Entwicklung einer Synthetisierungssoftware zur Anonymisierung von Gesundheitsdaten Referenznummer der Bekanntmachung: InGef-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ingef.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.spectrumk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung einer Synthetisierungssoftware zur Anonymisierung von Gesundheitsdaten
Entwicklungsleistungen zur Synthetisierung von GKV Routinedaten und Bewertung der inhaltlichen Verwendbarkeit (Utility) der erzeugten Daten
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Entwicklungsleistungen zur Synthetisierung von GKV Routinedaten und Bewertung der inhaltlichen Verwendbarkeit (Utility) der erzeugten Daten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen. Ist der Bieter nicht im Handelsregister eingetragen, ist eine Gewerbeanmeldung bzw. die Angabe/Vorlage der Steuernummer oder ein gleichwertiges Dokument einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts 08_Erklärung_Eignung folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
• Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) vor Ablauf der Angebotsfrist bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags.
• Eigenerklärung über die Gesamtanzahl der Mitarbeiter und der Mitarbeiter, deren Tätigkeit dem Auftragsgegenstand zugeordnet werden kann, im Geschäftsjahr 2021.
• Zudem ist einzureichen ein Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Deckungssumme, welche ausreichend ist, im Rahmen der Leistungserbringung von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden zu tragen als Dateiimport bzw. eine Verpflichtungserklärung des Bieters, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Deckungssummen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss abzuschließen und der Auftraggeberin vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, unter Verwendung des Formblatts 08_Erklärung_Eignung folgende Angaben und Erklärungen zu machen:
Angabe von mindestens 3 Referenzprojekten des Bieters aus den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren, welche nach Art und Umfang dem Auftragsgegenstand entsprechen. Die angegebenen Referenzprojekte müssen in ihrer Gesamtheit belegen, dass beim Bieter Erfahrungen in der Erbringung von IT-Entwicklungsdienstleistungen zur Synthetisierung von Daten vorhanden sind.
Die Referenzen sind durch namentliche Nennung und Kurzbeschreibung darzustellen. Kann kein im Umfang vergleichbares Referenzprojekt angegeben werden, besteht die Möglichkeit mehrere Referenzprojekte, welche jeweils nach Art und Dauer der Leistungserbringung dem Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung und zusammengenommen dem Umfang entsprechen, zu benennen. Diese kleineren Einzelreferenzen werden sodann kumuliert und als jeweils eine Referenz gewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Es liegt ein Fall der Dringlichkeit nach § 15 Abs. 3 VgV vor, da es sich bei der Ausschreibung um den Einsatz von Fördermitteln des BGM handelt, die ohne Verschulden der Auftraggeberin zu kurzfristig vor Beginn des geförderten Projektes bewilligt wurden.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).