PSA Handschuhe Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10073
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
PSA Handschuhe
Inhalt der Ausschreibung ist die Versorgung der Mitarbeiter der Niederlassungen
(Los 1 - Los 3) mit folgenden PSA Handschuhen:
- Handschuh Sommer Leder
- Hands. Sommer Leder Strickbund
- Hands. Winter Leder Strickbund
- Handschuh Winter Leder Stulpe
- Handschuh Ziegenleder
- Handschuh Winter Lederfrei
- Handschuh Lederfrei Nässe
- Nitril Handschuh Stulpe
- Nitril Handschuh Strickbund
- Handschuh Mechaniker
- Handschuh Dornenschutz
- Hands. Winter Lederfrei HI_VIZ
- Handschuh Lederfrei Baumwolle
- Handschuh Touchscreen
- Handschuh Chemikalienschutz
- Handschuhe Einweg Box
- Handschuh Kettensägenschutz
Los 1: Zentrale, NL Nord, NL Nordwest, NL Nordost und NL Ost
Inhalt der Ausschreibung ist, die Versorgung der Mitarbeiter der Zentrale, NL Nord, NL Nordwest, NL Nordost und NL Ost (Los 1) mit folgenden PSA Handschuhen zu versorgen:
- Handschuh Sommer Leder
- Hands. Sommer Leder Strickbund
- Hands. Winter Leder Strickbund
- Handschuh Winter Leder Stulpe
- Handschuh Ziegenleder
- Handschuh Winter Lederfrei
- Handschuh Lederfrei Nässe
- Nitril Handschuh Stulpe
- Nitril Handschuh Strickbund
- Handschuh Mechaniker
- Handschuh Dornenschutz
- Hands. Winter Lederfrei HI_VIZ
- Handschuh Lederfrei Baumwolle
- Handschuh Touchscreen
- Handschuh Chemikalienschutz
- Handschuhe Einweg Box
- Handschuh Kettensägenschutz
Los 2: NL Westfalen, NL Rheinland und NL West
Inhalt der Ausschreibung ist, die Versorgung der Mitarbeiter der NL Westfalen, NL Rheinland und NL West (Los 2) mit folgenden PSA Handschuhen zu versorgen:
- Handschuh Sommer Leder
- Hands. Sommer Leder Strickbund
- Hands. Winter Leder Strickbund
- Handschuh Winter Leder Stulpe
- Handschuh Ziegenleder
- Handschuh Winter Lederfrei
- Handschuh Lederfrei Nässe
- Nitril Handschuh Stulpe
- Nitril Handschuh Strickbund
- Handschuh Mechaniker
- Handschuh Dornenschutz
- Hands. Winter Lederfrei HI_VIZ
- Handschuh Lederfrei Baumwolle
- Handschuh Touchscreen
- Handschuh Chemikalienschutz
- Handschuhe Einweg Box
- Handschuh Kettensägenschutz
Los 3: NL Nordbayern, NL Südbayern und NL Südwest
Inhalt der Ausschreibung ist, die Versorgung der Mitarbeiter der NL Nordbayern, NL Südbayern und NL Südwest (Los 3) mit folgenden PSA Handschuhen zu versorgen:
- Handschuh Sommer Leder
- Hands. Sommer Leder Strickbund
- Hands. Winter Leder Strickbund
- Handschuh Winter Leder Stulpe
- Handschuh Ziegenleder
- Handschuh Winter Lederfrei
- Handschuh Lederfrei Nässe
- Nitril Handschuh Stulpe
- Nitril Handschuh Strickbund
- Handschuh Mechaniker
- Handschuh Dornenschutz
- Hands. Winter Lederfrei HI_VIZ
- Handschuh Lederfrei Baumwolle
- Handschuh Touchscreen
- Handschuh Chemikalienschutz
- Handschuhe Einweg Box
- Handschuh Kettensägenschutz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes C 05_ „Erklärung zum Unternehmen“
(Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB vorliegen.
2.1 Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum
Zeitpunkt des
Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates,
in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des
Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die
Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister
verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere
Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft
in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufsoder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die
Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche
Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v 28.
März 2014, S. 65, aufgeführt. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.1: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende
Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese
während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt C 06_
Erklärung zur Haftpflichtversicherung).
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je
Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach
maximiert pro Jahr. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Liste der Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 3 Jahre (ab 2019), die
Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten belegen.
Nachweis von 3 Referenzen vergleichbarer Projekte, in den letzten drei Jahren
(2019, 2020, 2021)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160
Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3
angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz
DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 10
1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.
gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des
§134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst
15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10
Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2
S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3