Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation inkl. Vermessungsleistung (BIM-Methodik), Los 1: Bf Hattersheim (Main), Los 2: Bf Hochheim (Main) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49819
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation inkl. Vermessungsleistung (BIM-Methodik), Los 1: Bf Hattersheim (Main), Los 2: Bf Hochheim (Main)
Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation inkl. Vermessungsleistung (BIM-Methodik)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2: Bf Hochheim (Main)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hochheim
Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation inkl. Vermessungsleistung (BIM-Methodik)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Nachtrag 01: Erweiterung der Vermessungsgrenzen und Nivellement der Gleise
Für die Planung des barrierefreien Umbaus der Verkehrsstation am Bf. Hochheim (Los 2) wurden die Planungsleistungen ink. den Vermessungsleistungen vergeben. Hierfür wurden die Vermessungsgrenzen ursprünglich im Bereich der Bahnsteigenden gesetzt. Aufgrund von Vorgaben der Ingenieurvermessung der DB Netz mussten diese Vermessungsgrenzen erheblich erweitert werden und somit ein größeren Bereich von Gleisen vermessen werden. Zudem entsprach die Qualität des örtlichen Festpunktfeldes nicht den ursprünglichen Angaben der DB Netz AG und weitere Vermessungsarbeiten zum Nivellement der Gleise wurde notwendig.