Tower Los 29 Gerüstbau - NT 05 Zusätzliche Gerüstbauarbeiten
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 29 Gerüstbau - NT 05 Zusätzliche Gerüstbauarbeiten
Diese Ausschreibung beinhaltet die Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Fassade des Kopfbau West am Flughafen Tempelhof. Das Gebäude hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (LxBxH).
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
NA08: Für die brandschutztechnische Ertüchtigung des Raumes 040 (Dieselaggregat) ist, anders
als die Planung angibt, ein Brandschutzputz an der Decke vorgesehen. Aufgrund der Höhe
des Raumes muss ein Gerüst gestellt und aufgebaut werden.
NA09: Es kam zu notwendigen Änderungen im Bauablauf, die erhebliche Auswirkungen auf die Belegung des TGA-Schachtes
hatten. Daher ist es notwendig, zwischenzeitlich ein Raumgerüst in den TGA-Schacht
zu montieren, um Leistungen der TGA Firmen weiter voranbringen zu können.
NA10: Im Zuge des Baufortschritts haben sich notwendige statische Anpassungen ergeben,
wodurch Rohbauarbeiten ausgeführt werden mussten, die zuvor nicht ersichtlich waren. Zum
einen betrifft das die Verstärkungsmaßnahme der Podestfläche im Haupttreppenhaus Ebene
5, wofür die Stellung einer Arbeitsbühne erforderlich wurde. Zum anderen sind im Zuge der
Montagearbeiten „Windverband Fahrzeughalle als vorbereitende Leistung Abbruchmaßnahmen
sowie nachfolgende Mauerwerksarbeiten nötig geworden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die o.g. Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht ersichtlich und sind
erst durch Änderungen im Bauablauf und durch notwendige Umplanungen erforderlich geworden.
Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich:
- Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten (Vorbereitung Ausschreibung)
und Zeitverzüge (ruhende Arbeiten der Folgegewerke) entstehen. Allein eine Neuausschreibung
würde einen weiteren mind. 1- monatigen Zeitverzug bedeuten. Bei Ansetzen
monatlichen Verzugskosten ist mit einer Erhöhung der Kosten zu rechnen, die die
Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würde. Mehrkosten durch Bauzeitverlängerung
der Folgegewerke wären ebenfalls nicht auszuschließen.
- Zudem wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebotspreise,
auch aufgrund der anhaltenden Materialpreissteigerungen und teilweise andauernden Lieferengpässe,
deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VE 29, Gerüstbau / hier NT 05: Zusätzliche Gerüstbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/