Lieferung und Installation Infrarot-Spektrometer (FTIR) Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-21-00058-oV-M-RF

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/zentrale-vergabestelle.html
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=435416
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=435416
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Installation Infrarot-Spektrometer (FTIR)

Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-21-00058-oV-M-RF
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38433000 Spektrometer
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Beschaffung ist ein FTIR-Imaging System, welches ein ATR-FTIR-Mikroskop gekoppelt mit einem Standard FTIR-Spektrometer beinhaltet inkl. Software und umfangreicher Datenbank zur Identifikation von organischen und anorganischen Proben von Kulturgütern. Es dient vor allem der Analyse kleiner Pulverproben sowie Querschliffen von Farbschichten und Bindemitteln. Messungen müssen im Reflexionsmodus, Transmissionsmodus und ATR-Modus (abgeschwächte Totalreflexion) möglich sein. Die Möglichkeit ohne Probeentnahme an Originalobjekten Messungen durchzuführen muss ebenso gegeben sein. Hierzu muss zusätzlich eine mobile kleine IR-Spektrometer-Einheit angeboten werden, die in einen Reisekoffer passt und ohne Stickstoffzufuhr Analysen in Reflexionsmodus und im ATR-Modus ausführen kann.

Inkl Lieferung von Bibliotheken, Bibliothek-Kovertrierung und (Bedarfsposition) dazugehöriger Heiztisch.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Rathgen-Forschungslabor

Schloßstr. 1a

14059 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das FTIR Spektrometer System muss für die Messungen in Transmission, Reflexion und ATR-Modus ausgestattet sein und über mehrere Detektoren verfügen:

-DTGS-Detektor (Spektralbereich mindestens: 8000-350cm-1), Spektrale Auflösung mind. 0,4cm-1

- weiterer DTGS-Detektor in mobiler Einheit

- Einzelelement MCT Detektor (Spektralbereich mind.: 6000-600cm-1) mittelbandig, hohe Detektorempfindlichkeit, stickstoffgekühlt

- Focal Plane Array Detektor für Imaging und Mapping Analysen mit höchster räumlicher Auflösung, mindestens 64 x 64 (4096 Elemente), Spektralbereich: 5.000-750 cm-1,

- Spektrale Auflösung besser als 0,8 cm-1

- Pixelauflösung: 5 μm Transmission, Reflexion, 1,25 μm (ATR)

- Interferometer mit langer Lebensdauer (> 10 Jahre)

- Diodenlaser, hohe Wellenzahlgenauigkeit und Präzision, lange Lebensdauer > 10 Jahre

Inkl Lieferung von Bibliotheken, Bibliothek-Kovertrierung und (Bedarfsposition) dazugehöriger Heiztisch.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 1
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Position 3 der Leistungsbeschreibung (Zubehör Heiztisch) ist eine Bedarfsposition die voll in die Wertung einfließt. Die Position wird in Abhängigkeit vom Gesamtauftragswert mit beauftragt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/02/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/02/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Donnerstag, 5. November 2020

13:51

a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.

 

b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.

 

c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.

 

d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.

 

e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich es Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen.

 

f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.

 

g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.

 

h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.

 

i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Teilnahmeanträge / Angebote, die die geforderten Unterlagen oder geforderte Angaben nicht enthalten, können gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden.

 

j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.

1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;

2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;

3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;

4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;

5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/01/2022