Erweiterungsbau "Am Stadtarchiv" Bremen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.immobilien.bremen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.castringius.com
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau "Am Stadtarchiv" Bremen
Im Rahmen eines VgV-Vergabeverfahren mit vorgelagertem nichtoffenem Planungswettbewerb sucht die Auftraggeberin ein Architekturbüro für die Erbringung von Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume). Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Das Staatsarchiv erhält stetigen Zugang an Archivgut, seine Magazinreserven sind jedoch erschöpft, daher soll mit diesem Verfahren die beste Lösung für eine Erweiterung des denkmalgeschützten Bestandsbaus gefunden werden. Avisierte BGF sind ca. 2.000 m². Das Verfahren wird als VgV-Vergabeverfahren mit vorgelagertem nichtoffenem Planungswettbewerb durchgeführt. Den vorgesehenen Leistungszeitraum gibt die Auftraggeberin wie folgt an: Beginn der Planung 2022, Baufertigstellung 31.12.2025.
Vier Teilnehmende sind durch die Auftraggeberin gesetzt; weitere bis zu 8 Teilnehmende werden über den Teilnahmeantrag identifiziert und aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahmeantragstellenden müssen über die Bauvorlageberechtigung verfügen. Die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt*in (Objektplanung Gebäude) führen zu dürfen, sind nachzuweisen.
Ggf. Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister oder Nachweis, dass auf andere Weise eine erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Teilnahmeantragstellenden müssen über die Bauvorlageberechtigung verfügen.
siehe Vertragsentwurf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bremen
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der nachfolgend genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.