Leistungen des Technischen Gebäudemanagements, Bundespolizei in Potsdam; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam - VOEK 046-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 046-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements, Bundespolizei in Potsdam; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam - VOEK 046-21
Für 14 Gebäude und den Außenbereich der Liegenschaft Bundespolizei-Präsidium, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam, sind Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für die Anlagengruppen 300-500 zu vergeben. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Steuerung sämtlicher Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind. Die Leistungserbringung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, Sicherstellung einer hohen Anlagenverfügbarkeit und Werterhaltung der Anlagen und dem Aspekt der Kostenoptimierung. Ziel der vertraglichen Leistung ist eine vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung des AG / Nutzers beim technischen Gebäudebetrieb.
Die Liegenschaft befindet sich in der Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam.
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen (nicht abschließend):
- Koordinierung der notwendigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der technischen Anlagen
- Bedienen der vorhandenen Automationsanlagen sowie deren kontinuierliche Kontrolle und Überwachung
- Betreiben der Anlagen und Systeme
- Wartung und Wartungsplanung, Betreuung von bestehenden Wartungsverträgen
- Inspektionen im Rahmen der Betreiberpflichten
- Organisation und Begleitung von Sachverständigenprüfungen
- Aufbau eines Störungsmanagements (Bereitschaftsdienst), das 24 Stunden täglich und 365 Tage jährlich einen Störungsdienst und die ständige Erreichbarkeit des AN gewährleistet, um bei Alarmierung alle notwendigen Maßnahmen zur Störungsbeseitigung einzuleiten unter Beachtung von Reaktionszeiten und vorliegenden Betriebskonzepten für Tag und Nacht
- Übernahme von über den im Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge, Instandsetzungsleistungen nach VOB und UVgO
- Gewährleistungs- und Garantieüberwachung
- Aufbau eines Kommunikationsmanagements zum Erfassen, Auswerten, Nutzen und Weiterleiten von Informationen für das Betreiben nach Maßgabe des Anlagenverzeichnisses und den Nutzerentscheidungen
- Berichtswesen zur Dokumentation aller erbrachten Leistungen und die kontinuierliche tägliche Information der AG / des Nutzers über den aktuellen Anlagenzustand und eventuelle Störungen bzw. Abweichungen vom Sollzustand
- Verfügbarkeit einer zeitgemäßen CAFM-Software für die Planung, Ausführung und Dokumentation von Leistungen an Gebäuden und technischen Anlagen mit webbasiertem Zugriff (5 Zugriffslizenzen), welches eine direkte Weitergabe der benötigten Daten an die AG ermöglicht, das nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz oder gleichwertig zertifizierten Betriebsumgebung implementiert sein muss,
- Nutzung der Start-Up-Phase Kennenlernen der Liegenschaft und der technischen Anlagen und Systeme und Durchführung aller Maßnahmen zur anforderungsgemäßen Übernahme der technischen Anlagen der Liegenschaft
- Präsenzpflicht des AN auf der Liegenschaft von Montag - Freitag von 08.00 - 16.30 Uhr
- Rückgabe der Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den neuen Dienstleister in der Vertragsauslaufphase
- Bereitstellung eines Objektleiters und eines Haustechnikers sowie deren Vertreter, der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal
- dem Objektleiter oder dem Vertreter obliegt die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen und die Gesamtaufsicht und ist für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich, Anwesenheit: 40 Stunden wöchentlich nach Abstimmung
- der Haustechniker oder dessen Vertreter erbringt die Leistungen innerhalb von 40 Stunden wöchentlich, im Zeitraum von 08:00 Uhr-16:30 Uhr
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Kauf der Liegenschaft konnte erst im Mai 2021 finalisiert werden. Es waren Genehmigungen Dritter erforderlich, auf die die Auftraggeberin keinen Einfluss nehmen konnte. Die auf der Liegenschaft vorhandenen Anlagen und die dadurch erforderlichen technischen Dienstleistungen waren vor Kauf der Liegenschaft nicht im Detail bekannt. Nach Übergabe des Datenmaterials wurde ersichtlich, dass das vorhandene Personal für die Erbringung dieser Dienstleistungen nicht ausreicht und eine Ausschreibung erforderlich war. Bemühungen um Personalverstärkung waren nicht erfolgreich. Die Datenübergabe seitens der Verkäufers gestaltete sich schwierig, die Daten waren nicht vollumfänglich vorhanden, sodass eine Ausschreibung nicht umgehend eingeleitet werden konnte. Vielmehr mussten umfangreiche Vorbereitungen getroffen werden, da die Einreichung vergleichbarer Angebote nur aufgrund einer hinreichend beschriebenen Leistung möglich ist. Die Liegenschaft wird bereits zum 01.01.2022 in Betrieb genommen, sodass die technischen Dienstleistungen vorerst und vorübergehend abgedeckt und mit Hilfe eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden müssen, da die Mindestfristen eines Offenen Verfahrens nicht eingehalten werden können.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements, Bundespolizei in Potsdam; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam - VOEK 046-21
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ortsbesichtigungen sind aufgrund der Weitläufigkeit sowie der Anzahl der Gebäude mit unterschiedlichem technischen Ausstattungsniveau dringend empfohlen. Sie erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind im Zeitraum vom 02.12.2021 bis 08.12.2021 möglich und müssen über den im Aufforderungsschreiben benannten Kontakt mindestens zwei Tage vor der Besichtigung angemeldet werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1.Angebotsschreiben (Anhang 0), Firma und Name des Erklärenden in lesbarer Form (Textform), möglich ist auch die fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur
2.Das Leistungsverzeichnis im GAEB- und PDF-Format (Anhang 2 zum Vertrag), ausgefüllt
3. Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Anhang II), ausgefüllt
--1. Einzelbieter / Bietergemeinschaft
--2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
--2.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen ist
--3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, Eigenerklärung zu Gründen für Nichtausschluss und Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
--4. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
--5. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
--6. Angaben bei Bietergemeinschaften
--7. Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen
--8. Eignungsleihe
4. Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anhang III), ausgefüllt
5. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anhang IV), ausgefüllt (falls einschlägig)
6. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anhang V, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anhang V, Seite 2) Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anhang V, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anhang V, Seite 4)
7. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anhang II) und Nachweisen für alle weiteren Unternehmen, bei Bietergemeinschaften (auszufüllende Punkte 1-6) mit dem Angebot, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe (auszufüllende Punkte 1-3), soweit möglich mit dem Angebot. Der Bieter verpflichtet sich, diese spätestens vor Leistungsbeginn vollständig vorzulegen.
8. Alle Nachweise und Zertifikate, die unter Ziffer III.1.3 Ziffer 5 benannt sind.
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Bei Angabe gleichwertiger Nachweise und Qualifikationen ist die Gleichwertigkeit vom Bieter zu erläutern.
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Dritten Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleiher) ist die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ durch den Bieter zu übermitteln.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots imVerhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sollten spätestens bis zum 09.12.2021, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Der Bieter hat bei ggf. Änderungen der Vergabeunterlagen durch die Vergabestelle diese im Rahmen seiner Angebotserstellung zu berücksichtigen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Die Vergabestelle behält sich vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen und in keine weiteren Verhandlungen zu treten.
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Die Informationsfrist gem. § 134 Abs. 1 GWB entfällt gemäß § 134 Abs. 3, Satz 1, GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entfällt die Informationspflicht der betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses wegen besonderer Dringlichkeit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de