Microsoft-Lizenzen - Enterprise Agreement Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0430-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 30256-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft-Lizenzen - Enterprise Agreement
Microsoft-Lizenzen - Enterprise Agreement
Berlin
Microsoft-Lizenzen - Enterprise Agreement Um unternehmensweit weiterhin verschiedene Microsoft Produkte zur Unterstützung diverser, unterschiedlicher Geschäftsprozesse einsetzen zu können, sollen die entsprechenden Nutzungslizenzen sowie für bereits gekaufte Volumen-Lizenzen eine weiterführende Software Assurance beschafft werden. Die Lizenzen sollen im Rahmen des Abschlusses eines Volume Licensing Vertrages/Enterprise Agreement-Vertrages (EA) auf Basis des BMI Konditionenvertrages beschafft werden. Für die bislang erworbenen Lizenzen ist der Abschluss einer weiterführenden Software Assurance notwendig, um die im Einsatz befindliche Software und Features weiterhin in der jeweils neuesten Version nutzen zu können. Darüber hinaus werden weitere Microsoft Produkte (u. a. Microsoft Office) und Online Services (u. a. Microsoft Teams) eingesetzt, für welche weiterhin Nutzungslizenzen erworben werden müssen, da diese Produkte sonst nicht mehr eingesetzt werden dürfen und somit nicht mehr zur Verfügung stehen. - On-premise Lizenzen - Online Nutzungrechte - Server and Cloud Enrollment Vertragslaufzeit: 36 Monate Vertragsverlängerungsoption: 12 Monate
- Vertragsverlängerungsoption: 12 Monate - Optionale Positionen im Leistungsverzeichnis: Position 2.11 "JFX-00003 - M365F3FullUSL ShrdSvr ALNG SubsVL MVL PerUsr" "Microsoft 365 F3 Full USL", 7.000 Stück Position 2.12 "WU5-0002 - Visio Plan2 CldAdd-on ShrdSvr ALNG SubsVL MVL AddOn toVisioStd" "Microsoft Visio Ergänzung zur Nutzung der Online-Dienste" 5 Stück
- Die Anzahl der genutzten Lizenzen wird einmal jährlich an den Bedarf angepasst und entsprechend erhöht bzw. bei Nutzungslizenzen auch verringert. Dazu werden einmal jährlich im Rahmen des "TrueUp"-Verfahrens die seitens des AG beabsichtigten Mehr- oder Mindermengen der Lizenzen dem Lieferanten mitgeteilt und in einer Bestellung für das anstehende Jahr beauftragt. Es wird einen Reservierungsmechanismus geben, so dass das kurzfristige Beziehen von Nutzungslizenzen im laufenden Vertrag jederzeit möglich ist.
- Der Höchstwert der gemäß der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen ist identisch mit dem Schätzwert der Vergabe und beträgt 15 Mio. €.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Microsoft-Lizenzen - Enterprise Agreement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04158
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]060
Fax: [gelöscht]70
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.