Rahmenvertrag Grafikdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 202164
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Grafikdienstleistungen
Die Stabsstelle Kommunikation der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) plant den Abschluss eine Rahmenvereinbarung für Grafikdienstleistungen.
Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149 53175 Bonn Friedrich-Ebert-Stiftung
Hiroshimastraße 17 und 28
10785 Berlin
sowie sämtliche Landesbüros in Deutschland sowie Auslandsbüros.
Geltungsbereich: Deutschland
Im Rahmen ihres gesellschaftspolitischen Auftrags hat die Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. vielfältigen Bedarf an Grafikdienstleistungen. Die Landesbüros in Deutschland, wie auch die Bildungs- und Beratungseinheiten in den Zentralen in Bonn und Berlin produzieren hierfür inhaltliche sowie didaktische Publikationen und Lernmaterialien, führen Ausstellungen sowie vielfältige Veranstaltungen durch. Die Zielgruppen und Formate sind dabei sehr verschieden. Damit sind auch die Ansprüche an die Gestaltung sehr unterschiedlich.
Zusätzlich zur Bildungs- und Beratungsarbeit werden durch die Verwaltungseinheiten der FES Produkte produziert, die im Rahmen der externen und internen Kommunikation eingesetzt werden. Zu diesen Veröffentlichungen gehören z. B. Publikationen und Magazine im Rahmen des Corporate Publishing, Bildungsträger, der Personal- und Sozialbericht sowie Handreichungen, Richtliniendokumente, Formatvorlagen und weitere Produkte/Materialien/Tools der externen/internen Kommunikation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Grafikdienstleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf bzw. Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter die oben bezeichnete Kontaktstelle unverzüglich darauf hinzuweisen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 27.11.2020 im Zuge der Umsetzung der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) der Bundesregierung, alle Rechnungssteller verpflichtet sind, Rechnungen in elektronischer Form an die FES zu übermitteln. Die E-Rech-VO gilt grundsätzlich für alle Rechnungen, mit denen eine Lieferung oder sonstige Leistung nach Erfüllung von öffentlichen Aufträgen abgerechnet wird. Mit der verpflichtenden Umstellung auf die E-Rechnung geht auch ein vorgeschriebenes Format XRechnung (CEN Norm 16931) einher. Somit ist eine Datenübertragung nur noch als strukturierter Datensatz erlaubt. PDF- oder Papierrechnungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht länger zulässig. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen ab dem 27. November 2020 die Nutzung der Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, eine Rechnung auf der Plattform im einheitlichen Format direkt zu erstellen oder eine vorhandene XML-Rechnung hochzuladen oder zu versenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6PRS3W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]