Betrieb eines Service Desk im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/006-13#008
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines Service Desk im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - Dienstorte Berlin und Bonn.
Die zu vergebende IT-Dienstleistung umfasst die IT-Hotline; IT-Hotline eAkte; Support; Unterstützungsleistungen des BMWi-Teams beim Netzwerk und im Rechenzentrum; Unterstützungsleistungen im Bereich Telekommunikation, Videokonferenz- und Veranstaltunstechnik.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Vorschriften zu Informationssicherheit, Datensicherung und Datenschutz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10627
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMWK (hier: Referat Z-FV-VG - Vergabestelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt das BMWK dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - Dienstorte Berlin und Bonn
Die zu vergebende IT-Dienstleistung umfasst die IT-Hotline; IT-Hotline eAkte; Support; Unterstützungsleistungen des BMWi-Teams beim Netzwerk und im Rechenzentrum; Unterstützungsleistungen im Bereich Telekommunikation, Videokonferenz- und Veranstaltunstechnik.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Vorschriften zu Informationssicherheit, Datensicherung und Datenschutz.
Es besteht die Möglichkeit der optionalen Vertragsverlängerung um zweimal zwölf Monate.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10627
Land: Deutschland
Aufstockung um ein weiteres Vollzeitäquivalent zur Unterstützung und dem Betrieb von mobilen und ultramobilen Endgeräten.
Es handelt sich um eine reine Erhöhung des vereinbarten Leistungsumfangs durch die unvorhergesehene mengenmäßige Zunahme von Endgeräten mit erweitertem Funktionumfang (Sicherheitsfunktionen). Die zusätzlichen Leistungen sind nur in geringem Umfang zeitlich planbar und nicht von dem vereinbarten Leistungsumfang zu trennen.