Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von 2.130 St. Rauchwarnmeldern in Niedersachsen (VOEK 023a-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 023a-21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von 2.130 St. Rauchwarnmeldern in Niedersachsen (VOEK 023a-21)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 023a-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
51220000 Installation von Kontrollgeräten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistungen umfassen die Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von 2.130 St.Rauchwarnmeldern (RWM) in Wohnliegenschaften in Niedersachsen, wie nachfolgend benannt:

Die genauen Standorte befinden sich in den Orten Celle, PLZ 29225 und 29229, Lohheide, PLZ 29303, Faßberg, PLZ 29328, Eschede, PLZ 29348, Hankensbüttel, PLZ 29386, Wesendorf, PLZ 29392, Gorleben, PLZ 29475, Uelzen, PLZ 29525, Wriedel, PLZ 29565, Soltau, PLZ 29614, Munster, PLZ 29633, Wietzendorf, PLZ 29649, Ostenholz, PLZ 29664, Bad Fallingbostel, Oerbke und Wense, PLZ 29683.

Die Anzahl der RWM je Liegenschaft und die Anzahl der Wohnungen sind der Anlage I.1.1.1 - Bestandslisten - zu entnehmen.

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Der Vertragszeitraum beträgt 10 Jahre.

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Näheres regeln die Vertragsunterlagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE931 Celle
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
NUTS-Code: DE93A Uelzen
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Hauptort der Ausführung:

s. Ziffer II.1.4

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Anforderungen an die RWM:

Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifikate müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind in Form von Zertifikatskopien mit dem Angebot einzureichen.

Für alle RWM und für deren unmittelbaren Zubehörprodukte ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren mit dem Angebot einzureichen.

Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.

Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen.

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Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:

- Optisches Detektionsverfahren,

- Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,

- Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,

- Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,

- Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung,

- zyklischer Selbsttest des Melders,

- großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),

- zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich,

- Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,

- Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,

- Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,

- Demontageerkennung,

- ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1

- Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,

- Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,

- CE- Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.

Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:

- Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,

- Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,

- Funktion des Warnsignals,

- Umfeld-/Abstandsüberwachung,

- Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.

Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.

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2. Demontage/Montage der RWM

Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen.

Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmung festgelegt.

Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen.

Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen.

Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind vom Auftragnehmer (AN) vorzuhalten.

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Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch:

- die Einweisung des Mieters/Nutzers in die Funktion der RWM,

- die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,

- eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und

- die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.

Das Übergabeprotokoll liegt je Wirtschaftseinheit (WE) pro Wohnung vor und wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.

Das Übergabeprotokoll dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und nun eine Abnahme erfolgen kann.

Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen.

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Die Montage ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren. Ferner hat der AN im Falle des Austausches bzw. der Außerbetriebnahme von RWM ebenfalls nur „Fachkräfte für Rauchwarnmelder" bzw."Q-geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder" einzusetzen.

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3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM

Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen.

Gemäß dieser DIN gehören die Inspektion, die Wartung und die Instandsetzung dazu. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 - RWM

- Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen:

- Kontrolle der Energieversorgung,

- Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,

- Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,

- Kontrolle auf Demontage,

- Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt,

- Kontrolle der Funktion des Warnsignals,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und

- Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt.

Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben.

Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.

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Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.

Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR),

insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.

Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis anzugeben.

Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" ausgeführt werden. Der

entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen.

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Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben,

spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.

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Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen.

Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung/Herstellergarantie ersetzt.

Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. durch Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung), oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt.

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4. Dokumentation

Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen:

- Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,

- Einweisungs- und Übergabeprotokoll,

- vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,

- Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs

- Störungshotline des AN.

Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben:

- Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,

- Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,

- Kontaktdaten des Herstellers,

- Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Im vorangegangenen Verfahren wurde kein geeignetes Angebot für Los 5 eingereicht. Von den vier Bietern, die ein Angebot abgegeben hatten, enthielt ein Angebot wesentliche Preisangaben nicht und waren die drei weiteren Angebote nicht zugelassene Nebenangebote. Die Angebote mussten gemäß § 57 Abs. 1 bzw. Abs. 6 VgV vom Verfahren ausgeschlossen werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 023a-21
Bezeichnung des Auftrags:

Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von 2.130 St. Rauchwarnmeldern in Niedersachsen (VOEK 023a-21)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13627
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.

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Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:

- Angebotsschreiben (Anhang 0)

- Bietererklärungen (Anhang IIa)

- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen im Vergabeverfahren zu Unterauftragnehmern und Eignung Leihenden (Anhang IIb), soweit zutreffend

- Leistungsverzeichnis (Anhang I.1.1) im GAEB und PDF-Format

- Vordruck Preisgleitklausel (Anhang I.1.2)

- Ggf. Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anhang III)

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Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:

- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Vordruck Anhang V, Seiten 1 und 2 bzw. 3 und 4)

- ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate).

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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.

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In den Leistungsverzeichnissen müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.

Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Der der Angebotskalkulation zugrunde gelegte Tariflohn ist im Formular Preisgleitklausel (Anhang I.1.2) einzutragen.

Wird ein Festpreis über die Vertragslaufzeit angeboten, findet die Preisgleitklausel keine Anwendung und braucht nicht eingereicht werden. In diesem Fall ist der Tariflohn und sind weitere Angaben im Vordruck Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anhang III) einzutragen.

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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B. weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw.

nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterium ist der Preis. Dieser Preis (Wertungssumme) ist die Angebotssumme der Nettogesamtpreise der Titel 1 und 2 des Leistungsverzeichnisses.

Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Information zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz

vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich

nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebotes im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.

Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zu ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden.

Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern.

Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 15.11.2021, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen.

Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen.

Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden.

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2022