Betrieb der Forschungsplattform FINO 1, hier: Notwendige (Reparatur-)Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Forschungsplattform

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb der Forschungsplattform FINO 1, hier: Notwendige (Reparatur-)Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Forschungsplattform

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
76521000 Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb der Forschungsplattform FINO 1

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

FINO 1 Forschungsplattform – Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands -, Standort des Auftraggebers und des Auftragnehmers sowie ggf. weitere Orte Deutschlands und des Auftragnehmers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Betrieb der Forschungsplattform FINO1:

Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebes, Organisation und Steuerung aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen, der Umwelt, Abstimmung der wichtigsten Aktivitäten auf FINO1, neuer Nutzungen und mögl. Reparaturmaßnahmen sowie Mitarbeit bei der Entscheidungsfindung der Zukunft der Plattform inkl. der Erarbeitung mögl. Konzepte für den Rückbau der Plattform, deren Lebensdauer in 2023 planmäßig endet.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Tagen: 41
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 0329905I
Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb der Forschungsplattform FINO 1

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
14/02/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 24149
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/01/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
76521000 Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

FINO 1 Forschungsplattform - Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands - , Standort des Auftraggebers und des Auftragnehmers und ggf. weitere Orte Deutschlands und des Auftragnehmers

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Inhalt des Ursprungsauftrags gem. II.2.4) bleibt bestehen. Zusätzlich erforderlich geworden sind folgende Leistungen:

Im aktuellen Betriebszeitraum des Auftrages „FINO1 2020-2023 - Betrieb der Forschungsplattform FINO1“ (Betreiber: Forschungs- und Entwicklungszentrum Fachhochschule Kiel GmbH) sind Schäden an der FINO 1-Plattform festgestellt worden, deren Instandsetzung zur Vermeidung größerer Folgeschäden sowie zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig ist (z.B. Instandsetzung des Kathodischen Korrosionsschutzes, Reparatur Schweißnahtrisses im Mast, Reparatur der BSH-Messkette). Außerdem muss das existierende Telemedizinsystem erneuert werden und die aufgrund einer Änderung der BetrSichV notwendig gewordenen Prüfung des Offshore-Krans durch einen Sachverständigen durchgeführt werden.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Tagen: 41
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 24149
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Zusätzlich erforderlich geworden sind folgende Leistungen:

Im aktuellen Betriebszeitraum des Auftrages „FINO1 2020-2023 - Betrieb der Forschungsplattform FINO1“ (Betreiber: Forschungs- und Entwicklungszentrum Fachhochschule Kiel GmbH) sind Schäden an der FINO 1-Plattform festgestellt worden, deren Instandsetzung zur Vermeidung größerer Folgeschäden sowie zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig ist. Außerdem muss das existierende Telemedizinsystem erneuert werden und die aufgrund einer Änderung der BetrSichV notwendig gewordenen Prüfung des Offshore-Krans durch einen Sachverständigen durchgeführt werden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Es handelt es sich hierbei um unvorhergesehene, außerplanmäßige Schäden, die die zusätzlichen Leistungen notwendig machen. Da eventuelle Schäden an der Plattformstruktur erst während der Vertragslaufzeit im Rahmen einer planmäßigen Inspektion festgestellt werden können, waren sie zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens auch nicht vorhersehbar (z.B. Ausfall zweier Anoden KKS, Schweißnahtriss im Mast, Seilbruch der BSH-Messkette ). Bei zwei anderen zusätzlichen Leistungen handelt es sich um Leistungen, die aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig geworden sind. Auch diese waren zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar.Durch die zusätzlichen Leistungen ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht, da es lediglich um (Reparatur-) Maßnahmen zur Instandsetzung, Wahrung der Verkehrssicherheit und Einhaltung von Arbeitsschutzbedingungen handelt, was jedoch nicht zu einer grundlegenden Änderung des Hauptauftragsgegenstandes führt.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR