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind nur in deutscher Sprache zulässig."
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RSV9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).