Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung Müllheizkraftwerk Ruhleben Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002596
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung Müllheizkraftwerk Ruhleben
siehe Teil A
MHKW Ruhleben
Freiheit 24-25
13597 Berlin
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Technische Industriereinigung in folgenden Anlagen:
• Kessel 1 bis 4 und Kessel A
• Rauchgasreinigung Linien 1 bis 4 und Linie A
• Nebenanlagen (Linien 1 bis 4 und Linie A)
• bauliche Einrichtungen zu den o. a. Anlagen
• Schlackeaufbereitungsanlage (SAB)
entsprechend der Leistungsbeschreibung „Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung
Müllheizkraftwerk Ruhleben“ vom 01.01.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- Nachweis Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Nachweis einer bestellten befähigten Person nach § 10 BetrSichV über die Prüfung und Freiga-be von bauseits erstellten Rüstungen (Teil A, Anlage A2),
- Nachweis über die Befähigung zur Ausführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen sowie in Umgebungen, die der Biostoffverordnung unterliegen (Teil A, Anlage A2),
- Nachweis über Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. AwSV (Teil A, Anlage A2),
- Nachweis eines QM Systems, Vorlage eines gültigen Zertifikates nach DIN EN ISO 9001 ff. oder gleichwertig (Teil A, Anlage A2),
- Nachweis eines UM Systems, Vorlage eines gültigen Zertifikates nach DIN EN ISO 14001 ff. oder gleichwertig (Teil A, Anlage A2),
- Nachweis eines Arbeitssicherheits-Managementsystems, Vorlage eines gültigen Zertifikats nach OHSAS 18001, SCC od. gleichwertig (Teil A, Anlage A2),
- Vorlage einer Mustergefährdungsbeurteilung für die auszuführenden Arbeiten / Dienstleistungen (Teil A, Anlage A2),
- Darstellung von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über Industriereinigungsarbeiten in Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen oder sonstigen Industrieanlagen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. (Teil A, Anlage A3).
Abschnitt IV: Verfahren
Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin
Die Eröffnung der Angebote erfolgt zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 berechtigte Mitarbeiter des Zentralen Einkaufs elektronisch im Lieferantenportal der BSR. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dezember 2025
Sämtliche Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung sind im Lieferantenportal der BSR unter https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php hinterlegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.