Übernahme und Verwertung von Kabeln Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2021-359
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Kabeln
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Annahme, die Verwiegung und die Verwertung von Kabeln sowie die administrative Abwicklung durch die Auftragnehmer (nachfolgend AN).
Die Fraktion der Kabel wird auf den 12 Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg (nachfolgend SRH) separat erfasst und gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 20 01 40 zugeordnet.
Die Anlieferung der Kabel erfolgt durch die SRH und beauftragte Dritte. Die Anlieferung wird im Regelfall vierzehntägig, jeweils Mittwoch in der geraden Kalenderwoche erfolgen. Änderungen des Abfuhrrhythmus müssen jederzeit möglich sein und würden den Bietern spätestens eine Woche im Voraus mitgeteilt werden.
Es handelt um eine zu übernehmende Höchstmenge von 75 Mg pro Jahr.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Annahme, die Verwiegung und die Verwertung von Kabeln sowie die administrative Abwicklung durch die Auftragnehmer (nachfolgend AN).
Die Fraktion der Kabel wird auf den 12 Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg (nachfolgend SRH) separat erfasst und gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 20 01 40 zugeordnet.
Die Anlieferung der Kabel erfolgt durch die SRH und beauftragte Dritte. Die Anlieferung wird im Regelfall vierzehntägig, jeweils Mittwoch in der geraden Kalenderwoche erfolgen. Änderungen des Abfuhrrhythmus müssen jederzeit möglich sein und würden den Bietern spätestens eine Woche im Voraus mitgeteilt werden.
zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur
Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register
2. Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register
3. Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
1. Umsatz des Unternehmens
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen Umsätze,
d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.
Die SRH behält sich bei allen Umsatzangaben vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben
ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines
Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung
oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu
gewähren.
3. Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen
(Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unter-schreiben.
zu 2. Der Versicherungsschutz muss sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden beziehen.
Umweltschäden müssen explizit ausgewiesen sein.
1. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbare frühere Aufträge der letzten 3
Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
2. Beschäftigtenzahl
Eigenerklärung zum Personalstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
3. Formblatt Angaben zu Annahmestellen
Anzugeben ist auch die erste der Übernahme durch den Bieter nachfolgende, sofern die erste
Annahmestelle nicht für eine Verwertung oder Beseitigung zertifiziert ist.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
4. Formblatt zur Genehmigung der Annahmestelle (je nach Alter und Anlagenart nach BImSchG,
AbfG/Planfeststellung, KrWG) für die Annahme der hier ausgeschriebenen Abfallart und Menge, im
Rahmen der vom AN gehändelten Gesamtdurchsatzmenge.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
5. EfbV-Zertifikat
alternativ: Eigenerklärung zur Einräumung der Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der
Entsorgungs-Fachbetriebsverordnung.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer, sofern die erste Annahmestelle nicht für eine Ver-
wertung oder Beseitigung zertifiziert ist.
6. Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein
Umweltmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
7. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen
(Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung
stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
8. Erklärung zur elektronischen Datenerfassung
9. Eine Verfahrensbeschreibung des gesamten Behandlungsablaufes der Verwertung / Entsorgung
(AVV 20 01 40), hierzu gehört auch die Angabe, welcher Anteil einer Verwertung (getrennt nach
stofflicher und energetischer Verwertung) und welcher Anteil einer Beseitigung zugeführt wird,
Ein Nachunternehmer ist anzugeben, soweit die Behandlung der überlassenen Gesamtmenge der
SRH der AVV 20 01 40 nicht an der eigenen Annahmestelle durchgeführt wird. Für den Fall des
Einsatzes von Nachunternehmern ist ebenfalls eine Verfahrensbeschreibung des dort
stattfindenden Behandlungsablaufes inklusive der Angabe, welcher Anteil einer Verwertung und
welcher Anteil einer Beseitigung zugeführt wird einzureichen.
zu 1. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbare frühere Aufträge beinhalten.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen: Diese haben ihre bisherigen
vergleichbaren Aufträge anzugeben.
zu 6. Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
IV. Quartal 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland