Licht + Farbe Stuttgart, Revitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49128

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Licht + Farbe Stuttgart, Revitalisierung

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49128
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45223200 Bauliche Anlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45223200 Bauliche Anlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Stuttgart Stadtmitte

GERÜSTARBEITEN

ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN

ROHBAUARBEITEN

BODENBELAGSARBEITEN

METALLBAUARBEITEN DECKE

METALLBAUARBEITEN WÄNDE

SCHLOSSERARBEITEN

MALERARBEITEN

STARKSTROMANLAGEN

BAUREINIGUNG

SANIERUNG BAUTEILFUGEN

STÜTZENSANIERUNG

Stuttgart Feuersee

GERÜSTARBEITEN

ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN

BODENBELAGSARBEITEN

METALLBAUARBEITEN WÄNDE

SCHLOSSERARBEITEN

MALERARBEITEN

STARKSTROMANLAGEN

BAUREINIGUNG

SANIERUNG BAUTEILFUGEN

STÜTZENSANIERUNG

Stuttgart Schwabstraße

ÜBERGEORDNETES

LOGISTIK UND BE

GERÜSTARBEITEN

ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN

ROHBAUARBEITEN

BODENBELAGSARBEITEN

METALLBAUARBEITEN WÄNDE

SCHLOSSERARBEITEN

MALERARBEITEN

STARKSTROMANLAGEN

BAUREINIGUNG

SANIERUNG BAUTEILFUGEN

STÜTZENSANIERUNG

Stuttgart Universität

GERÜSTARBEITEN

ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN

BODENBELAGSARBEITEN

METALLBAUARBEITEN WÄNDE

MALERARBEITEN

STARKSTROMANLAGEN

BAUREINIGUNG

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/03/2021
Ende: 16/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 074-189757

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI49128
Bezeichnung des Auftrags:

Licht + Farbe Stuttgart, Revitalisierung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
06/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.

Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):

1. KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/01/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45223200 Bauliche Anlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45223200 Bauliche Anlagen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Stuttgart Stadtmitte

GERÜSTARBEITEN

ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN

ROHBAUARBEITEN

BODENBELAGSARBEITEN

METALLBAUARBEITEN DECKE

METALLBAUARBEITEN WÄNDE

SCHLOSSERARBEITEN

MALERARBEITEN

STARKSTROMANLAGEN

BAUREINIGUNG

SANIERUNG BAUTEILFUGEN

STÜTZENSANIERUNG

Stuttgart Feuersee

GERÜSTARBEITEN

ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN

BODENBELAGSARBEITEN

METALLBAUARBEITEN WÄNDE

SCHLOSSERARBEITEN

MALERARBEITEN

STARKSTROMANLAGEN

BAUREINIGUNG

SANIERUNG BAUTEILFUGEN

STÜTZENSANIERUNG

Stuttgart Schwabstraße

ÜBERGEORDNETES

LOGISTIK UND BE

GERÜSTARBEITEN

ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN

ROHBAUARBEITEN

BODENBELAGSARBEITEN

METALLBAUARBEITEN WÄNDE

SCHLOSSERARBEITEN

MALERARBEITEN

STARKSTROMANLAGEN

BAUREINIGUNG

SANIERUNG BAUTEILFUGEN

STÜTZENSANIERUNG

Stuttgart Universität

GERÜSTARBEITEN

ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN

BODENBELAGSARBEITEN

METALLBAUARBEITEN WÄNDE

MALERARBEITEN

STARKSTROMANLAGEN

BAUREINIGUNG

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/03/2021
Ende: 16/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

LÄA 15: Notwendige zusätzliche Erdung der Hintergleiswände (HGW).

Die Wandpaneele inkl. Unterkonstruktion an den Hintergleiswänden befinden sich direkt im Anschluss an das Lichtraumprofil der Züge. Die Wandpaneele sind aus Metall. Da sich die Paneele im Rissbereich der Oberleitung befinden, ist für die HGW auch eine Erdung erforderlich. Diese Leistungen wurden im Haupt-LV nicht ausgeschrieben.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Infolge der engen logistischen Kooperation (Neubau Wandpaneele und zugehörige Erdung) ist ein Wechsel des AN nicht sinnvoll, da hierdurch zusätzliche Schnittstellen und Koordinationsleistungen erforderlich werden. Dies könnte Auswirkungen auf die Fertigstellung der Leistungen in der Totalsperrung 2022 haben. Bei Nicht-Fertigstellung würde dies bedeuten, dass die S-Bahn bzw. die Tunnelstammstrecke nach der Totalsperrung nicht in Betrieb gehen kann. Wie bereits unter c) schon beschrieben, würde ein zusätzlicher AN zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssten. Da hier die beiden ANs voneinander abhängig sind, ist eine Ausführung aus einer sinnvoll, da zum einen die Zuordnung der Mängelforderungen dann klar geregelt ist und zum anderen unnötige Zusatzkosten (wie doppelte BE, zusätzliche Personen in den Besprechungen, Aufsummierung der Verzögerungen mehrerer AN, etc.) entfallen. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR