Liefervertrag Fahrersitze inkl. Ersatzteilversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0614-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Liefervertrag Fahrersitze inkl. Ersatzteilversorgung
Lieferung von Fahrersitzen für Bestandsfahrzeuge. Die Erprobungsphase erfolgt bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens.
Zudem schließen die Parteien zeitgleich einen Ersatzteilversorgungsvertrag für 20 Jahre.
Berlin
Lieferung von Fahrersitzen für Bestandsfahrzeuge der BVG gemäß dem Lastenheft. Zudem schließen die Parteien zeitgleich einen Ersatzteilversorgungsvertrag, auf dessen Basis der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin die BVG mit Ersatzteilen für die Instandhaltung von Fahrersitzen über die voraussichtliche Einsatzdauer der Fahrersitze von 20 Jahren versorgt.
Der zwischen den Parteien mit Zuschlag geschlossene Vertrag wird die Herstellung, ggf. Weiterentwicklung und Lieferung von Fahrersitzen nach Maßgabe des Lastenheftes und dem Angebot des AN regeln. Die Entwicklung und Herstellung des Musterfahrersitzes werden vor Vertragsschluss erfolgen.
Der Liefervertrag Fahrersitze tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.12.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Für den Liefervertrag Fahrersitze: 24 Monate (Optionszeit)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausfüllen der Eigenerklärung zur Eignung mit:
- Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
- Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
- Erklärung zum KRG
Ausfüllen der Eigenerklärung zur Eignung mit:
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Ausfüllen der Eigenerklärung zur Eignung mit:
- Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
- Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.