TGA-Planungsleistungen Umbau WC-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: TGA_2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://olympiastadion.berlin/de/start/
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planungsleistungen Umbau WC-Anlagen
Aufgrund von erhöhten Anforderungen für die Austragung der UEFA EURO 2024 Fußball EM sollen die WC-Anlagen des Unterrings in insgesamt 4 räumlichen Bereichen des Stadionhauptbaukörpers auf den Ebene 0 und zwar in den Blöcken Q/R, S/T, G/H und J/K erneuert werden. Hierzu wird eine Neukonzeption der vier bestehenden Standard-WC-Anlagen erforderlich unter Berücksichtigung der aktuellen Regelungen zur Barrierefreiheit für öffentlich zugängige Gebäude nach § 50 (2) BauO Bln, sowie der Hinweise im Gutachten zur Barrierefreiheit der Beratungsstelle für Inklusion im Fußball (Januar 2020) einschließlich des daraus abgeleiteten Beteiligungsprozesses.
Olympiastadion und Olympiapark Berlin
14053 Berlin
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung TGA (§ 55 HOAI i.V.m. Anlage 15) für die "Neuordnung und den Einbau von WC Anlagen im Unterring Ebene 0 im Olympiastadion Berlin" in den Leistungsphasen 1-8.
Im Falle von nicht vorhersehbaren Erkenntnissen, die sich erst im Zuge der Planungs- und Bauphase ergeben, die zu Zusatzleistungen führen und dadurch die Planungs- und Bauzeit verlängern, kann der Fertigstellungstermin bis spätestens 31. März 2024 verlängert werden.
Grad der Vergleichbarkeit von bis zu vier eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen anhand der Kriterien
a) Auftragsgegenstand (substanzieller Umbau in Bestandsbauwerken mit den Gewerkeschwerpunkten Sanitär-, Lüftungs- und Elektroinstallationen),
b) abgeschlossene Ausführung der Leistungsphasen 1-8 nach HOAI
c) Auftragsvolumen (mindestens EUR 1.600.000 (brutto) für KGr400)
d) Projektabschluss (nicht vor dem 01.01.2017).
Bei Gleichstand Losentscheid (§ 75 Abs. 6 VgV)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufs- oder Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
b) Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung oder Berufskammer).
c) Nachweis der Berufsqualifikation des designierten Projektleiters als bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, demnach Architekt, Innenarchitekt oder Ingenieur mit technischer Fachqualifikation, der in die von der Baukammer Berlin geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Berlin. Gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Mitgliedsstaaten werden ebenfalls anerkannt; der Nachweis der Gleichwertigkeit ist durch den Bewerber zu führen.
a) Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2020, 2019).
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
zu a) Mindestanforderung: Der nachgewiesene Jahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Teilnahmefrist (2019, 2020, 2021) muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto im Durchschnitt pro Jahr betragen.
zu b) Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen:
- Personenschäden: mind. EUR 3,0 Mio.
- Sachschäden: mind. EUR 1,5 Mio.
- Vermögensschäden: mind. EUR 1,5 Mio.
a) Geeignete Referenzprojekte über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben:
- Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit, einschließlich einer Angabe zur Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter (Kurzbeschreibung des Leistungsprogramms)
- Leistungszeitraum (Ausführungszeitraum)
- Auftragswert in EUR (netto) und Anzahl von geleisteten Personentagen pro Jahr (Projektsumme)
- Anzahl der Mitarbeiter, die am Projekt entscheidend mitgewirkt haben
- Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft
- Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten
- Beauftragte Leistungsphasen sowie Projektstufen nach HOAI
- Darstellung der Umsetzung/Wahrnehmung der Koordinationsaufgaben im Projekt unter Berücksichtigung der örtlichen Präsenz
- Darstellung des Kostenmanagements unter besonderer Beachtung der Risiken aus der Altbausubstanz und der Aufgliederung in separate Abrechnungseinheiten
- Darstellung des Terminmanagements unter besonderer Beachtung der Risiken aus der Altbausubstanz
- Darstellung des Qualitätsmanagements unter besonderer Beachtung der Einzelgewerkvergabe und der Einbindung bestehender Bausubstanz
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2020, 2019) ersichtlich ist.
zu a) Es sind mindestens zwei Referenzen über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn die im Folgenden genannten Merkmale kumulativ vollständig erfüllt sind:
aa) der Auftragsgegenstand umfasste den substanziellen Umbau in Bestandsbauwerken mit den Gewerkeschwerpunkten Sanitär-, Lüftungs- und Elektroinstallationen und
bb) abgeschlossene Ausführung der Leistungsphasen 1-8 nach HOAI und
cc) Auftragsvolumen mindestens EUR 1.600.000 (brutto) für KGr. 400 und
dd) Projektabschluss nicht vor dem 01.01.2017.
zu b) Anzahl der festangestellten Ingenieure: 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bewerber bzw. alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden;
b) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerberin Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV;
c) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerber-bzw. Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber bzw. -bieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S.1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern bzw. Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber bzw. -bieter als auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gemeint. Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit der I.2.2_Erklärung Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MRSQN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rügen wegen erkannter Vergabeverstöße sind gegenüber der unter Ziffer 2 genannten Kontaktstelle nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an den Vergabeunterlagen.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.