Einholung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2021-10-06-SYS-PEN_1. VHR_Finales Angebot
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einholung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die insgesamt 11 AOKs planen, die Beschaffung von Bildern/Bilddaten ihrer Versicherten für die Verwendung auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gemäß § 291a Abs. 5 SGB V in Form von 4 Losen zu vergeben. Versicherte im Sinne der Leistungsbeschreibung sind sowohl Versicherte der AOKs als auch im Auftrag betreute Personen, z. B. Sozialhilfeempfänger. Bilder sind im Sinne dieser Ausschreibung sowohl auf Papier eingereichte als auch digital eingereichte Fotos.
Diese Ausschreibung umfasst die Einholung von Bildern bei Versicherten und setzt sich zusammen aus einer täglichen Einholung (z. B. für neue Versicherte) und die Einholung im Rahmen von Sonderversorgungen (z. B. wegen Überalterung zu löschender Bilder).
AOK Bayern, AOK PLUS
Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen
Einholung von Lichtbildern für die eGK der Versicherten der AOK Bayern und der AOK Plus.
- ca. 2 868 000 einzuholende Lichtbilder.
Hierbei handelt es sich um eine bloße Schätzmenge währen der gesamten Vertragslaufzeit, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmenge kann im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
Dieser Vertrag tritt mit Beginn des Monats, der dem Zuschlag im Vergabeverfahren folgt, in Kraft und endet nach Ablauf von 48 (achtundvierzig) Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
AOK Rheinland/Hamburg, AOK Nordost, AOK Nordwest
Bundesländer Nordrheinland-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Einholung von Lichtbildern für die eGK der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg, der AOK Nordost und der AOK NORDWEST.
- ca. 4 765 200 einzuholende Lichtbilder.
Hierbei handelt es sich um eine bloße Schätzmenge währen der gesamten Vertragslaufzeit, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmenge kann im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
Dieser Vertrag tritt mit Beginn des Monats, der dem Zuschlag im Vergabeverfahren folgt, in Kraft und endet nach Ablauf von 48 (achtundvierzig) Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
AOK Baden-Württemberg, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Bundesländer: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Einholung von Lichtbildern für die eGK der Versicherten der AOK Baden-Württemberg, der AOK Hessen und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
- ca. 2.882.083 einzuholende Lichtbilder.
Hierbei handelt es sich um eine bloße Schätzmenge währen der gesamten Vertragslaufzeit, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmenge kann im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
Dieser Vertrag tritt mit Beginn des Monats, der dem Zuschlag im Vergabeverfahren folgt, in Kraft und endet nach Ablauf von 48 (achtundvierzig) Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt
Bundesländer: Bremen, einschl. Bremerhaven, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
Einholung von Lichtbildern für die eGK der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven, der AOK Niedersachsen und der AOK Sachsen-Anhalt
- ca. 3.226.500 einzuholende Lichtbilder.
Hierbei handelt es sich um eine bloße Schätzmenge währen der gesamten Vertragslaufzeit, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmenge kann im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
Dieser Vertrag tritt mit Beginn des Monats, der dem Zuschlag im Vergabeverfahren folgt, in Kraft und endet nach Ablauf von 48 (achtundvierzig) Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Nach Aufhebung des Vergabeverfahrens (EU-Vergabebekanntmachung 2021/S 146-387591) wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV mit allen Bietern, die im vorangegangenen offenen Verfahren ein Angebot abgegeben haben, durchgeführt. Sämtliche aus dem ursprünglichen Vergabeverfahren (Bekanntmachung 2021/S 146-387591) bekanntgegebenen Bedingungen, wie z. B. Teilnahmebedingungen, Bieterkommunikation galten auch für dieses Verfahren fort.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AOK Bayern, AOK PLUS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prien
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 83209
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AOK Rheinland/Hamburg, AOK Nordost, AOK NordWestT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prien
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 83209
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AOK Baden-Württemberg, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prien
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 83209
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prien
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 83209
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I) Nach Aufhebung des Vergabeverfahrens (EU-Vergabebekanntmachung 2021/S 146-387591) wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV mit allen Bietern, die im vorangegangenen offenen Ver-fahren ein Angebot abgegeben haben, durchgeführt. Sämtliche aus dem ursprünglichen Vergabeverfahren (Bekanntmachung 2021/S 146-387591) bekanntgegebenen Bedingungen, wie z. B. Teilnahmebedingungen, Bieterkommunikation gelten auch für dieses Verfahren fort, soweit sich nicht aus diesem Schreiben und den Hinweisen zur Angebotsabgabe ausdrücklich etwas anderes ergibt.
(II) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRSM0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".