Rahmenvereinbarung Prüfungen an Anlagen des MHKW Ruhleben Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002613
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Prüfungen an Anlagen des MHKW Ruhleben
Prüfungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben für den gesamten überwachungsbedürftigen Anlagenbestand (Dampfkesselanlagen, Druckbehälteranlagen, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosions-gefährdeten Bereichen, AwSV-Anlagen) sowie Prüfungen zur Qualitätsüberwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Freiheit 24-25, 13597 Berlin
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist eine Rahmenvereinbarung über Prüfungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben für den gesamten überwachungsbedürftigen Anlagenbestand (Dampfkesselanlagen, Druckbehälteranlagen, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosions-gefährdeten Bereichen, AwSV-Anlagen) sowie Prüfungen zur Qualitätsüberwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen des Auftraggebers am Standort Freiheit 24-25, 13597 Berlin.
Folgende Leistungen sind u.a. auszuführen:
Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlage (wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen vor Inbetriebnahme) für
• Dampfkessel
• Druckgeräte
• Aufzugsanlagen
• Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
wasserrechtlichen Prüfungen (AwSV)
Bau- und Montageüberwachung
Leistungen der zerstörungsfreien Prüfungen
Begutachtungen, Berechnung und Schadensanalysen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Prüfungen an Anlagen des MHKW Ruhleben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.