technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Nürnberg des Deutschen Wetterdienstes Referenznummer der Bekanntmachung: Vv-46278/21-PAH

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Meteorologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Nürnberg des Deutschen Wetterdienstes

Referenznummer der Bekanntmachung: Vv-46278/21-PAH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Nürnberg des Deutschen Wetterdienstes

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

automatisierten Flugwetterwarte Nürnberg, Flughafenstr. 100, Landebahnbeobachterhaus, 90411 Nürnberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Nürnberg des Deutschen Wetterdienstes

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Aus folgenden technischen Gründen ist nur ein begrenzter Wettbewerb möglich:

Mit der Automation der Flugwetterbeobachtung (Projekt AutoMETAR) wird im Falle

einer Störung des vollautomatischen Wetterbeobachtungssystems des Flughafens

(ASDUV) schnellstmöglich, in der Regel spätestens innerhalb von 6h, eine

Instandsetzung erfolgen müssen.

Diese Anforderungen sind an den Verkehrsflughäfen anzuwenden:

- Antrittszeit zum Störungsort von kleiner 60 Minuten nach Alarmierung

- Zugangs- und Fahrberechtigungen zu allen Bereichen des Flughafens (insb.

Sensorstandorte und Flugwetterwarte) und sehr gute Ortskenntnisse

- Auf dem Flughafengelände zugelassene Fahrzeuge, die sich bereits auf dem

Flughafengelände befinden, um die Antrittszeit sicher erfüllen zu können

- Zugänge zum Sicherheitsbereich der DFS und ein eigenes Rufzeichen für den

Funkkontakt zur DFS

- Bereitschaftsdienst 24/7

Diese zwingenden Anforderungen können technisch nur der Flughafenbetreiber

bzw. eine am Flughafen ansässige Firma, z.B. die Flughafenfeuerwehr/die

Elektroabteilung/die Verkehrsaufsicht oder andere Firmen des Flughafens.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Nürnberg des Deutschen Wetterdienstes

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die

Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber

eingehalten werden.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer

Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160

Absatz 3 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen

erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).

Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht

abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach

Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle

für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,

werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen

keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt

wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen

Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch

den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der

Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10

Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch

den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter

und Bewerber kommt es nicht an.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für

Nachprüfungsverfahren zu richten:

Bundeskartellamt

Vergabekammer des Bundes

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578

Fax: +49 (0)228 / 94 99-163

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/01/2022